Hallo
ich habe im Mai meinen Stromanbieter gewechselt als ich mit meiner Freundin zusammen gezogen bin. Wir haben einen Vertrag für 3000 kWh abgeschlossen und diesen mit 425,28€ für ein ganzes Jahr im voraus bezahlt. Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Arbeitspreis pro kWh beträgt 0,1098€ Lieferbeginn war der 1.7.2012. Bis jetzt war alles in Ordnung.
Heute erhalte ich einen Brief vom Anbieter mit einer Preiserhöhung ab dem 1.11.2012. Der Arbeitspreis pro kWh steigt von 0,1098€ auf 0,2499€ und die monatliche Grundgebühr von 7,99€ auf 9,99€.
Mir wurde damals eine Preisgarantie für 100€ mehr im Jahr angeboten. Jetzt weiß ich das ich blöd war und diese hätte nehmen sollen. Leider zu spät.
Der Anbieter heißt übrigens Löwenzahn-Energie.
Was kann ich jetzt dagegen tun bzw welche Möglichkeiten hab ich?
Vielen Dank schon mal.
Gruß Andy
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Stromanbieter - Preiserhöhung mehr als 100%
18. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 18. September 2012 | 18:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
Stromanbieter - Preiserhöhung mehr als 100%
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#1
Antwort vom 18. September 2012 | 20:41
Von
Status: Schlichter (7575 Beiträge, 5076x hilfreich)
Na was wohl? Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder den neuen Preis bezahlen.
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#2
Antwort vom 19. September 2012 | 09:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo die Preisgarantie kann man nachbuchen. Wurde mir heute tel. erklärt!
Einfach die 100€ überweisen und im Betreff "Erweiterte Preisgarantie" und die Kundennummer angeben.
Grüße
Gismo
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#3
Antwort vom 19. September 2012 | 10:24
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 22x hilfreich)
Die Löwenzahn Energie GmbH ist mittlerweile eine 100%ige Tochtergesellschaft der FlexStrom Unternehmensgruppe.
Quelle: http://www.loewenzahn-energie.de/impressum.php
Ganz hartgesottene googlen mal nach "Flexstrom dooyoo" oder so.
#4
Antwort vom 19. September 2012 | 10:37
Von
Status: Junior-Partner (5308 Beiträge, 2427x hilfreich)
quote:
Hallo die Preisgarantie kann man nachbuchen. Wurde mir heute tel. erklärt!
Ohja, und die werden sich natürlich genau daran erinnern, wenn das ganze dann vor Gericht geht und der Stromanbieter auf einmal der Meinung ist, dass die Preisgarantie jetzt nur für den neuen Tarif gilt......
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