Hallo und guten Morgen!
Ich hatte für den Monat Mai bei meinem Stromanbieter eine
ausstehende
Abschlagsforderung in Höhe von 151 €.
Am 10. Mai bekam ich eine Mahnung mit der Aufforderung, den Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage inkl. Mahnkosten von 5 € zu auszugleichen.
Am 21. Mai erhielt ich eine weitere Mahnung mit zusätzlichen 5 € Mahnkosten und wieder einer Frist, den Betrag innerhalb von 7 Tagen auszugleichen.
Am 30. Mai erhielt ich dann die Kündigung laut angeblichem Kündigungsrecht des Stromanbieters und es wurde im Schreiben mitgeteilt, das bereits zum 30.06. die Strombelieferung eingestellt und ab diesem Zeitpunkt die Belieferung vom öffentlichen Grundversorger übernommen wird.
Meine Frage nun, ob das vom zeitlichen Ablauf her alles so rechtens ist von Seiten des Stromanbieters.
Mit der einzigen Abschlagszahlung befinde ich mich mittlerweile nicht mehr in Verzug wobei ich jedoch die Fristen nicht eingehalten habe.
Die Schreiben vom Stromanbieter wurden alle maschinell erstellt und waren angeblich ohne Unterschrift gültig.
Telefonisch wurde ich durch den Stromanbieter auch hingewiesen, das es sich bei den Fristen von sieben Tagefür für die Ausgleichszahlung nicht nur um Wertage gehandelt hat.
Wäre für eine Antwort dankbar.
MfG Ratgesucht
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Stromanbieter kündigt wegen 1 ausst. Abschlag
5. Juni 2012
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Frage vom 5. Juni 2012 | 10:58
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Stromanbieter kündigt wegen 1 ausst. Abschlag
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#1
Antwort vom 5. Juni 2012 | 18:11
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Die Schreiben vom Stromanbieter wurden alle maschinell erstellt und waren angeblich ohne Unterschrift gültig.
So isset auch.
quote:
Telefonisch wurde ich durch den Stromanbieter auch hingewiesen, das es sich bei den Fristen von sieben Tagefür für die Ausgleichszahlung nicht nur um Wertage gehandelt hat.
Das ist ja auch egal, weil du ja nicht am 7. Werktag gezahlt hast, sondern offenbar nicht mal am 20. Tag (was auch bei bester Auslegung 15 Werktage sind).
Abgesehen davon sind Fristen rechtlich immer Tage und nicht Werktage. Deine abweichende persönliche Ansicht interessiert da wenig.
quote:
Mit der einzigen Abschlagszahlung befinde ich mich mittlerweile nicht mehr in Verzug
Was mittlerweile ist, ist irrelevant. Zum Kündigungszeitpunkt warst du in Verzug.
quote:
ob das vom zeitlichen Ablauf her alles so rechtens ist von Seiten des Stromanbieters
7 Tage Frist ist etwas kurz (außer eine Fristsetzung war sowieso entbehrlich, weil du schon seit Tag 1 in Verzug warst), setzt aber im Zweifel eine angemessene Frist (14 Tage, nicht 14 Werktage!) in Gang, die war am 30. in jedem Fall um, ergo ist die Gegenseite im Recht.
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#2
Antwort vom 5. Juni 2012 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
Meine Frage nun, ob das vom zeitlichen Ablauf her alles so rechtens ist von Seiten des Stromanbieters.
Die Antwort sollte sich in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Stromanbieter finden.
Denn diese Fristen gelten.
Ansonsten - wenn dort keine Fristen stehen - wäre man ab dem Tage der Fälligkeit des Abschlages in Verzug, da imRahmen eines Dauerschuldverhältnisses Zahlungsdatum und Betrag ja bereits im voraus bekannt sind.
Efolgen auch auf mehrfachen mahnungne keinerlei Zeichen von Zahlungswillgikeit und Zahlungsfähigkeit, wird man gekündigt.
Von kostenintensiven Nichtzahlern trennen sich gerade die Discount-Anbieter recht schnell.
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