Liebes Forum,
Hier ein natürlich "fiktiver" Fall zu welchem ich gerne eine Einschätzung hätte.
Privatperson erhält Abschlussrechnung wegen Umzug im April 2013. Erkennt, dass Zählerstand nicht korrekt eingetragen ist und meldet dies dem Energieversorger (Forderer). Die verstehen es nicht und senden Mahnungen.
Nach dem Umzug (Neue Adresse ist Energieversorger bekannt) Funkstille bis jetzt im Juni 2018.
Nach Anwaltsschreiben des Energieversorgers welche die Privatperson ignoriert hat erfolgt im Juli 2018 ein Mahnbescheid.
Meines Wissens nach ist die Forderung von 2013 am 31.12.16 Verjährt.
Was sagen die bewanderten Forumsmitglieder dazu?
Viele Güße,
Sven
Stromanbieter Forderung 2013, Mahnbescheid 2018, Verjährung?
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 21:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter Forderung 2013, Mahnbescheid 2018, Verjährung?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 06:18
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16141x hilfreich)
Der Wertung schließe ich mich an. Selbst wenn man nun ganz ungünstig annehmen würde, dass der Widerspruch mit falschem Zählerstand eine Verhandlung war, dauerte diese Verhandlung nur kurz, wurde dann seitens Verbraucher abgebrochen. Damit wäre die Verjährung dann im Januar/Februar 2017 erreicht gewesen. Also überflüssig, sich darüber Gedanken zu machen.
Ist verjährt. Widerspruch und fertig. Wenn geklagt wird, den kurzen Satz "Die Klage ist wegen Verjährung zurück zu weisen" und fertig.
#2
Antwort vom 12. Juli 2018 | 09:45
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 609x hilfreich)
ZitatWiderspruch und fertig. :
Und zwar vernünftig lesen, an das Gericht, nicht irgendwo anders hin. Per Einschreiben.
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#3
Antwort vom 12. Juli 2018 | 19:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke euch für eure Einschätzung und wünsche euch einen schönen Rest-Sommer (-:
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