Ich hatte bei meinem Stromanbieter einen Vertrag abgeschlossen, bei dem ich 7800 kWh im Voraus zu bezahlen hatte, was auch gleichzeitig die Mindestabnahmemenge an Strom darstellte. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
1.
Was wäre, wenn nun der Anbieter drei Monate nach Vertragsbeginn eine Preiserhöhung (für die bereits bezahlten 7800 kWh) schickt und dafür ein Sonderkündigungsrecht einräumt? Meiner Meinung nach ist diese Erhöung unwirksam, da ich doch die genannte Strommenge gekauft habe. (Ich glaube nicht, dass das Wort "kaufen" im Vertrag vorkam, aber ich würde doch vermuten, dass man solch einen Handel als Kauf beschreibt.)
2.
Angenommen, der Anbieter verspricht, einen Bonus von 75 Euro zu bezahlen, wenn man nicht vor Ablauf von 12 Monaten kündigt. Was wäre, wenn ich nach 10 Monaten einen Brief an den Anbieter schicke, dass ich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten meinen Vertrag kündige (es gilt ja schließlich eine Kündigungsfrist einzuhalten): Steht mir der Bonus zu?
Stromanbieter: Preiserhöhung trotz Paketpreis
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Was es zufällig Flexstrom, ein Stromanbieter den wohl die meisten Kunden als Abzocker empfinden?
Unabhänig jeglicher Unseriösität des Anbieters hast du den Strom aber vermutlich nicht gekauft, sondern nur Vorauszahlungen für künftige Stromlieferung geleistet. Eine Preisgarantie wirde meist nur für 3 Monate oder so gegeben, dann versuchen unseriöse Anbieter den Kunden möglichst unauffällig klar zu machen, dass er ab jetzt deutlich mehr zu zahlen hat.
Ob das wirksam ist, ist fraglich, sofern diese Auskunft über die Preiserhöhung überraschend (eben unauffällig) erfolgte, aber grundsätzlich sollte das möglich sein. Dann steht allerdings den Kunden ein Sonderkündigngsrecht zu, über das sie ausreichend schriftlich informiert werden müssen.
-- Editiert am 12.05.2010 21:04
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