Stromanbieter kündigt Vertrag bei Umzug trotz Fortsetzungsgesuch - über Nacht Neukunde

8. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tecnomatix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter kündigt Vertrag bei Umzug trotz Fortsetzungsgesuch - über Nacht Neukunde

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich einen Umzug in den Nachbarort unternommen. Was ursprünglich als unspektakulärer Alltagsstress geplant war, erweist sich seit einigen Tagen als abenteuerlicher Badeausflug in kostengebeutelte Anbietersümpfe.

Aber der Reihe nach: In Ausübung meiner Pflichterfüllung und nach telefonischer Anfrage einige Wochen zuvor, habe ich meinem bestehenden Stromanbieter, per Onlineformular, die neue Lieferadresse mitgeteilt.

Als mir nach einigen Tagen immer noch keine Info zugegangen ist, wurde ich stutzig und fragte telefonisch nach. Nach einigem hin und her wurde mir mitgeteilt, dass die Information dem Anbieter zugegangen sei, jedoch mit dem Vermerk "Kunde wünscht keine weitere Versorgung" gekündigt wurde.

Überrascht durch die vortragende Kundenberaterin, widersprach ich dieser Meldung und verwies erneut auf den vom Anbieter mehrfach auf seiner Homepage beschriebenen Vorschlag ("Sie ziehen um und ändern deshalb Ihre Rechnungsadresse? Wir können Sie bundesweit mit Strom und Erdgas versorgen: Melden Sie Ihren Vertrag ganz einfach mithilfe unseres Formulars um.") , lediglich meinen Vertrag anpassen zu wollen.

Nach einigen Spontan-Aufenthalten in der Warteschleife wurde mir dann überraschend mitgeteilt, dass man doch einen Weg gefunden hat, wie mir geholfen werden kann.
Nichts ahnend, verlies ich mich auf die Aussage der Beraterin, dass man sich in den nächsten Tagen bei mir melden wird.

Nach einigen weiteren Tagen und in heiterer Erinnerung an die zuletzt sehr beflissene Beratungspersönlichkeit, erkundigte ich mich erneut telefonisch.
Die neuerliche Überraschung gründete anschließend in dem sehr umsichtigen Zustand, dass ich nun vermeintlicher Besitzer einer weiteren Kundennummern und eines zusätzlichen Vertrages sei. Natürlich wurde mir auch die Ehre zu teil, bestimmt in schmeichelhafter Absicht, als "Neukunde" ausgewiesen zu sein.
Der Neukunde als Avantgarde preispolitischer Kompensationsmaßnahmen, so oder so ähnlich aus den Gedanken des zur Verantwortung berufenen Vertriebsdirigenten, da sollten 100% Preissteigerung kein Problem darstellen.
Die zwei Wochen zuvor zugestellte Preissenkung (im Gedenken an die EEG Umlage) wirkt da schon fast wie ein Relikt aus alten Zeiten.

Um den Dreiklang zu vervollständigen, ging mir dann heute noch die freudige Nachricht des Grundversorgers zu, dass man mich als Kunde herzlich willkommen heißt und ich ein Sepa Mandat zeitnah erteilen sollte - Preissteigerung 130%.

Abschließend möchte ich mit meinen Fragen die Unweiten dieses ehrwürdigen Forums beschallen: Nach meinem Verständnis habe ich keine Kündigung meinerseits im Sinne der AGBs des Anbieters (Unternehmen aus einer hessischen Finanzmetropole mit Mainblick ) willentlich bekundet und bisher ist mir auch keine schriftliche Information dazu zugegangen (lediglich das genannte Telefonat und ein kürzlich erschienener Hinweis im Kundenportal lassen ebenjenes vermuten) - ist eine Kündigung durch mich überhaupt zu Stande gekommen oder durch den Anbieter überhaupt rechtswirksam?

Und darüber hinaus: Da ich seit 2014 einen Vertrag vorweisen kann und sich lediglich die Lieferstelle geändert hat, ist der Anbieter verpflichtet dem Liefervertrag dennoch nachzukommen?
Damit einhergehend natürlich auch die Frage ob eine Einstufung als Neukunde und 100% Preiszuschlag rechtens sind?

Vorab bedanke ich mich für Zuschriften zum Thema und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,

Mainfried Ovaberg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Tecnomatix):
Da ich seit 2014 einen Vertrag vorweisen kann und sich lediglich die Lieferstelle geändert hat, ist der Anbieter verpflichtet dem Liefervertrag dennoch nachzukommen?

Bevor man da jetzt in formaljuristischen Tiefen versumpft, sollte man eines bedenken: Kündigung ist keine Einbahnstraße.



Zitat (von Tecnomatix):
lediglich meinen Vertrag anpassen zu wollen.

Das man den Wunsch der Anpassung statt einer Kündigung übermittelt hat, kann man wie genau beweisen?



Zitat (von Tecnomatix):
jedoch mit dem Vermerk "Kunde wünscht keine weitere Versorgung" gekündigt wurde.

Hat man eine der fürsorglichen Beratungspersönlichkeiten mal aufgefordert, diese Behauptung mit substantiierten Belegen zu beweisen?



Zitat (von Tecnomatix):
ich nun vermeintlicher Besitzer einer weiteren Kundennummern und eines zusätzlichen Vertrages sei.

Wie überaus fürsorglich.
Wurden dazu schon relevante Details (Kundenummer, Vertragsbeginn) in nichtakustischer Form übermittelt?



Zitat (von Tecnomatix):
Um den Dreiklang zu vervollständigen, ging mir dann heute noch die freudige Nachricht des Grundversorgers zu, dass man mich als Kunde herzlich willkommen heißt

Vermutlich sind da ein paar "vertragslose" Tage vergangen, bevor die Fürsorglichkeit des alten Anbieters griff?



Im übrigen wäre es der Beweisbarkeit wegen empfehlenswert mal von der Nutzung der Erfindung des Philipp Reis abzusehen - so nützlich sie hin und wieder auch sein mag - und auf die Erfindung derer von Thurn und Taxis umzusteigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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