Stornierung heizöllieferung

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2022 08:10:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung heizöllieferung

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich des Widerrufsrechts für Heizölbestellung per Fernsbsatz.
Ich habe jetzt schon gelesen, dass das nicht mehr möglich ist, aber zu diesem Zeitpunkt wusste ich es noch nicht und ich habe eine Heizolbestellung per Email versucht zu widerrufen , hatte auch noch keine Terminbestätigung.
Am übernächsten Tag dann hatte ich angerufen, weil ich keine Rückmeldung bekommen habe, und bekam zur Antwort, dass es kein Widerrufsrecht gibt, sie aber meinem Auftrag trotzdem storniert haben, aber ich den Differenzbetrag von dem Bestellungstag und dem Widerruf bezahlen muss, immerhin stolze 480 Euro.
Hätte der Heizöllieferant mich nicht gleich nach meinem Widerruf darauf hinweisen müssen, dass ich falsch liege, und den Widerruf dann abweisen ?
In den AGB s der Firma steht nichts davon, dass ich dann einen Diffetenzbetrag leisten muss.
Meiner Meinung hätten sie mir doch gleich antworten können und mich darauf hinweisen, dass sie den Widerruf trotzdem annehmen , ich aber eben den Differenzbetrag leisten muss.
In den ABS s der Firma steht das das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, aber nichts davon dass die das annehmen werden und dafür den Differenzbetrag fordern.
Danke im voraus für Ratschläge.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
und bekam zur Antwort, dass es kein Widerrufsrecht gibt, sie aber meinem Auftrag trotzdem storniert haben,

War dieses "haben" wirklich die vollständige Anwort ? Ich vermute eher, dass dies die Bedingung für die Genehmigung der Stornierung war. Was kann man denn beweisen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.03.2022 08:10:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich vermute eher, dass dies die Bedingung für die Genehmigung der Stornierung wa

Ja , die Dame sagte mir beim Telefonat am 17.3. der Vertrag wurde rausgenommen und storniert, der Differenzbetrag würde in Rechnung gestellt , der Brief sei schon unterwegs.( ich habe ihn dann gestern auch mit Datum vom 16.3. bekommen ) ich hatte ja gesagt sie sollen das Heizöl dann halt liefern, wenn es nicht geht mit der Stornierung, da meinte sie, das geht nicht mehr.
Das ist es ja was ich nicht verstehe , hätten sie mir nicht einfach per e Mail oder Telefon antworten können, dass es kein Widerrufsrecht gibt?
Weil, wenn es das nicht mehr gibt, dann hätten sie den Widerruf ja nicht annehmen können?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Bellamarko):
und ich habe eine Heizolbestellung per Email versucht zu widerrufen

Da wäre mal der Wortlaut interessant



Zitat (von Bellamarko):
Weil, wenn es das nicht mehr gibt, dann hätten sie den Widerruf ja nicht annehmen können?

Doch, selbstverständlich, wenn der Kunde aus dem Vertrag raus will und das so auch mitteilt, dann kann und darf der Verkäufer das selbstverständlich annehmen.
Das einzige was nicht ginge, den Widerruf durchzusetzen wenn der Verkäufer nicht zustimmt, es also verweigert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Die Sicht des Lieferanten ist folgende:
- Kunde hat Angebot zur kostenpflichtigen Vertragsauflösung gemäß AGB gemacht
- Wir haben dieses Angebot angenommen.

Deine Sicht ist folgende:
- Kunde hat widerrufen ohne zum Widerruf berechtigt zu sein
- Lieferant hat Angebot zur kostenpflichtigen Vertragsauflösung gemäß AGB gemacht
- Kunde hat Angebot zur kostenpflichtigen Vertragsauflösung abgelehnt (telefonisch)
- Lieferant hat Leistung endgültig verweigert (telefonisch)

Dein Ziel sollte es jetzt sein entweder diese Leistungsverweigerung schriftlich zu bekommen (oder was ich rausgelesen habe, Du wärst wohl auch mit einer Leistungserbringung wie vereinbart zufrieden). Was aber zu beachten ist: Es kann emminent wichtig sein, wie man genau den Widerruf formuliert hat. Wenn man da formulierungstechnisch beispielsweise den Vetrag nicht widerruft sondern storniert, dann kann man da wenn es blöd läuft schon in die Nummer reingelaufen sein ein Angebot zur Vertragsauflösung gemacht zu haben.

Ich würde es jetzt beispielsweise so versuchen (ggf. noch eine Irrtumsanfechtung reinpacken falls man es beim Widerruf blöd formuliert hat):

Verehrte Firma,

Ich hatte einen, wie ich mittlerweile weiss unzulässigen, Widerruf nach §XXX BGB ausgesprochen. Mit keinem Wort habe habe ich eine kostenpflichtige Stornierung angefragt oder ihr gar zugestimmt. Die Ablehnung des Widerrufs Ihrerseits löst den Vertrag nicht auf. Ihr Angebot zur Vertragsauflösung vom x.x.xxxx lehne ich ab. Bitte nennen Sie mir bis x.x.xxxx einen vebindlichen Liefertermin. (oder irgendeine andere Sache, auf die man einen vertraglichen Anspruch hat, halt irgendetwas, bei dem die Gegenseite vertragsbrüchig wird, wenn sie nicht antwortet)

Danke. Tschüss.


Wenn dann schriftlich kommt, dass eine Lieferung nicht mehr möglich ist, dann hat man gewonnen:


Verehrte Firma,

Aufgrund der endgültigen Verweigerung der Leistung trete ich vom Vertrag zurück und behalte mir Geltendmachung von Schadenersatzansprüche, die ursächlich mit der Leistungsverweigerung zusammenhängen, vor.

Danke. Tschüss.


Wenn einfach keine Lieferung kommt, hat man auch mehr oder weniger gewonnen, weil man dann Nacherfüllung verlangen kann und zwar pronto und wenn die ebenfalls nicht kommt, kann man selbst bei einem anderen bestellen, auch mit Aufschlag für Sofortlieferung und die Mehrkosten geltend machen.

-- Editiert von Kalanndok am 22.03.2022 01:02

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen