Guten Tag,
ich wollte mal schnell einen Fall schildern: Mein Stromanbieter schafft es seit Mitte diesen Jahres nicht mich korrekt anzumelden. Zu Beginn gab es leichte Konfusion da mein neuer Vermieter mir eine falsche Zählernr. mitgeteilt hat doch ab Ende Juni habe ich ich alle Daten korrekt übermittelt. Nun schafft es mein Anbieter nicht mich anzumelden, ich habe mehrere mails geschickt und Telefonate geführt. Die mails habe ich noch, ich bin seit dem in der Grundversorgung. Es heisst immer es wird weitergeleitet und wir können uns das auch nicht erklären. Das geht jetzt 6 Monate so und ich möchte nur noch weg von dem Anbieter. Muss ich da jetzt noch was beachten und dem jetztigen Anbieter mitteilen? Habe mir schon einen neuen Stromanbieter rausgesucht.
Danke und Gruss
Stromanbieter desaster
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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ZitatMuss ich da jetzt noch was beachten und dem jetztigen Anbieter mitteilen? :
Man sollte beiden Anbietern entsprechend kündigen und den neuen Anbieter mitteilen.
Wenn ich normal kündige wäre ich noch 2 Monate an den aktuellen Anbieter gebunden. Ich will da ja sofort weg. Kann ich nicht zurücktreten?
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ZitatWenn ich normal kündige wäre ich noch 2 Monate an den aktuellen Anbieter gebunden. :
Die Grundversorgung kann man sehr kurzfristig verlassen (14 Tage).
Hallo,
was du wohl tun musst ist, den designierten Anbieter zu kündigen (vielleicht auch widerrufen - kann man hilfsweise machen). Das sollte imho in diesem Fall fristlos und sofort möglich sein.
Verlange unbedingt eine Bestätigung.
Den Vertrag beim Grundversorger würde ich gar nicht selber kündigen, sondern dem neuen Versorger den Auftrag dazu erteilen. Wenn du dabei sagst, dass du in der Grundversorgung bist, dann dürfte das auch recht schnell gehen.
Stefan
Ja, das werde ich wohl tun. Widerruf ist wohl schwierig da ich nur 14 Tage ab Vertragsabschluss habe (oder geht das noch da der Anbieter die Anmeldung ja nicht hinkriegt)? Sonst fällt mir noch Rücktritt ein..
ZitatSonst fällt mir noch Rücktritt ein.. :
Mir fällt die außerordentliche Kündigung wegen Leistungsverweigerung noch ein.
Da könnten evtl. noch Schadenersatzansprüche mit verbunden sein.
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