Straßenbahn AGB

29. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
mosezg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenbahn AGB

Ich habe ein Semesterticket gekauft. Der Vertragsschluss war vollkommen formlos und bestand lediglich aus Angebot und Annahme.

Ich wurde NICHT ausdrücklich auf AGB hingewiesen oder durch Aushang darauf aufmerksam gemacht. Ich habe keine Möglichkeit in "zumutbarer Weise" von den AGB Kenntnis zu nehmen. Wo auch???

Somit müssten die AGB doch eigentlich gem. § 305 II nicht Bestandteil meines Vertrages geowrden sein.

Jetzt bin ich einmal ohne Semseterticket gefahren und das kostete mich 7 € dies dürfe aber eigentlich ungerechtfertigt gewesen sein, da ich das NICHT wusste und ich die AGB nicht kenne oder kennen konnte.
Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Ist § 812 die richtige Anspruchsnorm?


Vielen Dank
Moses

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hast du schon den § 305a BGB gelesen?

Insbesondere Nr. 1? ;)

"Einverstanden" mit der Geltung dieser AGB ist die "andere Vertragspartei" (du) schon mit der Nutzung des Verkehrsmittels.

Gruß
Harry!

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#2
 Von 
mosezg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber dann könnte man ja auch gleich 100 € verlangen!
Das muss doch wohl vorher einzusehen sein oder nicht?

Das man den Fahrpreis zu zahlen hat ist ja klar (bei mir ja auch nicht das Problem). Das man 40 € beim Schwarzfahren bezahlemn muss steht ja überall und kann man nicht übersehen aber von dieseen 7 € hab ich nichts gewusst.
Gruß Mosez

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ganze nennt sich nicht AGB, sondern "Allgemeine Beförderungsbedingungen" und zusätzlich gibt es immer noch "Tarifbedingungen".

Die beiden kann dir jedes Verkehrsunternehmen auf Anfrage zur Verfügung stellen - entweder kannst du es dir direkt vor Ort durchlesen, bekommst eine Kopie, bei uns gibt es die sogar extra in einem Heft gedruckt.

Mit der Benutzung erklärst du dich, wie oben geschrieben, damit einverstanden. U.a. findet sich in jeder Beförderungs- und Tarifbedingung der Punkt, dass man auf Verlangen sein Ticket bei einer Prüfung vorzeigen muss und ggf. belegen, dass einem das Ticket gehört (Lichtbildausweis).

Sei doch froh, dass du "nur" 7 € bezahlen musst. Du hattest zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Ticket (egal ob es zu Hause lag, oder keins gekauft wurde). Das Verkehrsunternehmen könnte also eigentlich 40 € von dir verlangen - aber für persönliche Zeitkarten (nicht die übertragbaren) ermäßigen sie die 40 € auf 7 € - und das steht so in den Beförderungs- bzw. Tarifbedingungen.

Ach ja - "schwarz fahren" ist übrigens nicht korrekt. Es heißt "fahren ohne gültigen Fahrausweis" - und genau das war hier der Fall.

Das Verkehrsunternehmen nimmt aber auch sicher gerne 40 € ;-)

Gruß
Schnute

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