Stornierungsbestätigung per E-mail

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
anno2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Stornierungsbestätigung per E-mail

Hallo liebe Community,

mich würde folgende Situation interessieren.

Inweifern ist eine Stornierungsbestätigung wirksam im Falle, dass sie per E-mail durch den Support eines großen Telekommunikationsunternehmen an einen Kunden geschickt wurde. Also nicht die normale, die per Post immer kommt, sondern eine Storno per Mail mit dem Betreff "Stornierungsbestätigung". Gibt es da bestimmte Regeln was die Mail enthalten sollte.

Mfg. :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Sinnvollerweise was Storniert wurde.
Optional auch noch warum und von wem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
anno2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das macht mich eben stutzig. Es wurde nicht genannt was storniert wurde, sondern das nur eine Dienstleistung vorhanden ist und alle anderen storniert wurden. Es steht ein Name in der Email von dem Kundenbetreuer. Es ist echt ein dreizeiler. Sowas habe ich noch nie gesehen. Für das warum steht "telefonisch besprochen.

Vg.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Merkwürdig.

Irgendetwas in letzter Zeit dort reklamiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
anno2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, dort habe ich etwas reklamiert. Aber der Versand per email macht mich stutzig bzw. dessen Inhalt. Eine Email hält nem Beweis leider nicht stand?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Eine Email hält nem Beweis leider nicht stand?

Wieso nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
anno2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Wieso nicht?


Weil diese ohne Unterschrift ist und gewisse Angaben in der Email fehlen z.B diese § 35a GmbH. So etwas könnte ja irgend jemand geschrieben haben, oder irre ich mich jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Achso...

Grundsätzlich gibt es Mittel und Wege die Echtheit einer Mail zu verifizieren.
Grundsätzlich sind E-Mails auch als Beweise geeignet.
Nur entscheidet ein Richter, ob er eine Mail als Beweis ansieht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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