Strom Sonderkündigungsrecht

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
KS778
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Strom Sonderkündigungsrecht

Hallo Ihr,

meine Mitbewohnerin hat den Brief unseres Stromversorgers verschlafen. War eine Strompreiserhöhung. Der Brief ist hier angekommenam am 18/19.05.2013. Im Brief steht wörtlich "ab dem 1.06.2013 neue Konditionen mit Preis.....pro kWh" im weiteren dann "Aufrgund der Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen".
Heute ist der 1.06.2013 habe eben ein Fax mit Kündigung los geschickt. War das noch rechtzeitig oder hätte das zum 31.05.13 erfolgen müssen? Habe auch gerade beim Stromversorger angerufen die meinten heute wäre zu spät. Ich finde aber irgendwie die Formulierung schwammig und weiß jetzt nicht ob sich das auf den 31.05.13 oder 1.06.13 bezieht. Hoffe hier ist jemand der mir vielleicht weiterhelfen kann.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was steht denn in den AGB, wie viel Zeit für die Sonderkündigung zur Verfügung steht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KS778
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

in der AGB steht:
Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Lieferant wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung der Preisänderung auf dieses besondere Kündigungsrecht und dessen Wirkung gesondert hinweisen.

Aber ist mir auch nicht klar ob das nun der 1.06. oder 31.05. ist??

Schon ganz vielen Dank für die schnelle Antwort und Mühe!!

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3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
KS778
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok vielen vielen Dank. Hat sich mein Verdacht ja bestätigt und es wird richtig teuer.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wenn die Erhöhung z.B. gleich 200% war, dann wäre das Wucher und ist so nicht in Ordnung, bei einer angemessenen Erhöhung habt ihr in der Tat Pech.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Wenn die Erhöhung z.B. gleich 200% war, dann wäre das Wucher und ist so nicht in Ordnung,

Falsch.
Es wäre nur ein Anlass auf Wucher zu prüfen.

Ob es dann tatsächlich Wucher wäre, entscheidet dann notfalls ein Gericht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nun stellt sich nur noch die Frage, ob der Anbieter wirklich rechtzeitig über die Preiserhöhung informiert hat. Was wäre, wenn der Brief des Anbieters erst am 30.5. beim Fragesteller eingegangen wäre?

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1x Hilfreiche Antwort

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