Sehr geehrte Forenleser,
einem Stromvertrag (gültig ab 01.01.2017, Wechselauftrag am 23.10.2016 erfolgt, Vertragsbestätigung am 03.11.206) liegt ein Arbeitspreis von 21,91 Cent / kWh zu Grunde.
Auf der Stromabrechnung ist nun ein Arbeitspreis von 22,50 Cent / kWh angesetzt.
Hat sich von 2016 auf 2017 etwas an irgendwelchen Steuern oder Umlagen geändert?
EDIT: Habe gerade anhand der Rechnung
gesehen, dass tatsächlich die EEG-Umlage von 6,88 Cent, die sich scheinbar zu 2017 hin geändert hat, angesetzt wurde.
Somit bleibt es dann bei den folgenden Fragen.
Und falls ja:
1) Hätte der Stromanbieter Änderungen bei den Abgaben nicht schon im Oktober 2016 kennen müssen und beim Vertragsschluss berücksichtigen müssen?
2) Hätte der Stromanbieter auch nicht über Änderungen informieren müssen?
3) Darf der Stromanbieter daher im Ergebnis den höheren Arbeitspreis verlangen?
Ich freue mich auf Feedback
mattberlin
-- Editier von mattberlin am 27.09.2017 22:06
Stromanbieter - Arbeitspreis Strom höher als auf Vertragsunterlagen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Was steht in den AGB bezgl. der Preisanpassung bei Änderung der steuerlichen bzw. gesetzlichen Anteile? Da steht meist auch, wie die Änderung kommuniziert wird.
Dort steht, dass 6 Wochen vorher die Mitteilung in Textform erfolgt und man dann das Recht zur Kündigung hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und diese Mitteilung ist also nicht erfolgt? Dann würde das dazu führen, dass der alte preis gilt.
Zwar räumen sich Stromanbieter ein, den Preis einseitig zu ändern, wenn es gesetzliche/ steuerliche Gründe gibt. Aber wie du in den AGB siehst, muss man den Kunden schon mit angemessener Frist informieren, damit die Preisänderung wirksam ist.
Update:
Nachdem in der 3. Mail (auf die ersten beiden hat es keine Reaktion gegeben) darauf hingewiesen wurde, dass u.a. die Schlichtungsstelle Energie aktiviert wird, kam postwendend die Rechnungskorrektur ;-)
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