Hallo Ihr,
meine Mitbewohnerin hat den Brief unseres Stromversorgers verschlafen. War eine Strompreiserhöhung. Der Brief ist hier angekommenam am 18/19.05.2013. Im Brief steht wörtlich "ab dem 1.06.2013 neue Konditionen mit Preis.....pro kWh" im weiteren dann "Aufrgund der Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen".
Heute ist der 1.06.2013 habe eben ein Fax mit Kündigung los geschickt. War das noch rechtzeitig oder hätte das zum 31.05.13 erfolgen müssen? Habe auch gerade beim Stromversorger angerufen die meinten heute wäre zu spät. Ich finde aber irgendwie die Formulierung schwammig und weiß jetzt nicht ob sich das auf den 31.05.13 oder 1.06.13 bezieht. Hoffe hier ist jemand der mir vielleicht weiterhelfen kann.
-----------------
""
Strom Sonderkündigungsrecht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Was steht denn in den AGB, wie viel Zeit für die Sonderkündigung zur Verfügung steht?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
in der AGB steht:
Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Lieferant wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung der Preisänderung auf dieses besondere Kündigungsrecht und dessen Wirkung gesondert hinweisen.
Aber ist mir auch nicht klar ob das nun der 1.06. oder 31.05. ist??
Schon ganz vielen Dank für die schnelle Antwort und Mühe!!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ok vielen vielen Dank. Hat sich mein Verdacht ja bestätigt und es wird richtig teuer.
-----------------
""
Wenn die Erhöhung z.B. gleich 200% war, dann wäre das Wucher und ist so nicht in Ordnung, bei einer angemessenen Erhöhung habt ihr in der Tat Pech.
-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
quote:
Wenn die Erhöhung z.B. gleich 200% war, dann wäre das Wucher und ist so nicht in Ordnung,
Falsch.
Es wäre nur ein Anlass auf Wucher zu prüfen.
Ob es dann tatsächlich Wucher wäre, entscheidet dann notfalls ein Gericht.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Nun stellt sich nur noch die Frage, ob der Anbieter wirklich rechtzeitig
über die Preiserhöhung informiert hat. Was wäre, wenn der Brief des Anbieters erst am 30.5. beim Fragesteller eingegangen wäre?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten