Stromanbieter Vertrag kündigen wegen Umzugs

28. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromanbieter Vertrag kündigen wegen Umzugs

Guten Tag,
Wir ziehen nächsten Monat um, besser gesagt, wir müssen umziehen, da unser derzeitiger Vermieter die Wohnung verwahrlosen lässt. Wir werden dort einen Untermietvertrag erhalten, in dem der Strom pauschal in der Miete enthalten ist und wir keinen eigenen Stromzähler haben werden(die Untervermieter sind meine Eltern und logischerweise nicht die Besitzer der Immobile) .Wir befinden uns in einem Vertragsverhältnis mit einem alternativen Stromanbieter, deren AGBs bei Umzug innerhalb des Gebietes des Stromnetzbetreibers eine außerordentliche Kündigung ausschließen . Wir haben den Anbieter bereits kontaktiert, man sagte uns, wir müssen bis Ablauf des Vertrages die Grundgebühr zahlen oder für einen eigenen Stromzähler sorgen,damit wir weiter beliefert werden können. Damit habe ich bereits die Frage gestellt ;ist diese Aussage korrekt? Oder könnte man den Vertrag nicht doch außerordentlich kündigen? Wenn wir jetzt auf eigenen Stromzähler bestehen würden, was ja eigentlich dauerhaft auch sinnvoll wäre , wer müsste den eigentlich bezahlen oder wäre der Hausbesitzer in dieser Konstellation überhaupt verpflichtet, dafür zu sorgen? Wir möchten entweder,falls möglich, den Vertrag beenden oder die Belieferung weiter sicherstellen, damit wir nicht das restliche Jahr unnötige Kosten ohne Leistung tragen müssen.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Yvonne D.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Damit habe ich bereits die Frage gestellt ;ist diese Aussage korrekt? <hr size=1 noshade>

Nien, das wäre durchaus korrekt.
Warum soll dem Vertragspartener eine Schaden entstehen, nur weil ihr den Vertrag nicht weiter erfüllen könnt?



quote:<hr size=1 noshade>Wenn wir jetzt auf eigenen Stromzähler bestehen würden, was ja eigentlich dauerhaft auch sinnvoll wäre , wer müsste den eigentlich bezahlen <hr size=1 noshade>

Das wäre der der ihn haben möchte, also ihr.
Wobei der Eigentümer natürlich auch die Kosten freiwillig übernehmen könnte.



quote:<hr size=1 noshade>oder wäre der Hausbesitzer in dieser Konstellation überhaupt verpflichtet, dafür zu sorgen? <hr size=1 noshade>

Der Hausbesitzer hat da gar nichts zu melden. Die Genehmigung muss der Eigentümer erteilen.



quote:<hr size=1 noshade>(die Untervermieter sind meine Eltern und logischerweise nicht die Besitzer der Immobile) <hr size=1 noshade>

Welchen Status haben denn dann die Eltern überhaupt?
Ist das eine zweite abgeschlossene Wohnung in dem Haus?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, es sind 2 abgeschlossene Wohnungen und die Eltern sind die Mieter vom gesamten Haus, dürfen aber von Anfang an mit Genehmigung des Eigentümers untervermieten. Wie gesagt existiert dennoch lediglich ein Stromzähler fürs gesamte Haus. Ich dachte mir bereits selbst, dass natürlich der Anbieter für die Situation natürlich nichts kann und sich auf den Vertrag berufen kann. Es ist quasi ein Notumzug,da wir diesen Winter keine Heizung hatten und uns unsere Noch-Wohnung unter dem Po weg Schimmelt. Deswegen erwähne ich dies auch,wir können halt nicht beliefert werden und ziehen jetzt auch nicht freiwillig so abrupt um in eine Wohnung ohne eigenen Zähler, wir haben da jetzt auf die schnelle keine Wahl. Das mit dem Zähler müssen wir eben abklären,die Grundgebühr könnten wir ebenfalls aufbringen. Wollten halt wissen, ob man aus dem Vertrag raus käme,wenn eine Lieferung unmöglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, es sind 2 abgeschlossene Wohnungen und die Eltern sind die Mieter vom gesamten Haus, dürfen aber von Anfang an mit Genehmigung des Eigentümers untervermieten. <hr size=1 noshade>

Gut, dann droht euch da wenigstens kein Problem.



quote:<hr size=1 noshade>Wollten halt wissen, ob man aus dem Vertrag raus käme,wenn eine Lieferung unmöglich. <hr size=1 noshade>

Ja, dabei kommt es darauf an, wer diese zu verschulden hat. Das seit gegenüber dem Stromanbieter nun mal ihr.


ABER:
Möglicherweise kann man den Vermieter diesbezüglich in Regress nehmen (nicht nur die Grundgebühr sondern auch für sonstige Kosten die durch den Umzug entstehen).
Da müsste mal ein Anwalt die ganze Angelegenheit prüfen. So eine Erstberatung kostet maximal um die 200 EUR. Geht auch gleich hier: http://frag-einen-anwalt.de/





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

So weit kamen wir noch gar nicht, wir sind bereits in Beratung beim Mieterschutzbund, da ging es jetzt erst einmal primär um unsere Einstellung der Mietzahlung wegen der nicht funktionierenden Heizung und dem Schimmel(eigentlich noch viel mehr) ,das Angebot mit der neuen Wohnung bekamen wir erst vor ein paar Tagen. Da werden wir natürlich auch noch einmal mit der Anwältin sprechen, inwieweit wir da Schadensersatz erhalten können, die Sache wird sowiso vor Gericht landen. Dies ist eigentlich der kleinste Posten, das größere Problem sind unsere Stromkosten, da wir mit elektr. Heizlüftern heizen mussten, das hat uns von 5000 auf 11000 kwh und dementsprechend hohe Kosten geschleudert, die Sache mit dem Anbieter werden wir dann ebenfalls berücksichtigen lassen. Bei uns geht gar nix mehr, kein warmes Wasser, Allgemeinstromzähler wurde gesperrt, also keine Klingel und kein Flurlicht mehr. Es regnet durch eines unserer Dachfenster herein, im Bad mussten wir das Wasser abstellen, weil aus der Wand Wasser läuft und noch etliche weitere "Kleinigkeiten" . Da wir die Sache nicht so klären können, wird das jetzt mit in die ohnehin komplizierte Lage mit aufgenommen.wir danke für Deine Antworten!

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