Strom Abschlussrechnung verspätet

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Strom Abschlussrechnung verspätet

Guten Tag,

Was passiert wenn die Strom Abschlussrechnung nicht nach der gesetzlichen Frist von 6 Wochen eintrifft? Diese wird ein Guthaben aufweisen. Mehrmaliges Nachfragen und Hinweisen auf die Frist, ergibt immer nur die Antwort, dass das System aktuell ein Fehler hat.

Gibt es die Möglichkeit(en) irgendwelche Verzugszinsen/Zuschläge einzufordern, dass Bewegung in die Sache kommt?
Vielleicht hat hier jemand einen guten Rat, wie man am Besten vorgeht.

Vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Da es mich interessiert hat, habe ich nach geschaut.

Laut Kommentierung des entsprechenden §40 Abs. 4 EnWG handelt es sich bei der Frist um eine Ordnungsvorschrift, mit der Folge, dass ein Verstoß (lediglich) von den Regulierungsbehörde sanktioniert werden kann. Zivilrechtliche Wirkung entfaltet sie unmittelbar keine.

Sprich: Wenn einem die Zeit nicht zu schade ist, kann man sich mit einer Beschwerde an die BNetzA wenden.

Grüße


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Da es mich interessiert hat, habe ich nach geschaut.

Laut Kommentierung des entsprechenden §40 Abs. 4 EnWG handelt es sich bei der Frist um eine Ordnungsvorschrift, mit der Folge, dass ein Verstoß (lediglich) von den Regulierungsbehörde sanktioniert werden kann. Zivilrechtliche Wirkung entfaltet sie unmittelbar keine.

Sprich: Wenn einem die Zeit nicht zu schade ist, kann man sich mit einer Beschwerde an die BNetzA wenden.

Grüße


Ach das ist nur eine Ordnungsvorschrift, okay das habe ich anders verstanden.
Gut irgendwann muss ich mich ja so oder so beschweren, weil ich habe nicht das Gefühl, dass hier sonst Bewegung in die Sache kommt.

Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

wie lange warten sie denn schon?

mein lieblings "Druckmittel" für Fälle dieser Art ist die Schlichtungsstelle Energie, einfach weil sie (nur) den Anbieter Geld kostet, sofern das Anliegen berechtigt ist.

Ich würde eine Frist setzen mit der Ankündigung die Stelle nach ablaufen anzurufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat:
Ich würde eine Frist setzen mit der Ankündigung die Stelle nach ablaufen anzurufen.


Und zwar per Einschreiben :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
dann sitzt man in einem Polizeifahrzeug und schon wird mit Anzeigen um sich geworfen.
Das "parken" des Guthabens vom TE auf dem Firmenkonto aber auch :D

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#6
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
wie lange warten sie denn schon?

mein lieblings "Druckmittel" für Fälle dieser Art ist die Schlichtungsstelle Energie, einfach weil sie (nur) den Anbieter Geld kostet, sofern das Anliegen berechtigt ist.

Ich würde eine Frist setzen mit der Ankündigung die Stelle nach ablaufen anzurufen.


Gute 4 Wochen jetzt. Frist und Brief habe ich direkt nach den 6 Wochen gemacht, soll ja Stromanbieter geben die gerne mal insolvent gehen. Laut Hotline ist das Rechnungsprogramm kaputt, dauert 1-2 Wochen. Ich warte die Woche noch ab, dann gehts an die Schlichtungsstelle.

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#7
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Mittlerweile ist die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Daraufhin kam auch sofort die Abschlussrechnung. Natürlich falsch, da Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt mit einer Frist von 10 Arbeitstagen.
Seitdem ist 14 Tage nichts mehr passiert. Die Abschlussrechnung betrug -65€ + den Neukundenbonus = Guthaben. Leider habe ich sowohl von der Schlichtungsstelle als auch von EON nichts mehr gehört.

Ich habe bei der Kündigung sowie bei der Reklamation der Schlussrechnung das SEPA Lastchriftmandat gekündigt. Trotzdem wurden heute die 65€ eingezogen.
1. Kann ich die 65€ einfach zurückholen oder sollte ich auf die Schlichtungsstelle warten?
2. Kann ich nun Anzeige oder irgendwas erstatten wegen Lastschrift-Betrug?
3. Was kann ich tun um die Abschlussrechnung zu bekommen? Telefonisch hat der Mitarbeiter mir natürlich recht gegeben, schriftlich bekomm ich einfach nichts von EON.

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#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ich kenne es so, dass der Neukundenbonus nicht mit der Schlussrechnung berechnet sondern separat überwiesen wird.

sie sollten dahingehend erst Mal ihren Vertrag prüfen.

aus der Ferne und ohne Details würde ich den Bonus gesondert anmahnen.

-- Editiert von kalledelhaie am 08.04.2020 09:44

-- Editiert von kalledelhaie am 08.04.2020 09:44

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#9
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den Hinweis, habe ich bisher noch bei keinem Anbieter gesehen. Der Neukundenbonus wird immer in der Schlussrechnung verrechnet, manche haben auch eine Klausel drin, dass man 15% auf den Verbrauch bekommt. Aber ich schaue nochmal auf den Vertrag, aber es gibt ja ein Aufrechnungsrecht, welches ich angemahnt habe. Darüber hinaus ist es trotzdem kein gültiges SEPA-Mandat.

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#10
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)


Zitat:
Ihren Bonus berücksichtigen wir wie vereinbart (siehe beiliegende AGB) in Ihrer ersten Rechnung. Diese erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2020.


So steht das auch in den AGBs. Da ist nur nochmal genauer deklariert wer alles Neukunde ist. Klingt für mich also danach, dass die Schlussrechnung falsch ist und ich aufrechnen kann.
Somit Buchung zurückholen?

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Der Punkt ist halt m.E. immer wieviele "Gegner" man will und wie stark das Bedürfnis nach detaillierter Rechthaberei ist. Oder ob man einfach sei Geld will.

Die Prozesse sind bei Strom-Konzernen zu einem hohen Grad automatisiert.
Wenn sie die Buchung zurückholen stoßen sie mit Sicherheit einen Mahn- und Inkasso Prozess an, mit neuen Ansprechpartnern neuen Wegen etc PP.

Da nützt einem Recht haben eigentlich nur wenn man auch an Grabenkämpfen Spaß hat.

Ich persönlich würde ein einziges Schreiben aufsetzen und per Einschreiben verschicken.
Darin Bezug auf die Rechnung nehmen, dass der Vertraglich geschuldete Bonus nicht wie in den AGB vereinbart verechnet wurde und dieser bis zum Datum in 12 Werktagen auf dein Konto (kontonr. nennen) zu überweisen ist.
Man kann noch sagen das man die Schlichtungsstelle schon in Anspruch genommen hat, und dann einen Mahnbescheid erwirken wird.

Der Vorteil wenn man die Endabrechnung so lässt wie sie ist, ist meiner Meinung nach der, dass es für sie nichts mehr zum aufrechnen gibt. du schuldest ihnen (hoffentlich) nichts mehr, nur sie Schulden dir etwas, nämlich den Bonus, den sie pflichtwidrig nicht verechnet haben.
Das erleichtert dir das durchsetzen ungemein.

PS: Die Zahlung der Rechnung ist Kein Eingeständnis an die Richtigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Solche schreiben wurden von Anfang aufgesetzt und ignoriert. Man bekommt auch keine Antwort. Und der Support sagt eigentlich immer nur es dauert 30 Tage sie können nichts machen bla bla. Wenn es alles so automatisiert ist, sollte es eigentlich kein Problem sein.

Mich stört am meisten, dass sie denken Sie können ohne gültiges SEPA Mandat abbuchen wie Sie Bock haben !!!

Ich habe ja 6 Wochen Zeit ohne Stress zurückzubuchen. Danach weitere 12 Monate weil es gibt kein gültiges Sepa Mandat. Dann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
deux
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
ich kenne es so, dass der Neukundenbonus nicht mit der Schlussrechnung berechnet sondern separat überwiesen wird.


Hier ist zwischen Sofortbonus und Neukundenbonus zu unterscheiden. Sofortbonus in der Regel 6 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages. Neukundenbonus wird bei erster Rechnung berücksichtigt.

Handelt es sich bei dem Anbieter um Eon?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von deux):
Zitat (von kalledelhaie):
ich kenne es so, dass der Neukundenbonus nicht mit der Schlussrechnung berechnet sondern separat überwiesen wird.


Hier ist zwischen Sofortbonus und Neukundenbonus zu unterscheiden. Sofortbonus in der Regel 6 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages. Neukundenbonus wird bei erster Rechnung berücksichtigt.

Handelt es sich bei dem Anbieter um Eon?


So kenne ich das auch und jup ist EON

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
deux
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Super. Ich bin letzten Dezember gerade erst zu Eon gewechselt. Sind ja tolle Aussichten. Zumindest brauchst du dir bei Eon keine Gedanken machen, dass der Anbieter pleite geht. Eon ist ja ein sehr großer Anbieter und mich überrascht der schlechte Kundenservice. Ich wechsle jedes Jahr und der Bonus wurde auch zwei mal vergessen. Dies ließ sich aber immer durch ein Telefonat klären. Ich würde es erst nochmal mit dem Kundendienst probieren und wenn das nichts nützt, noch mal eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung zur Rechnungskorrektur schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

E-Mail mit Fristen wurden immer gnadenlos bisher ignoriert nicht mal eine Antwort.
Telefonate (3-4)immer super freundliche und verständnisvoll. Sie schicken das besprochene und die Bestätigung auch per E-Mail nie etwas bekommen. Fristen wurden auch nie eingehalten!
Mal schauen was die Schlichtungsstelle schreibt nach Ostern, da ist die nächste Frist abgelaufen. Da ich letztes Jahr bei BEV war, bin ich mit offenen Guthaben nicht mehr so zimperlich. Thomas Cook war auch nicht so klein.

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