Stromanbieter - Strompreisgarantie verlängert Vertragsdauer

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nutzerrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter - Strompreisgarantie verlängert Vertragsdauer

Hallo zusammen, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen !? Der Stromlieferbeginn bei meinem aktuellen Stromanbieter war der 01.08.2014. Teil des Vertrages war eine Strompreisgarantie (exkl. EEG etc.) für ein Jahr. Anfang Juni 2015 wurde mir telefonisch eine Preiserhöhung mitgeteilt. Da ich den Anbieter seinerzeit aber nicht schon wieder wechseln wollte und der Preisanstieg m.E. noch moderat war stimmte ich der Vertragsverländerung zu. Bestandteil des neuen Vertrages war wieder eine Preisgarantie. Allerdings habe ich hier nicht explizitt nach der Länge dieser Preisgarantie nachgefragt. Ich habe nun vor kurzen die zweite Jahresabrechnung bekommen und wollte nun doch -fristgemäß- zum 01.08.16 kündigen (Kündigungsfrist 4 Wochen). Der Stromanbieter behauptet aber, das die Vertragsdauer bis zum 31.12.2016 bestehen würde, da bis dahin auch die - neue Preisgarantie gelte. Meine Frage: Bedeutet eine Preisgarantie auch eine automatische Vertragsverlängerung . In den AGB's des Stromanbieters habe ich hierüber nichts gefunden. Vielen Dank im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Stromanbieter behauptet aber, das die Vertragsdauer bis zum 31.12.2016 bestehen würde

Dann soll er das doch einmal beweisen.
Eine Preiserhöhung oder gar eine Preisgarantie für sich genommen ändert an der Laufzeit eines Vertrages exakt nichts.

Wenn die Vertragslaufzeit geändert würde, wäre das wohl eher ein kompletter Neuvertrag gewesen und das muss dann erst einmal bewiesen werden, dass es diesen wirklichen Neuvertrag gab.

Ich würde dem Stromanbieter schreiben, dass er gerne die Sache vor Gericht ausdiskutieren kann. Ich würde von meiner Position, dass die Vertragslaufzeit nie angepasst war und man einer Laufzeitanpassung nie zugestimmt hatte, keinen Millimeter abweichen.
Mit Blick auf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall eines Strom-Discounters würde ich auch, wenn der Stromanbieter es nicht einsieht, ankündigen, dass man gerne einmal Strafanzeige erstattet, damit diese das Prozedere inklusive der willkürlich nicht eingehaltenen ursprünglichen Strompreisgarantie mal durchleuchtet.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Nutzerrecht123):
Anfang Juni 2015 wurde mir telefonisch eine Preiserhöhung mitgeteilt. Da ich den Anbieter seinerzeit aber nicht schon wieder wechseln wollte und der Preisanstieg m.E. noch moderat war stimmte ich der Vertragsverländerung zu. Bestandteil des neuen Vertrages war wieder eine Preisgarantie.


Das liest sich für mich so, als wenn es tatsächlich einen neuen Vertrag gäbe mit neuer Mindestlaufzeit. Dann hätte es aber auch eine Auftragsbestätigung bzw. Vertragsausfertigung geben sollen, in der das entsprechend dokumentiert ist.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dann hätte es aber auch eine Auftragsbestätigung bzw. Vertragsausfertigung geben sollen, in der das entsprechend dokumentiert ist.

genau das meine ich damit. Einer Preisänderung zuzustimmen bedeutet üblicherweise nicht, dass man ungenannt auch irgendeinem Neuvertrag zustimmt.

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#4
 Von 
Nutzerrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die informativen Antworten. Da es keine weitere schriftliche Vertragsbestätigung nach der telefonischen Vertragsverlängerung gab, habe ich der Vertragsdauer jetzt erstmal per Fax - mit der Bitte um schriftlicher Begründung- widersprochen. Nun ist es aber so, daß die Kündigungsfrist immer näher rückt (müsste spätestens am 01.07.16 kündigen, da 4 Wochen Kündigungsfrist). Was passiert denn nun, wenn mein Stromanbieter sich mit der Sachbearbeitung soviel Zeit läßt, das diese Frist verstreicht. Oder sollte ich schonmal pauschal zum 01.08. kündigen und abwarten was passiert. ?

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt keinen Grund nicht zu kündigen. An den Zustellnachweis denken. Die Kündigung braucht auch nicht angenommen, bestätigt, aus Kulanz schon zum November vorgezogen oder sonst was werden. Das ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

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