Stornogebühren Fotograf

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
blümchen123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren Fotograf

Hallo,
wir haben für unsere Hochzeit einen Fotografen engagiert.
Nun mussten wir aus persönlichen Gründen den Termin stornieren. Dies war Anfang Februar, die Hochzeit findet im August statt.

Nun möchte der Fotograf das wir Stornogebühren bezahlen.
Wir haben keinen Vertrag unterschrieben, lediglich per Mail Kontakt gehabt. Er hat uns auch nicht über mögliche Stornogebühren informiert. Sind wir verpflichtet diese Gebühr in Höhe von 300 € zu bezahlen obwohl wir so früh abgesagt haben und es keinen Vertrag gibt?
Die Emails die wir geschrieben haben habe ich noch und es ist daraus nicht ersichtlich das wir fest zugesagt haben. Wir haben nur über Telefon zugesagt.
Lediglich das Angebot habe ich dem Fotografen abfotografiert und gesendet.

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und bedanke mich im Voraus!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Ein Vertrag muß nicht schriftlich geschlossen werden, mündlich reicht in den meisten Fällen aus. Ob Sie den Vertrag nun tatsächlich geschlossen haben, müsste in letzter Instanz ein Gericht klären und der Verlierer zahlt die Kosten. Zu erklären wäre allerdings, warum man eine Mail mit dem Angebot fotografiert und zurück sendet...da war doch bestimmt auch Text dabei? Oder auf dem Angebot etwas vermerkt?

Es wird sich hier voraussichtlich um einen Werkvertrag handeln, weshalb Sie einmal abgesehen von den AGB gem. § 649 BGB zwar jederzeit kündigen können, der Fotograf allerdings berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich hierbei jedoch ersparte Aufwendungen bzw. das, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, anrechnen lassen.
§ 649 S. 3 BGB stellt hier für noch nicht erbrachte Leistungen wie bei Ihnen eine Vermutung auf, dass in Ihrem Fall dem Fotografen 5 % der vereinbarten Summe zustehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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