Strom-Sonderkündigung fälschlicherweise durchgeführt

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go598610-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom-Sonderkündigung fälschlicherweise durchgeführt

Einen schönen guten Tag,

derzeit beziehen wir unseren Strom in Zeiten der Preisexplosionen noch zu sehr guten Konditionen. Der Vertrag läuft noch bis zum 28.02.2022. (Bis dahin besteht auch ein Fixpreis) Ab dann verlängert sich der Vertrag um ein Weiteres Jahr. Für Ende Mai ist vom Versorger eine Anhebung der Preise vorgesehen. Aus diesem Grund hatte meine Frau, auf die der Vertrag läuft Vorgestern eine Sonderkündigung (auf Grund der Preisanpassung) zum 31. Mai 2022 abgeschickt.

Der Stromversorger hat diese Vorlage nun wohl dankend angenommen und uns die Kündigung bestätigt, jedoch schon zum 10.01.2022. Neben der Tatsache, dass wir überhaupt nicht zum 10.01.2022 gekündigt hatten kommt nun auch noch meine Entdeckung, dass ein Anstieg des Preises auf den zuvor kolpotierten Wert im Vertrag bereits so festgehalten war. Abweichungen resultieren lediglich aus der gesenkten EEG-Umlage, welche im Vertrag jedoch explizit als "Beeinflussbarer Preisbestandteil" ausgeschlossen wurde.

Somit gibt es, Stand jetzt, überhaupt keine nicht bereits zuvor vertraglich festgehaltene Preiserhöhung und die vom Stromversorger so flink angenommene Sonderkündigung war überhaupt nicht wirksam.

Wir wollen auf keinen Fall, dass unser Stromvertrag bereits zum 10.01.2022 beendet wird und uns dadurch sogar noch Boni entgehen. Können wir darauf bestehen, dass die Kündigung zurückgenommen wird bzw. ungültig ist? Welche Mittel haben wir nun, zu verhindern, dass unser Vertrag am 10.01.2022 beendet wird?

Vielen Dank im Voraus für das etwaige Feedback.

Beste Grüße und einen guten Start ins neue Jahr,

Sebastian

-- Editiert von go598610-10 am 29.12.2021 12:23

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go598610-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Das sind natürlich schlechte Nachrichten.

Wäre die Annahme einer unberechtigten Kündigung denn auch dann zum 10.01. wirksam, wenn die (ungerechtfertigte) Kündigung erst zum 31.05. ausgesprochen wurde?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Stromversorger hat diese Vorlage nun wohl dankend angenommen und uns die Kündigung bestätigt, jedoch schon zum 10.01.2022.
Wenn ausdrücklich zum 31.05. gekündigt wurde wäre das nicht zulässig.

Der Versorger könnte aber die ausgesprochene Kündigung zum 31.05. akzeptieren, oder sogar mit einer Kündigung zum 28.02. reagieren (kommt zwar nicht so häufig vor, aber doch, auch der Versorger kann kündigen).
In beiden Fällen wäre jedoch der Bonus gerettet. :)

Zitat:
Können wir darauf bestehen, dass die Kündigung zurückgenommen wird bzw. ungültig ist?
Nein, eine Kündigung kann man nicht einseitig zurücknehmen.
Allerdings glaube ich nicht, dass ein Versorger der einen Neukundenbonus zahlt im Jahr darauf günstig ist. Sucht euch einen anderen Anbieter, fertig.

Stefan

PS: Wer ist denn der Versorger?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Aus den etwas sparsamen Mitteilungen hier würde ich entnehmen, dass die Kündigung zum 31. Mai greift. Im übrigen gibt es keine "ungerechtfertigte" Kündigung. Einfach weil die Kündigung eines Vertragsverhältnisses keiner besonderen Gründe bedarf, einfach weil die den Vertragspartner nichts angehen. Ausnahmen sind im Gesetz fixiert (z.B. Mietrecht). Haben wir hier aber nicht vorliegen, ob die Kündigungsgründe vernünftig sind oder nicht, das geht nur die kündigende Partei was an und ansonsten niemand. Wir haben es hier mit einem unerheblichen Motivirrtum zu tun. Wenn der Vertragspartner weder eine Rückgängigmachung akzeptiert noch einen neuen Vertrag abschließen will, dann muss man sich einen anderen Anbieter suchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go598610-10):
Können wir darauf bestehen, dass die Kündigung zurückgenommen wird bzw. ungültig ist?

Nö, das wäre ja auch überaus sinnlos.



Zitat (von go598610-10):
Welche Mittel haben wir nun, zu verhindern, dass unser Vertrag am 10.01.2022 beendet wird?

Gar keine - wenn das Unternehmen die Belieferung einstellt, ist das so.

Als erstes müsste man mal den Wortlaut der Kündigung kennen

Dann kan man schauen, was sinnvoll wäre, z.B. kann man dem Unternehmen mitteilen, das sie die Fehlinterpretation bitte korrigieren mögen und diesbezüglich auch vor Gericht ziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ich habe ja nicht zum Spass nach dem Wortlaut der Kündigung gefragt…
Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes müsste man mal den Wortlaut der Kündigung kennen

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