Stromanbieter gibt Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.22 nicht an Endverbraucher weiter

20. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Koto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter gibt Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.22 nicht an Endverbraucher weiter

Hallo zusammen,

muss ein Stromanbieter den Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.2022 *zwingend* an den privaten Endverbraucher weitergeben?

-Stromliefervertrag seit 1.1.2022
-Mindestlaufzeit 24 Monate
-Preisfixierung bis 31.12.2023 (davon ausgenommen sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen)

Mein Stromanbieter (keine Grundversorgung) hat die EEG-Umlage ab dem 1.7. in der Jahresabrechnung zwar entfallen lassen, aber den Netto-Arbeitspreis (ohne Steuern, Umlagen etc.) um den gleichen Betrag erhöht, sodass ich im Endeffekt als Bruttopreis für die kWh genau dasselbe bezahle wie vor dem Wegfall der EEG-Umlage.

Darf der Stromanbieter das, trotz der Preisfixierung bis Ende 2023?

Ich habe Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf die Preisfixierung gefordert, den Netto-Arbeitspreis wieder abzusenken. Der Anbieter lehnte dies ab und beruft sich dabei auf folgendes:

„unserer Kalkulation liegt eine Umlage von 6,5 ct/kWh für 2021, 3,723 ct/kWh für 2022 u. keine Kosten für die Folgejahre zugrunde. Nach derzeitigem Stand politischer Diskussionen gehen wir davon aus, dass ab Juni 2022 keine EEG-Umlage mehr zu entrichten ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die Differenzen aus niedrigeren, als den vorstehenden kalkulierten, Abgabenhöhen weiterzugeben." So hatten wir es vertraglich auch mit Ihnen vereinbart.

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Für mich liest sich das so, dass er nur die tatsächlich anfallenden Abgaben berechnet und der Bruttoarbeitspreis entsprechend zu senken wäre.

Eine Preiserhöhung wäre in der Vertragskonstellation meiner Meinung nach unzulässig.
Spätestens auf der Abschlussrechnung sollte das geprüft und ggf. moniert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Koto):
Darf der Stromanbieter das, trotz der Preisfixierung bis Ende 2023?


Nein, das darf er nicht.

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