Stromanbieter - können Stadtwerke für offene Posten der alten Wohnung Strom in der neuen sperren?

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
pmartin2001
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)
Stromanbieter - können Stadtwerke für offene Posten der alten Wohnung Strom in der neuen sperren?

Hallo

Ich hab ein paar anliegen und hoffe es kann jemand helfen

Wir sind vor kurzem umgezogen also im febr. diesen jahres. Wir haben den Stromanbieter ( stadtwerke Senftenberg) behalten wo man uns einen vertrag angeboten hat für ein jahr festpreis auf den Strom. Diesen habe ich angenommen
nun kam die endabrechnung für die alte wohnung gleich mit der androhung wenn ich die 152€ nicht bis 24.04.09 zahle sie mir den strom für die neue wohnung sperren werden. Ich habe eine Ratenzahlung angeboten diese wurde abgelehnt mit der bergründung das wir ja für 5 Kinder KG erhalten. Desweiteren wollen die stadtwerke senftenberg uns den vertrag kündigen
meine Frage können die Stadtwerke für offene posten der alten wohnung den strom in der neuen wohnung sperren? Können die stadtwerke uns diesen vertrag kündigen? ist das vertragsbruch? kann ich wenn es wirklich soweit kommt gerichtlich oder anwalttechnisch was dagegen unternehmen?
Ich kenne bekannte die deswegen den stromanbieter gewechselt haben da dort bei den stadtwerken senftenberg nur unfreundliche mitarbeiter sind

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
meine Frage können die Stadtwerke für offene posten der alten wohnung den strom in der neuen wohnung sperren?


Ja.

quote:
Können die stadtwerke uns diesen vertrag kündigen?


Ja.

quote:
ist das vertragsbruch?


Die Kündigung nein. Ihre Nichtzahlung ja.

quote:
Ich kenne bekannte die deswegen den stromanbieter gewechselt haben da dort bei den stadtwerken senftenberg nur unfreundliche mitarbeiter sind


Gegen einen Wechsel -aus welchem Grund auch immer- ist ja auch nichts einzuwenden. Das berechtigt aber nicht dazu, für erbrachte Leistungen nicht zu zahlen, auch bei Unfreundlichkeit.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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