Welche Möglichkeiten hätte ein Kunde bei einem Stromanbieter der nicht in der Lage ist zeitnah eine Schlussrechung zu erstellen.
Der Stromanbieter hat es nicht geschafft innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsende die Endabrechung zu erstellen.
Falls der Anbieter zusätzlich noch eine Fristsetzung ignoriert. ( nach der 4.Woche für die 6.Woche nach Vertragsende)
In den AGB werden keine Termin für die Erstellung der Endabrechung angegeben.
detben
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-- Editiert detben am 28.03.2012 15:55
Stromanbieter erstellt keine Schlussabrechnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo,
eigentlich sind diese Prozesse rein EDV-Mäßig in festen Abläufen geregelt. Leider nicht unbedingt im Interesse des Verbrauchers! Es ist ein komplexes Zusammenspiel zwischen Stromanbieter, Netzbetreiber und Kunden!
Es gibt leider keine Frist, in der der Anbieter abrechnen muss! Du hast lediglich das Recht, das der Anbieter seine Forderungen gegen dich ordnungsgemäß in Rechnung stellt! Und zwar innerhalb der Verjährungsfrist!
Im Umkehrschluß bedeutet das, kannst du die Abrechnung erstellen und hieraus ergibt sich ein Guthaben, kannst du dieses einklagen!
danke CBW
eine Frage zu:
"Im Umkehrschluß bedeutet das, kannst du die Abrechnung erstellen und hieraus ergibt sich ein Guthaben, kannst du dieses einklagen"
Wie müsste das Guthaben eingeklagt werden ? Die Abrechnung kann ich ohen Probleme erstellen.
vielen Dank im voraus
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