Ich habe da ein folgendes Problem und zwar mein Mutter ist die Mieterin und hat von der Enercity eine Rechnung bekommen und musste Plötzlich für die letzte 3-4 Jahre eine Nachzahlung überwiesen von 4000 Euro was sie auch nicht kann und eine Ratenzahlung wollten sie nicht und haben sie auch gekündigt den Vertrag und der Zähler wurde auch rausgenommen.
Jetzt habe ich der Sohn dort bei Enercity Hannover ein Vertrag abgeschlossen 12 Monate.
Jetzt heißt gestern sie wollen mir denn Stromzähler nicht rausgeben und Heute meinten sie ohne Mietvertrag könnten sie mir die Anmeldung nicht abschließen aber ich habe doch ein Vertrag mit Enercity die dürfen doch die Dienstleistung nicht blockieren oder doch ich als Sohn bin nicht der Mieter.
-- Editiert von Moderator am 16.03.2017 15:41
-- Thema wurde verschoben am 16.03.2017 15:41
Stromanbieter: Enercity Hannover
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Sehr geehrter Fragesteller,
geschlossene Verträge sind grundsätzlich von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Hier könnte es jedoch der Fall sein, dass ein Verstoß gegen die AGB der Gegenseite vorliegen. Oftmals ist hierdurch ausgeschlossen, dass Personen die nicht in der betreffenden Wohnung wohnen, Strom für Dritte anmelden. Es müsste geprüft werden, ob ein Vertragsschluss im juristischen Sinne bereits vorliegt oder dieser erst durch den Abschluss Ihrer Anmeldung zustande kommt
Auch wäre der Vertrag ungültig, wenn Sie vor Vertragsschluss fälschlicherweise den Eindruck erweckt hätten, der Mieter der betreffenden Wohnung zu sein.
Wenn Sie schreiben, Ihre Mutter muss Geld für die letzten 3-4 Jahre zurückzahlen, würde es sich darüber hinaus anbieten, die jeweiligen Forderungen auf Ihre Verjährung zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Zitatund der Zähler wurde auch rausgenommen. :
Bis der Zähler herausgenommen wird, gehen ja erfahrungsgemäß einige Monate ins Land.
Was hat man in der Zeit gemacht?
Ist die Nachzahlung berechtigt?
Enercity Hannover ist der Grundversorger, meines Wissens nach wären die verpflichtet zumindest einen Prepaiszähler anzubringen.
Zitataber ich habe doch ein Vertrag mit Enercity :
Tätsächlich?
Eventuell mal die Vertragbedingungen durchlesen, wann denn da unterwelchen Umständen tstsächlich ein Vertrag zustande kommt.
Zitat:Wenn Sie schreiben, Ihre Mutter muss Geld für die letzten 3-4 Jahre zurückzahlen, würde es sich darüber hinaus anbieten, die jeweiligen Forderungen auf Ihre Verjährung zu prüfen.
Zu diesem Hinweis des Anwalts einige Ergänzungen:
Es ist besonders wichtig, wie der Verbrauch zustande kommt. Wurde in der Vergangenheit der Verbrauch nur geschätzt (Alte Abrechnungen angucken)? Hat die Mutter versäumt die Zählerstände mitzuteilen oder was genau lief da schief?
Denn wenn die Mutter die Zählerstände nicht mitgeteilt hat und nur geschätzt wurde, zudem dem Lieferanten nicht möglich war, selbst den Zähler abzulesen, dann ist auch nichts verjährt. Denn de Verjährung beginnt erst, wenn die Voraussetzungen für die Abrechnung vorliegen, also insbesondere die Zählerstände bekannt sind.
Was die Agb angeht.
Zitat:§2 (5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen werden.
Dass man ausdrücklich Mieter sein muss, um einen Vertrag abschließen zu dürfen, steht im Prinzip nirgendwo. Es steht ggf. mehrmals, dass man diesen Vertrag mit "Haushaltskunden" abschließt. Mit viel gutem Willen kann man vielleicht argumentieren, dass man also auch dort wohnen sollte. Dass man auch den Mietvertrag unterschrieben haben muss, dafür sehe ich keine Grundlage.
Ich würde denn Anbieter auf die eigenen AGB hinweisen und deutlich fragen, wo steht, dass man den Mietvertrag unterschrieben haben muss. Dass es doch ausreicht, wenn man dort wohnt. Und falls sie sich weiterhin weigern, würde man gerne mal via Anwalt und Gericht die Stromversorgung einklagen. Ggf. bewegt sich dann etwas. Falls nicht würde ich zum Anwalt gehen.
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