Stromanbieter erhöht um 30%

10. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2022 18:23:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)
Stromanbieter erhöht um 30%

Hallo zusammen,

heute habe ich ein Schreiben meines Stromanbieters bekommen. Im erste Augenblick dachte ich es handelt sich nur um Werbung, weil gut 3/4 der DIN A4 Seite mit einer Anleitung für die neue Stromablese-App belegt war. Zum Glück habe ich mir das Schreiben aber genauer angeschaut und auf den verbliebenen 1/4 gelesen, dass man ab 01.10.2016 den Arbeitspreis von 0,2519 €/kWh auf stolze 0,3256 €/kWh erhöht. Das sind fast 30% und wesentlich mehr als ich z.B. bei e.on zahlen würde !

Eine Erklärung warum so extrem erhöht wird, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.

Jetzt meine Fragen:
- Ist es rechtlich in Ordnung wenn so eine wichtige Info in einem Werbeschreiben versteckt ist ?
- Darf der Stromanbieter überhaupt so erhöhen ohne einen Grund zu nennen ?

Auf mein Sonderkündigungsrecht hat man mich aber hingewiesen.

Danke !

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4887x hilfreich)

Zitat (von 123power):
Das sind fast 30%
Prozentuale Vergleiche sind meist für die Füße. Kennst du Heide Klum? Wenn die 50% Ihres Körpergewichts abnimmt, gibt es keine Heidi Klum mehr. Wenn ich 50% meines Körpergewichts abnehme ist noch mehr als eine Heide Klum übrig!

Zitat (von 123power):
Ist es rechtlich in Ordnung wenn so eine wichtige Info in einem Werbeschreiben versteckt ist ?
Ich kenne keine Vorschrift das dies verbietet. Es ist imho kein Werbeschreiben sondern eine allgemeine Kundeninformation.

Zitat (von 123power):
Darf der Stromanbieter überhaupt so erhöhen ohne einen Grund zu nennen ?
Warum sollten die dir einen Grund nennen?

Zitat (von 123power):
Auf mein Sonderkündigungsrecht hat man mich aber hingewiesen.
Dann wähle weise. Kündige oder lasse es bleiben

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2022 18:23:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Von 0,25 Cent auf 0,33 Cent würde erhöht werden. Ich war mir nicht sicher, ob die nicht einen Grund für die Erhöhung angeben müssen. Kann mich auch irren, deshalb fragte ich ja. Klar kündige ich den Vertrag, denn das lasse ich mir nicht gefallen. Neukunden zahlen weiterhin 0,21 Cent....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Ich war mir nicht sicher, ob die nicht einen Grund für die Erhöhung angeben müssen.

Steht halt in den AGB.
Üblicherweise dürfen die das ohne Grund. Allerdings hast du dann halt ein Sonderkündigungsrecht.

Stromanbieter haben üblicherweise in den AGB stehen, dass sie bei Erhöhungen von Steuern, EEG-Umlagen usw. ohne Sonderkündigungsrecht deinerseits den Strompreis um genau diesen Betrag erhöhen dürfen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 662x hilfreich)

Zitat (von 123power):
01.10.2016 den Arbeitspreis von 0,2519 €/kWh auf stolze 0,3256 €/kWh erhöht.

Sind Sie beim Grundversorger oder ist das schon ein fremder Lieferant?
Falls es ein fremder Lieferant ist:
Ist doch klar..
Das erste Jahr (oder auch die ersten zwei Jahre) ist der Preis natürlich günstiger, als beim Grundversorger. Das sind Lockpreise. Im Jahr danach erhöht man dann den Preis und hofft, dass möglichst wenige Kunden den Brief mit der Preiserhöhung lesen und nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen...

Wenn man wirklich den Versorger wechseln möchte, muss man am Ball bleiben und wirklich JEDES Jahr zu einem anderen Versorger gehen.
Ansonsten lohnt es sich nicht.
Generell bin ich aber kein Freund davon, da man beim örtlichen Anbieter in der Regel am Besten aufgehoben ist.
Zudem bleibt in der Regel die Hälfte des Umsatzes in der Region (Steuern) und der Anbieter schafft Arbeitsplätze...

Ich habe dieses "Versorgerhopping" noch nie verstanden.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2022 18:23:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das stimmt mit dem Versorgerhopping, ich überlege schon ob ich wieder zu e.on zu wechsle. Die sind zwar teurer als die fremden Lieferanten, haben aber eine Preisgarantie bis 2019.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 662x hilfreich)

Genau.
Preisgarantie, man tut was für seine Region, hat feste Ansprechpartner in einem Kundenservice und so viel teurer als Fremdlieferanten sind die auch nicht. Wie du ja jetzt leidvoll feststellen musstest.
Wenn man natürlich wirklich NUR auf den Preis guckt und Jahr für Jahr den Versorger wechselt und immer den Boni mitnimmt, da kommen die Grundversorger preislich nicht dran.
Aber was beim Fremdlieferanten passieren kann, hat man ja mit Flexstrom, Teldafax und neuerdings CareEnergy gesehen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Eine Randnotiz beim "Hopping". Denn wir hatten das hier in den Foren schon eins zwei mal:
Anbieter versuchen dann auch gerne zu tricksen. Sie versprechen Boni nach Abschluss eines Vertragsjahres. Wenn man dann aber kündigt merkt man, dass plötzlich der Kündigungstermin so liegt, dass man ein paar Tage weniger als ein Jahr versorgt wird und plötzlich verweigert der Anbieter den Bonus.

Natürlich im Regelfall nicht erlaubt, aber es bedeutet enormen Ärger, sich dann durchzusetzen.

Die Frage ist unterm Strich: Wie viel ist es mir Wert, mich potentiell solch einem Ärger (und der Gefahr der Insolvenzen der Dumping-Anbieter, die Seb angedeutet hat) auszusetzen...

-- Editiert von mepeisen am 11.08.2016 10:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):

Zitat (von 123power):
Ist es rechtlich in Ordnung wenn so eine wichtige Info in einem Werbeschreiben versteckt ist ?
Ich kenne keine Vorschrift das dies verbietet. Es ist imho kein Werbeschreiben sondern eine allgemeine Kundeninformation.



Das ist nicht erlaubt:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-gas-und-strom/

Ich zitiere:

Abrechnung eines zu hohen Preises (Abweichung vom Vertrag): Weist Ihre Stromrechnung oder Gasrechnung gänzlich andere Preise aus, als vertraglich vereinbart wurden, so liegt ein offensichtlicher Fehler vor. Das gilt auch dann, wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter für die Berechnung der Jahresrechnung einen zu hohen Preis ansetzt, der aus einer angeblichen Preiserhöhung stammt. Es gibt manche dubiose Stromanbieter/Gasanbieter, die ihren Kunden versteckte Preiserhöhungen zukommen lassen, die sich unkenntlich in E-Mails oder in Werbebriefen befinden. Eine solche Preiserhöhung wird nicht wirksam, es gilt dann weiterhin der ursprünglich vertraglich vereinbarte Preis für die Verbrauchseinheiten und die Grundgebühr. Steht in der Jahresrechnung ein anderer Preis, so ist die Rechnung offensichtlich fehlerhaft.

Für den Konsumenten muss die Erhöhung klar ersichtlich sein. Ansonsten ist es eine überraschene Klausel/Erhöhung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Powerplay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt zwei Gerichtsurteile, die klarstellen, dass eine versteckte Preiserhöhung nicht zulässig ist. Beide stammen aus dem Jahr 2014. Bei der 365 AG wurde die Preiserhöhung im Anhang verkündet, nachdem im E-Mail-Text und auf der ersten Seite des Anhangs von "drei guten Nachrichten für Sie" die Rede war. Zudem wurde die Preiserhöhung undeutlich formuliert. Beim Unternehmen Extraenergie war der Sachverhalt ähnlich. In beiden Fällen haben die Verbraucher Recht bekommen.

Grundsätzlich gilt: Je versteckter die Preiserhöhung ist, desto größer sind Ihre Chancen, sich erfolgreich wehren zu können.

Ich empfehle Ihnen, Ihren Sachverhalt mit dem auf [WERBUNG GELÖSCHT]zu vergleichen und sich die Begründungen der Gerichte durchzulesen. Dadurch sollten Sie genügend Argumente haben, um sich erfolgreich wehren zu können.

-- Editiert von Moderator am 06.10.2016 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17628 Beiträge, 5984x hilfreich)

Zitat (von 123power):
Von 0,25 Cent auf 0,33 Cent würde erhöht werden.
Bitte nenn doch deinen Stromanbieter, ich und Millionen anderer Menschen hier in Deutschland würden bei solch einem günstigen Preis direkt wechseln! :grins:
Ich bezahle das 10fache davon! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

"Natürlich im Regelfall nicht erlaubt, aber es bedeutet enormen Ärger, sich dann durchzusetzen."

Über eine Aufrechnung per SEPA Rücklastschrift nach Vertragsende geht das ganz einfach.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.290 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen