Stornierung, Widerruf, Rückgaberecht?

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Stornierung, Widerruf, Rückgaberecht?

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Bei einer abendlichen Veranstallung zum Vertrieb von Kochtopfsortimenten der Firma AMC (Art und Weise ähnlich wie Tupperware) hat meine Freundin einen Auftrag für ein Topfsortiment über knapp 2400 Euro aufgegeben. Der Liefertermin war dabei ein Jahr in Zukunft gestellt. Der Vertreter sagt mir und meiner Freundin zu, das innerhalb dieses Jahres jederzeit storniert werden könne. 2 Monate vor Liefertermin erhielten wir ein Schreiben, das wir die Ware auch eher bekommen könnten. Wir sprachen uns ab und haben das ganze storniert. Eine Woche später kam die Post mit der Ware, welche ich nicht angenommen hatte. Die Firma aber ablehnte die Stornierung ab und der Vertreter kann sich eine jederzeitige Stornierung nicht erinnern!
In den AGB steht folgendes zum Widerruf"
"Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt frühstens mit Erhlab dieser Belehrnung. Zur Warung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware."
Da ich die Ware gar nicht erst hatte, hab ich doch die Frist gewahrt!?

Ebenfalls halten die AGB folgendes zur Lieferung fest, Auszug:
"Die AMC ist berechtigt, die Ware in der Zeit zwischen einer Woche vor und zwei Wochen nach dem festgelegten Lieferdatum zu liefern."
Die Firma lieferte 2 Monate vorher, also widersprechen Sie doch den eigenen AGB, oder!?

Bei der Unterzeichnung des Auftrages, haben wir nicht alle Produkte gesehen, somit ist es doch auch eine Katalogbestellung und fällt somit unter das Fernabsatzgesetz. Kann ich mich darauf beziehen, dort wird der Beginn der Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware ausgesprochen!?

Gibt es einen Unterschied, zwischen einem unterschriebenen Auftragen, Bestellschein, Kaufvertrag?
Was ist sinvoller anzustreben, Stornierung, Widerruf, Rückgaberecht?

Die Firma fordert nun einen Schadenersatz von kanpp 800 Euro + Zinsen und ist vors Amtsgericht gegangen. Ich sehe eigentlich das Recht auf meiner Seite, frage mich allerdings, ob es besser ist jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen, scheue mich aber bisher davor, wegen der Kosten.
Wie stehen meine Chancen auf Erfolg und damit die Übernahme der anwaltlichen Kosten? Müssen diese in jedem Fall durch die "verschuldete" Partei übernommen werden?

Danke schon mal im vorraus.
Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei dieser Summe würde ich mit einen Anwalt nehmen. Zum einen kann man dann weniger falsch machen, und außerdem sehe ich das Recht hier auf Ihrer Seite, sodass Sie im Falle des Obsiegens auch Ihre Anwaltskosten nicht zahlen müssen (fallen der Gegenseite zur Last).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es dazu noch andere Meinungen? Wie sieht meine Rechtslage aus?

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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Findet man hier vielleicht auch einen Anwalt, der meint, hier gewinnen zu können und sich somit Geld verdienen möchte?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So nicht - das ist ein Laienforum ;)

Wenn du aber hier auf der HP nach der Rubrik Frag-einen-Anwalt gucken würdest :grins:

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#6
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, also finde ich auch nur einen Anwalt, von dem ich nichts weis und seine "Referenzen" nicht kenn.
Wenn möchte ich schon jemand haben, der nicht nur mein Recht vertritt sondern mir auch recht gibt.

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#7
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

So,
ich hab doch noch einen Anwalt gefunden, der sich meiner Interessen angenommen hat.
Wir haben uns vor Gericht zu einem Vergleich getroffen, der vom dortigen Richter auf 250€ betitelt wurde. Beide Seiten einigten sich auf den Betrag und es gab eine Widerrufsfrist von 1 Woche, die AMC genutzt hat. Die wollen jetzt 375€, also nochmal 125 mehr, was auch die Hälfte der eigentlich von denen benannten Stornogebühr beträgt. Da AMC weis, das wir noch mehr zahlen müssten, wenn es weiter geht, haben die den Betrag nochmal erhöht. Anders kann ich mir dieses vorgehen nicht erklären und zeigt auch, das ein Wort nichts mehr Wert ist.
Die Firma bekommt jetzt 375 € von uns, die uns weh tun und deren Kosten nichtmal Ansatzweise deckt. Als Kunden wurden wir ebenso verkrault.
Der Firma hat das also alles nicht gebracht und beide Seiten haben Minus gemacht.

Heute ärgere ich mich, das ich den Aussagen eines Vertreters blind vertraut habe. Ich kann meinen Mitmenschen auch nur nahe legen, gleich zum Anwalt zu gehen, wenn man mit dieser Firma Probleme hat und nicht kleinbei geben soll.
Da ich von meinen Bekannten auch die penetrante Art und Weise des Vertreters erzählt bekommen habe, kann ich auch nur raten, keine Interesse an den Produkten zu zeigen. Entweder man informiert sich allein vorher oder man hat sogut wie einen Vertrag für Töpfe an der Backe.

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#8
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

was ich nicht verstehe:

*In den AGB steht folgendes zum Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt frühstens mit Erhlab dieser Belehrnung. Zur Warung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Da ich die Ware gar nicht erst hatte, hab ich doch die Frist gewahrt!?*

wenn ein widerrufsrecht eingeräumt wird, so beginnt die frist doch nicht vor erhalt der ware zu laufen. und die nichtabnahme ist mit einem widerruf gleichzusetzen.

schon komisch, dass es hier vor gericht einen vergleich gibt.

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#9
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, genau das ist auch das Problem gewesen und der Vertreter hat es uns auch so erklärt. Das er hier unsere Unwissenheit ausgenutzt hat und Zusagen gemacht hat, die nicht eingehalten werden können, zeigt mir die Firma klar und deutlich.
Was ich auch nicht verstehe, die Firma weis, das kein Geld da ist, klagt trotzdem und verkrault sich somit die Kunden. Das kann ja auch nicht wahr sein, vielleicht wären wir ja in ein paar Jahren wieder hin, wenns mit dem Geld besser aussieht, aber so, das hat sich wohl ein für alle mal erledigt. So sind nun auch Tatsachen ans Licht gekommen, die die Firma hätte umgehen können, in dem Sie den Widerruf einfach hingenommen hätten.

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#10
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

hat sich denn der richter zum lt. agb eingeräumten widerrufsrecht geäussert ?

würde ja meinen glauben wieder erschüttern.

widerrufsrecht lt agb eingeräumt (da kann der vertreter sagen was er will)

wideruf durch nichtannahme ausgeübt

somit hätte das ganze nach meiner auffassung erledigt sein müssen.

wie ist denn das genau vor gericht beurteilt worden ?

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#11
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich selber durfte nicht mit in den Raum, da ich als Zeuge angegeben wurde. Das ganze hat ca 15 Min gedauert und der Richter hat lt Aussage meiner Partnerin wohl nur gemeint "Ach schon wieder so ein Fall".
Da der Ahnungslose Bürger wie du und ich das denken, nutzt man das hier ganz schön aus. Mir ist die Sache wohl zu recht peinlich, da dort ja steht, der Widerruf beginnt mit Erhalt des Schreibens, steht. Die Firma geht quasi auf Dummfang und hat damit wohl auch Erfolg.
Die Widerrufsbelehrung scheint soweit in Ordnung zu sein, allerdings wird die Warenlieferung ja erst später vorgenommen und die ist im Grunde genommen egal.

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#12
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

was sagt denn dein anwalt zu der sache ?

das widerrufsrecht ist ja eingentlich ziemlich eindeutig geregelt. von daher verstehe ich den vergleich eigentlich nicht. und es muss ja auch eine schriftliche begründung vorliegen. steht da was zum ausgeübten widerruf ?

nachdem die firma nun aber wohl den vergleich nicht zugerstimmt hat, kommt es dann zu einer verhandlung. bleibt interessant was da für ein ergebnis rauskommt.

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#13
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Firma hat den Vergleich mit 250 Euro abgelehnt, lediglich der Anwalt hatte den Vorgang erst bestätigt, wahrscheinlich schon mit Hinblick darauf, das man Widerruft und eine höhere Summe vordert. Das zeigt mir, das Absprachen mit der Firma und Ihren Handlangern nichts bringt, am besten alles schriftlich festhalten oder besser erst gar nicht "die Tür aufamchen". Man bietet uns nun an 375 Euro in zwei Raten zu zahlen. Mein Anwalt meint, wir sollen das annehmen, da sonst durch die Gerichtskosten noch mehr Beträge auf uns zu kommen würden, auch wenn wir Recht bekommen. Die 100% werden wir wohl aber nicht bekommen, daher dieser Schritt.
Ich bin sehr verwundert, das es sowas gibt "Verträge für Töpfe" die man bevor Geld fliesst schon gekauft hat und die Vertreter die einem alles erzählen können und mit einem einfachen "das ist haltlos" wieder wegmachen können.

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#14
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das mit einem nachträglich nicht angenommenen vergleichsangebot hatte ich auch schon mal.

war damals sehr verwundert, wusste nicht, dass sowas geht. der anwalt der gegenseite hatte dem vergleich zugestimmt und ich dachte der wäre dazu bevollmächtigt. leider hat der kläger dem dann innerhalb einer woche widersprochen. gut, man lernt nie aus.

aber ich verstehe trotzdem nicht wieso dein ausgeübtes widerrufsrecht hier ignoriert wird und dir sogar dein anwalt rät die höhere forderung anzunehmen.

bei mir war damals der streitwert übrigens knapp 250 EUR und die gerichtskosten die ich dann zu tragen hatte (es wurde leider gegen mich enntschieden) waren verwunderlich gering.

von daher würde ich mir überlegen es darauf ankommen zu lassen. wenn dir aber im moment jeder euro wehtut, sieht das natürlich anders aus.

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#15
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

es wird mir so ausgelegt, das der Widerruf mit Unterschrift anfing zu laufen, nicht ab Erhalt der Ware, was meines erachtens üblich ist.
Scheinbar geht das so und was mich als normalen Bürger wundert, das die in dem "Kaufvertrag" kein Wort von Vertrag erwähnen, nur Bestellung, das die dann automatisch zu einem Kaufvertrag wechselt, weis wohl nicht jeder, ich zumindest nicht. Also arbeiten die mit Tricks und man kann nur davon reden, das die auf Dummfang gehen. Da es einigen bis vielen auch peinlich sein wird, wird wohl auch keiner davon reden und jeder bezahlt brav.

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#16
 Von 
traffiq
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Torti6

ich habe genau dasselbe Problem an der Backe. Unser Gerichtstermin steht ist im September diesen Jahres. Es würde mich interessieren wie das Thema bei dir sich entwickelt hat in den letzten 6 Monaten?
Sobald ich heute zuhause mal nachgeschaut habe, schreibe ich weitere Details zu unserem Fall.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Torti6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Traffiq,
der Richter hatte vorgeschlagen, das man sich mit 250 Euro einigt und hat AMC 1 Woche Zeit gegeben. Die haben das ganze widerrifen und wollten 375 Euro. Mein Anwalt hat gemeint, ich solle das besser bezahlen. Es verwundert mich aber, das aber weitere Fälle auftauchen, bei denen das auch so ist. Man muss ja echt von einer Masche ausgehen. Dem Kunden kann alles gesagt werden, hauptsache er unterschreibt, Nachweisbar ist dann nichts mehr.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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