Stromanbieter akzeptiert widerruf nicht

19. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromanbieter akzeptiert widerruf nicht

Hallo,
mein ehemaliger Stiefvater, hat sich, vermutlich am Telefon, einen extrem schlechten Tarif aufdrängen lassen.
Er bekam diesen Brief:
https://photos.app.goo.gl/PM6JVr6PJuhXiyuY7

Darauf hin hab ich dieses Schreiben geschrieben und per Einschreiben sowie Fax gesendet:
https://photos.app.goo.gl/s8N6a46PTVeYMWxv7

Folgende Antwort kam:
https://photos.app.goo.gl/oQjxc1GwqFQ8KSXLA

Wollen die mich verarschen? Beim schreiben vom 21.12.22 waren auch Geschäftsbedingungen dabei, lt. diesen ist ein Widerruf innerhalb 14 Tage möglich. Außerdem war sogar ein Muster-Widerrufsformular dabei, das ich aber nicht genutzt habe. Auf die Kündigung des Vertrags im ganzen sind sie garnicht eingegangen.

Der Anbieter ist Telefonisch nie erreichbar. Man kommt nie durch. Daran sieht man ja schon wie seriös die sind. Das sind reine Abzocker. Der Herr ist leicht Dezent (kommt aber alleine noch gut zurecht) und hat sich den Vertrag so am Telefon aufschwatzen lassen. Den ganzen Vertrag der schon immer zu teuer war hat er 2020 sich auch telefonisch aufschwatzen lassen.

Was ist also zu tun?
Hätte ich im Widerruf "Tarif" anstatt "Vertrag" schreiben sollen? In dem Muster Widerrufformular das dem Schreiben vom 21.12. beilag, ist auch von "Vertrag" die Rede.

Hätte der Stromanbieter nicht trotzdem auf dem Satz "Hiermit kündige ich den Vertrag im ganzen" eingehen müssen?

Kann ich die Lastschrift einfach zurückbuchen? Der Vertrag kostet jetzt das doppelte, der Herr kommt gerade so über die Runden, und kann es sich nicht leisten noch zusätzlich abgezockt zu werden.

Der Witz ist ja auch das sie mit Schreiben vom 21.12. ankündigen das der Tarif zum 1.11 gilt. Geht sowas überhaupt?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Darauf hin hab ich dieses Schreiben geschrieben und per Einschreiben sowie Fax gesendet:

Nutzlos, wenn dann hätte der Vertragpartner wiederrufen / kündigen müssen.
Insofern kann man sich jede weitere Überlegung sparen.



Zitat (von shabeel):
Kann ich die Lastschrift einfach zurückbuchen?

Tja, woher sollen wir jetzt wissen welche Befugnisse und Talente man hat?
Als erstes würde ich mir mal die Bankvollmacht durchlesen, was da zu dem Thema steht.



Zitat (von shabeel):
Der Witz ist ja auch das sie mit Schreiben vom 21.12. ankündigen das der Tarif zum 1.11 gilt. Geht sowas überhaupt?

Komische Frage, dass man es kann – den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?



Zitat (von shabeel):
Der Herr ist leicht Dezent

Und? Auch wenn er extrovertiert wäre, würde das nichts ändern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Die zeitliche Darstellung passt irgendwie nicht.
Warum einen Vertrag von 2020 im Jahr 2022 widerrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nutzlos, wenn dann hätte der Vertragpartner wiederrufen / kündigen müssen.
Insofern kann man sich jede weitere Überlegung sparen.


Ich hab den Brief in seinem Namen geschrieben und er hat unterschrieben. So blöd sind wir auch nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, woher sollen wir jetzt wissen welche Befugnisse und Talente man hat?


Das der Herr die Lastschrift einfach zurückbuchen kann ist mir schon klar. Die Frage zielt ja klar darauf ab ob man es RECHTLICH einfach zurückbuchen kann oder ob man dann mit größeren Problemen rechnen muss.

Zitat (von Harry van Sell):
Komische Frage, dass man es kann – den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?


Tolle Antwort. Ja, da kann auch stehen das sie einfach 5000€ wollen, und dann kannst du antworten "Siehste doch das sie es können, haben die doch geschrieben, les halt einfach".
Das hier ist doch ein Rechtsforum?
Die Frage zielt also eindeutig darauf ob ob man es RECHTLICH machen kann, nicht was man alles so auf Papier drucken kann. Das auf Papier viel stehen kann weis ich selbst, vielen Dank.

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Auch wenn er extrovertiert wäre, würde das nichts ändern ...

Ich wollte damit auch nicht hinweisen dass der Zustand des Herrn am Vertragsrecht was ändert. Der Herr ist natürlich weiterhin Geschäftsfähig und kann Verträge schließen wie er will.

Zitat (von 3,141592653):
Die zeitliche Darstellung passt irgendwie nicht.
Warum einen Vertrag von 2020 im Jahr 2022 widerrufen?


Der ursprüngliche Vertrag wurde 2020 geschlossen, am 21.12.2022 kam der oben verlinkte Brief. Dort wird ihm der der "Treuetarif" für nur 64,45 Cent pro kw/h angedreht.
Unter dem Tarifpreis steht außerdem:
"Bitte beachten Sie, dass ihr bestehender Vertrag vereinbarungsgemäß mit Beginn des neuen Vertrages automatisch endet. Im Falle eines gültigen Widerrufs wird der aktuelle Vertrag fortgeführt."

Und genau diesem neuen Vertrag habe ich Widerrufen mit Schreiben vom 31.12.2022.
In dem Schreiben steht ja auch "Ich widerrufe den Vertrag aus ihrem Schreiben vom 21.12.2022"
Daraufhin kam die Antwort das der Vertrag von 2020 nicht widerrufen werden kann. Das ist ja auch logisch, ich hab aber ausdrücklich den Vertrag mit Schreiben vom 21.12.2022 widerrufen. Also müsste der alte Vertrag dann ja weiterlaufen.

Oder hab ich einen Formfehler begangen? Hier ist die Widerrufbelehrung die dem Schreiben vom 21.21.22 beilag:
https://photos.app.goo.gl/fgCZo5pe4tv5DRye8

Den Vertrag von 2020 kann ich natürlich nicht widerrufen, sondern nur kündigen. Obwohl ich ja eigentlich zusätzlich geschrieben hatte "Zusätzlich kündige ich den Vertrag im ganzen". Darauf sind die aber nichtmal eingegangen.

Letztendlich haben sie ihn telefonisch einen neuen Vertrag aufgeschwatzt, das ist dann nämlich keine Preiserhöhung bei der man ein Sonderkündigungsrecht hat. Zum Glück hab ich den Brief rechtzeitig gesehen und noch widerrufen. Das man hier dann trotzdem den Widerruf auf dem alten Vertrag von 2020 ansieht ist einfach nur dreist, es steht ja deutlich das ich Bezug auf dem Schreiben vom 21.12.2022 nehme, außerdem wird der neue höhere Abschlag bereits per Lastschrift eingezogen.


-- Editiert von User am 19. Januar 2023 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Wann war das Telefongespräch?
Wann wurde der Widerruf abgeschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Letztendlich haben sie ihn telefonisch einen neuen Vertrag aufgeschwatzt,



Einen `neuen` Vertrag am Telefon abzuschließen ist nicht möglich.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wann war das Telefongespräch?
Wann wurde der Widerruf abgeschickt?


Wann das Telefongespräch war wissen wir nicht. Vermutlich ein paar Tage vor dem 21.12.22.
Ihn kann man nicht fragen, den er weis es nicht. Angeblich hat er mit keinen telefoniert,
Aber es steht ja geschrieben in deren Schreiben "Vielen Dank das sie sich für das Produkt Treuetarif entschieden haben". Das kommt ja nicht einfach so, vermutlich schämt er sich und mag es nicht zugeben sich was aufgeschwatzt lassen zu haben. (War schon ein paar mal mit anderen Sachen, habe ich aber immer gekündigt"

Der Widerruf wurde am 31.12.2022 per Fax geschickt, es gibt auch eine Sendebestätigung. Am selben Tag hab ich den Brief zusätzlich als Einschreiben losgeschickt.

Zitat (von charlyt4):
Einen `neuen` Vertrag am Telefon abzuschließen ist nicht möglich.


Vielleicht haben die das mit Aufzeichnung gemacht? So konnte ich auch immer meinen Handytarif bei 1und1 verlängern.
Wie der Vertrag zustandekam wissen wir nicht, auf jedenfalls nicht über Internet, denn das kann er garnicht.

Ich trag jeden Monat zig unbezahlte Rechnungen und Mahnungen zur Bank weil der Herr sich um nichts mehr kümmert, von selbst hat er den Vertrag sicherlich nicht abgeschlossen. Es kann eig. nur telefonisch sein.

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Er bekam diesen Brief:
https://photos.app.goo.gl/PM6JVr6PJuhXiyuY7


Zitat (von shabeel):
Oder hab ich einen Formfehler begangen? Hier ist die Widerrufbelehrung die dem Schreiben vom 21.21.22 beilag:
https://photos.app.goo.gl/fgCZo5pe4tv5DRye8


Diese beiden Dokumente kamen am 21.12.2022 an?

Einen Formfehler sehe ich in deinem Schreiben nicht, man hätte vlt. schreiben sollen, dass du dem Tarifwechsel widersprichst.
Trotzdem sollte das Schreiben Rechtskraft haben.

Ich nehme an, dass entweder 1. ein Mitarbeiter an dem Vorgang saß, der es einfach falsch verstanden hat oder 2. man gedacht hat, mal sehen ob der Kunde es merkt.

An eurer Stelle würde ich auf deren Schreiben antworten, dass er natürlich nicht dem Stromvertrag von 2020 widerspricht sondern dem Tarifwachsel von Dez. 22.
Nach der eigenen Widerrufsbeleherung des Anbieters startet das 14-tägige Widerrufsrecht erst ab der Auftragsbestätigung, somit habt ihr in dieser Frist widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Diese beiden Dokumente kamen am 21.12.2022 an?


Ja genau, das war bei dem Schreiben vom 21.12.2022 dabei. Auf der Rückseite des Schreibens waren noch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese hab ich jetzt nicht mit fotografiert.

Naja, das ist schon gewollt. Schau mal hier die Bewertungen: https://de.trustpilot.com/review/www.mivolta.de

und hier: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/mivolta-gmbh-sorgt-wieder-fuer-aerger

Das sind ganz klar Betrüger, wenn die Verbraucherzentrale schon warnt. Nur wie kommt der Herr da jetzt am besten raus? Ich hab die Befürchtung das ein weiterer Brief ebenfalls im Sande verläuft bei denen.

Ich würde ja die Lastschrift einfach zurückbuchen lassen, aber wir wollen eben auch keinen Rechtsstreit. Einfach sauber da raus und zu nen seriösen Anbieter reicht schon.

Wenn ich die Bewertungen zu dem Anbieter so lese, haben die also mit voller Absicht so auf meinen Brief geantwortet. Nur einen Anwalt kann sich der Herr nicht leisten, er bekommt auch keinen Beratungsschein da er 1200€ Rente hat und im Eigenheim lebt. (Und 300€ Schulden jeden Monat abzahlt)

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 19:14

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#9
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Nur wie kommt der Herr da jetzt am besten raus?

Mein persönliches Vorgehen wäre:
Auf das Schreiben vom Anbieter antworten und darin erläutern, dass der Widerspruch dem Tarifwechsel im Dezember 2022 galt und er an diesem Widerspruch fest hält.
Desweiteren würde ich nochmal auf die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestehen und das Mandat zum Lastschrifteinzug entziehen.

Um das Gerichtsfest nachweisen zu können, würde ich das Schreiben in der Postfiliale mit mind. 1 Zeuge abfilmen und auch filmen, wie es dort unterschrieben, verschlossen und als Einschreiben versandt wird.

Im nächsten Monat dann die monatliche Rate aus dem alten Tarif überweisen und alles andere, was evtl. abgebucht wird, wieder zurück buchen lassen. Die nächsten monatlichen Abschläge würde ich auf die Seite legen und ansparen, denn irgendwann wird sich der Anbieter melden.
Dann würde ich dem Anbieter mitteilen, dass er die monatlichen Abschläge aus dem alten Tarif bekommt, nachdem er die Kündigung schriftlich bestätigt hat.

Mit der Kündigungsbestätigung kann dann ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden.

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 19:38

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Vielleicht haben die das mit Aufzeichnung gemacht?


Das geht seit 2021 nicht mehr.

Seit dem ist für diese Verträge die Textform vorgeschrieben.

Wenn es also keine Bestätigung per Brief, Fax, E-Mail oder SMS gibt, ist der Vertrag unwirksam.

Siehe § 41b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz.

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Die Frage zielt ja klar darauf ab ob man es RECHTLICH einfach zurückbuchen kann

Ja kann man, denn SEPA-Basis-Lastschriften kann man grund- und begründungslos rückbuchen lassen, mindestens 8 Wochen lang.



Zitat (von shabeel):
ob man dann mit größeren Problemen rechnen muss.

Folgenlos wird die Rückbuchung wohl nicht sein, denn solche Firmen lassen sich gar nicht gerne einfach was wegnehmen
Man wird also mit dem ganzen Inkasso Terror, Anwalt und Gericht rechnen müssen.



Zitat (von shabeel):
ich hab aber ausdrücklich den Vertrag mit Schreiben vom 21.12.2022 widerrufen.

In dem Schreiben werden aber dummerweise beide Verträge erwähnt...

Man würde vor Gericht also verargumentieren müssen, dass man den neuen Vertrag meinte.
Nach der Bisherigen Definition von "Verbraucher" bei vielen Deutschen Gerichten stehen die Erfolgsaussichten da aber recht gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Vollmacht für Vertragsangelegenheiten sollte nicht vergessen werden...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn es also keine Bestätigung per Brief, Fax, E-Mail oder SMS gibt, ist der Vertrag unwirksam.

Die Frage ist nur, ob der Herr nicht doch irgendwas unterschrieben hat. Der TE ist sich ja nicht mal sicher, dass das ganze telefonisch passiert sein soll.
Zitat (von shabeel):
mein ehemaliger Stiefvater, hat sich, vermutlich am Telefon, einen extrem schlechten Tarif aufdrängen lassen.


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Frage ist nur, ob der Herr nicht doch irgendwas unterschrieben hat. Der TE ist sich ja nicht mal sicher, dass das ganze telefonisch passiert sein soll.


Es erscheint zumindest unwahrscheinlich, er lässt so schnell niemanden fremdes ins Haus um sich einlullen zu lassen. Telefonisch hat er sich aber schon oft Zeug aufdrängen lassen. Das der Vertrag mit dem unseriösen Stromanbieter 2020 per Telefon angedreht wurde ist hingegen sicher.

https://www.nwzonline.de/wilhelmshaven/wilhelmshaven-verbraucherberatung_a_51,5,3957615431.html

Der Anbieter ist bei der Verbraucherzentrale auch bekannt noch telefonisch zu werben, auch wenn das garnicht mehr zulässig ist. Die warnen vor dem Anbieter.
Aber das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, jetzt sind wir dran da wieder raus zu kommen.

Zitat (von 3,141592653):
Vollmacht für Vertragsangelegenheiten sollte nicht vergessen werden...


Ist so wie bei einer Betreuung? So das die die Post dann auch an mich schicken müssen? Würde ich gerne machen. Geht sowas auch mit Einwilligungsvorbehalt? Oder geht das nur mit richterlichen Beschluss?

Ich hab schon überlegt eine ehrenamtliche Betreuung für den Herrn zu übernehmen, nur will ich nicht alles machen. Evtl. kann man das nur in den einzigen Punkt "Vertragsangelegenheiten" machen. "Vertretung gegenüber Behörden" oder gar "Vermögenssorge" hab ich keine Lust drauf.
Auf jedenfall ist es nicht das erste mal das ich was widerrufen muss, letztes Jahr hat er sich nen Vertrag aufschwatzen lassen am Telefon von einem Schweizer Unternehmen. "Sie haben so und so viel unbezahlte Schulden bei uns, wir können sie aber erlassen wenn sie unserer Lotto-Spielgemeinschaft beitreten für 50€ im Monat" haben sie gesagt und der Herr ist drauf reingefallen. :( Gewonnen hätte der da nie was.

-- Editiert von User am 20. Januar 2023 07:46

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Es erscheint zumindest unwahrscheinlich, er lässt so schnell niemanden fremdes ins Haus um sich einlullen zu lassen.
Also erst mal prüfen, wie der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde.

Zitat (von shabeel):
. Das der Vertrag mit dem unseriösen Stromanbieter 2020 per Telefon angedreht wurde ist hingegen sicher.
Zu der Zeit war das auch noch zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ist so wie bei einer Betreuung? So das die die Post dann auch an mich schicken müssen? Würde ich gerne machen. Geht sowas auch mit Einwilligungsvorbehalt? Oder geht das nur mit richterlichen Beschluss?


Da bin ich überfragt.
Mir ging es darum, dass du ohne Vollmacht gar keinen fremden Vertrag widerrufen kannst.
Mit Vollmacht geht das schon.

Ob Firmen Post an einen eventuellen Betreuer schicken müssen weiß ich nicht, kann mir das aber nicht wirklich vorstellen.

Einwilligungsvorbehalt würde aber einen Richter erfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2065 Beiträge, 316x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Auf das Schreiben vom Anbieter antworten und darin erläutern, dass der Widerspruch dem Tarifwechsel im Dezember 2022 galt und er an diesem Widerspruch fest hält.


Ich würde mich noch für die Bestätigung des Eingangs des Schreibens bedanken.
Einen besseren Zugangsnachweis als eine bezugnehmende Antwort des Empfängers (wie man sie erhalten hat) gibt es nämlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab nochmal dort hingeschrieben, wiederholt das ich den Neuvertrag mit 61 Cent / KW/h widerrufe, und im selben Dokument den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte.


Die Antwort war mal wieder höchst unbefriedigend, und ich komme mir da ehrlich gesagt verarscht vor.



Wie kann man also vorgehen? Was die machen ist ja nachweislich unrecht, und wenn man den Stromanbieter googelt findet man auch nur schlechte Bewertungen die sind dafür bekannt so zu verfahren.

Ich würde jetzt einfach die Lastschrift zurückbuchen lassen, was meint ihr dazu? Wie kommt man ohne Stress von dem ****** Stromanbieter weg? Zähler abmelden und wieder anmelden?

-- Editiert von User am 21. Februar 2023 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Im dem Widerruf sind ja nun einige Fehler drin und damit meine ich nicht das miserable Deutsch.



Zitat (von shabeel):
Ich würde jetzt einfach die Lastschrift zurückbuchen lassen, was meint ihr dazu?

ich meine, man sollte erst mal das SEPA-Mandat kündigen ...



Zitat (von shabeel):
Wie kommt man ohne Stress von dem ****** Stromanbieter weg

Gar nicht, wie schon in #11 erläutert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im dem Widerruf sind ja nun einige Fehler drin und damit meine ich nicht das miserable Deutsch.


Das hätte man in der Tat besser schreiben können, das ganze wurde in Eile an dem PC des Herrn aufgesetzt, damit dieser es gleich unterschreiben kann. Ansonsten hätte ich es Zuhause machen müssen, und wieder zurückfahren zur Unterschrift usw...

Abgesehen von den kleineren Fehlern, sehe ich jetzt keine groben Fehler. Das Schreiben das widerrufen werden soll, hab ich als Anlage beigefügt, ebenfalls die daran haftenden Geschäftsbedingungen, den Teil mit den 14 Tagen Widerrufsrecht hatte ich extra noch gelb markiert. Mir ist jetzt auch nicht bekannt das ich für den Widerruf und die Kündigung zwei verschiedene Schreiben aufsetzen hätte sollen.
Die Kündigung des Vertrags im ganzen ist doch klar ersichtlich. Auf den Satz sind die nichtmal eingegangen.
Spätestens vor Gericht würde man wohl Recht bekommen, allerdings haben wir keine Lust soweit zu gehen, ist ja immer mit Stress verbunden.

Im übrigen hab ich schon Gerichtsschreiben mit massiv Rechtschreibfehlern gelesen, inkl. Betreuerausweis mit "Wohnungensangelagenheiten" und "Aufenthaltssbestimnungsrecht". So eng sehen das also nichtmal die Behörden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

1Frage:
Wieviel wurde denn im Januar 23 bei dem leicht dezenten Herrn abgebucht von der Fa. mi***?

Diese Firma bezieht sich auch jetzt im aktuellen Antwortschreiben NUR auf den Vertrag von 08/2020.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

In meinen Augen ist der Widerruf schon ein Fehler, denn damit teil man ja mit, das ein gültiger Vertrag existent ist und bringt sich so in eine nachteilige Position
Von daher wäre ich da ganz anders vorgegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Hier sind die Fakten doch immer noch nicht geklärt.

1. Hat der Herr nun in Textform (Brief, Fax, E-Mail oder SMS) der Tarifänderung zugestimmt oder nicht?

2. Handelt es sich um einen neuen Vertrag (mit neuer Vertragskontonummer) oder um eine Tarifänderung innerhalb des bestehenden Vertrags?

Abhängig davon hätte man:
- den Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich den Vertrag (mit der NEUEN Vertragskontonummer) widerrufen sollen

oder

- die Tarifänderung widerrufen müssen

Aus den noch ersichtlichen Dokumenten wollte man einen alten Vertrag widerrufen oder einen Tarif widerrufen (nicht aber die Tarifänderung).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieviel wurde denn im Januar 23 bei dem leicht dezenten Herrn abgebucht von der Fa. mi***?


der neue Abschlag von 106€ (Für den 1 Personen Haushalt)

Zitat (von bostonxl):
1. Hat der Herr nun in Textform (Brief, Fax, E-Mail oder SMS) der Tarifänderung zugestimmt oder nicht?


Fax, Email und SMS hat der Herr schonmal nicht. Er hat gesagt er hätte mal einen Anruf von einem "Energieberater" bekommen. Genaue Angaben zum Inhalt des Gesprächs konnte er nicht machen. Entweder weis er es nicht oder schämt sich. Im Anrufverlauf der Fritzbox waren zig Werbenummern gespeichert, hab vorsorglich mal alle auf die Blockieren-liste.

Zitat (von bostonxl):
2. Handelt es sich um einen neuen Vertrag (mit neuer Vertragskontonummer) oder um eine Tarifänderung innerhalb des bestehenden Vertrags?


Laut Text des Schreibens vom 21.12.2023 handelt es sich um einen neuen Vertrag. Der Brief kam am 23.12, der Vertrag fängt laut Brief am 1.11.22 an. Das fand ich schon komisch.
Im Text wird auf jedenfalls explizit ein neuer Vertrag erwähnt.

Hie nochmal der Brief:


Dem Brief lag auch ein Widerrufsformular bei, laut beiliegender Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf innerhalb 14 Tage möglich. Kenntnis von dem angeblich neuen Vertrag hat der Herr seit er dem Brief bekommen hat, meiner Meinung nach beginnt ab da auch die Widerrufsfrist.

Zitat (von bostonxl):
Abhängig davon hätte man:
- den Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich den Vertrag (mit der NEUEN Vertragskontonummer) widerrufen sollen


Da keine neue Vertrags oder Kundennummer aus dem Schreiben hervorgeht, hab ich gekündigt mit dem Satz "Hiermit kündige ich den Vertrag aus ihrem Schreiben vom 21.12.2022 mit sofortiger Wirkung".
Das Schreiben hab ich als Anlage in Kopie beigelegt, ebenfalls die Widerrufsbelehrung, den Text "Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage" hab ich in gelb markiert.

Den Vertragsabschluss zu bestreiten wäre vermutlich die bessere Wahl gewesen, und vorsorglich zu widerrufen.

Ich hab auch schon zwei mal zu denen geschrieben das ich den Vertrag im ganzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige, zusammen in dem Schreiben des Widerrufs. Zwei einzelne Schreiben wären vermutlich besser, mir ist aber nicht bekannt dass das deshalb jetzt ungültig oder rechtswidrig ist. Darauf haben die zweimal garnicht reagiert, obwohl die Absicht des Satzes ja klar ersichtlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab gerade einen Online Account bei dem Stromanbieter gemacht.

Der aktive Vertrag ist anscheinend der "Treuetarif" aus dem Schreiben vom 21.12.22



In den Antwortschreiben vom Stromanbieter (zwei mal das selbe mit selben Text) wird ja von Vertragsbeginn 14.08.20 geschrieben, und "StromBasis24-Tarif". Und das obwohl ich das Schreiben des neuen Vertrags mit 24 Monaten Laufzeit extra in Kopie beigelegt habe, der alte Vertrag ist ja anscheinend seit 1.11.22 garnicht mehr aktuell. Die neuen Kundennummer ist lt. Onlineportal die selbe wie vorher, nur mit einer "-1" hintendran.
Das war aus dem Schreiben des neuen Tarifs für mich aber absolut nicht ersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
der neue Abschlag von 106€ (Für den 1 Personen Haushalt)
Hast du im Brief vom 21.12. gelesen, dass er auch eine andere Abschlagshöhe einrichten konnte?? Warum ändert ihr nicht die 106,- ??
Zitat (von shabeel):
Laut Text des Schreibens vom 21.12.2023 handelt es sich um einen neuen Vertrag.
Hat der Anbieter diesen VERTRAG mit der Post dem Herrn zugeschickt, der außer Telefon nix hat?

Zitat (von shabeel):
Ich hab gerade einen Online Account bei dem Stromanbieter gemacht.
Darf man fragen, WARUM? Es gibt lt. Account jetzt 1 inaktiven und 1 aktiven Vertrag. Aktiv ab 1.11.22

Strom ist seit 1.11. überall und von jedem Anbieter teurer geworden.

Irgendwie---- ziehst du mE am falschen Ende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du im Brief vom 21.12. gelesen, dass er auch eine andere Abschlagshöhe einrichten konnte?? Warum ändert ihr nicht die 106,- ??


64 Cent pro Kilowattstunde. Wenn der neue untergeschobene Vertrag wirklich aktiv ist, würde jeder niedrigerer Abschlag ja dazu führen das man viel nachzahlen müsste. Natürlich könnte man den Abschlag auf 50€ im Monat verringern.

Zitat (von Anami):
Hat der Anbieter diesen VERTRAG mit der Post dem Herrn zugeschickt, der außer Telefon nix hat?


Ja dieses Schreiben vom 21.12.22 kam per Post am 23.12 an.

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, WARUM? Es gibt lt. Account jetzt 1 inaktiven und 1 aktiven Vertrag. Aktiv ab 1.11.22


Weil ich wissen wollte welcher Vertrag aktiv ist. Falls die den neuen Vertrag nicht beachtet hätten, hätte ich mich umsonst aufgeregt. Aber anscheinend ist der neue Vertrag eben leider aktiv.

Zitat (von Anami):
Strom ist seit 1.11. überall und von jedem Anbieter teurer geworden.


64 Cent pro KW ist einfach nur Wucher und absolut unverhältnismäßig. Und außerdem würde dann auch nur eine Erhöhung kommen und kein Neuvertrag. Vor allem kein Neuvertrag mit Schreiben vom 21.12 der rückwirkend zum 1.11. aktiv ist.

Ja, auch mein Stromtarif wurde teuerer. Hier zum Vergleich mal aus dem Schreiben von meinem Stromanbieter:

Ok, die Grundgebühr ist ordentlich hoch, aber die Kilowattstunde aus dem Vertrag des Herrn kostet mehr als das doppelte!! Ich zahl jetzt 42€ im Monat Strom, hab natürlich minimal weniger Verbrauch im Monat, aber dennoch sieht man das der untergeschobene Vertrag einfach nur Abzocke ist.



Zitat (von Anami):
Irgendwie---- ziehst du mE am falschen Ende.


Nochmal zusammengefasst:

- Am 23.12 (oder war es des 24, aber ist ja egal) kam das Schreiben des Neuvertrags per Post, der Neuvertrag war zurückdatiert beginnend ab dem 1.11. (Geht sowas überhaupt?)
Das Schreiben ist oben für jeden ersichtlich verlinkt.
- Der Herr ist mit Computer und Handy nur wenig bis garnicht vertraut, ist aber schon öfters auf Telefonwerbung reingefallen. Er verneint irgendetwas vor Ort bei einem Vertreter oder so unterschrieben zu haben.
- Energielieferverträge per Telefon sind garnicht wirksam.
- Es ist keine einfache Preiserhöhung, sondern ein Neuvertrag.
- Egal ob der Vertrag nun unrechtmässig oder nicht zustandekam, mit dem Schreiben vom 21.12 wurde der Vertrag am 23.12. erst bekannt, ein Widerspruch unter Angabe der auf dem Schreiben vom 21.12. ersichtlichlichen Kundennummer wurde gestellt am 31.12. Der Widerruf sollte ja auf jedenfall gültig sein, da innerhalb der Frist. Dieser wurde aber schon zweimal ignoriert, und mit dem oben verlinkten Schreiben beantwortet. Dieses geht immer vom Altvertrag aus und besagt das man einen am 14.08.2020 abgeschlossenen Vertrag jetzt nicht mehr widerrufen kann. Was ja klar ist, aber auf dem Neuvertrag sind die nie eingegangen, obwohl ich den beim zweiten Schreiben sogar in Kopie beigelegt habe.

Also für mich sieht das klar nach Betrug aus, auch erreicht man unter der Telefonnummer kaum einen Mitarbeiter. Wenn dann dochmal einer abhebt, und man das Problem anspricht wird einfach aufgelegt!! Allein diese Vorgehensweise stinkt doch schon zum Himmel...

-- Editiert von User am 26. Februar 2023 21:28

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
64 Cent pro KW ist einfach nur Wucher und absolut unverhältnismäßig.
Wucher ist es wahrscheinlich nicht, aber ziemlich teuer durchaus. Das dann Treuetarif zu nennen, bezeichne ich mal als *frech*.
Was meinst du mit unverhältnismäßig? Für welche Verhältnisse denn?
Bisher hatte er ca 50,- zu zahlen? Und wie hoch war sein jährlicher Verbrauch?

Zitat (von shabeel):
Allein diese Vorgehensweise stinkt doch schon zum Himmel...
Dann buche die Lastschrift doch jeden Monat zurück. Das geht. Das hast du hier mehrmals gelesen. Irgendwann wird die Firma reagieren.
Überweise aber weiterhin den alten Abschlag von ca 50,-. Erhöhe evtl. auf 60,-
Im Netz findet sich viel über diese Firma... und es gibt sicher auch in deiner Nähe eine Verbraucherzentrale---das hast du alles schon im Januar herausgefunden. Eine befürchtete Nachzahlung käme erst 2024 ins Haus---bis dahin solltest du diesen Laden von der Backe haben.

Von den Preisen deines Anbieters kann wohl fast jeder nur träumen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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