Stromanbieter läßt "Kunden" hängen

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromanbieter läßt "Kunden" hängen

Frau G kündigt zum 31.12. ihren Vertrag beim alten Stromanbieter und schloss einen Vertrag zum 1.2. bei Stromanbieter x ab.
Dies wurde ihr von Stromanbieter x bestätigt.
Nur wenige Tage später teilte man ihr mit, dass es sie zum 1.3.2011 klappen würde. Bis dahin war sie Kunde (Januar und Februar) bei STROMANBIETER y.
Sie bezahlte ab dem 1.3.2011 ihren Stromabschlag an Stromanbieter x und bekam, da sie zum 1.6. wegen eines Umzuges in die Schweiz kündigte eine Abschlussrechnung von Stromanbieter x.

Zwischendurch erhielt sie eine Rechnung von STROMANBIETER y. Nach einem Anruf bei STROMANBIETER Y und STROMANBIETER X, sagte man mir, dass ein Fehler des Netzbetreibers vorliegt, sie sich um nichts kümmern brauche. STROMANBIETER X würde dies mit STROMANBIETER Y regelt.
Frau G sei natürlich bei STROMANBIETER X!
So buchte STROMANBIETER X weiter ab, von STROMANBIETER y kam nichts mehr.

Frau G bekommt Mitte Juni eine Abschlussrechnung von STROMANBIETER X. 2 Wochen später zahlte ihm STROMANBIETER X alles Geld zurück und schrieb, dass sie Kunde bei STROMANBIETER A gewesen wäre, da etwas beim Anmelden schief gelaufen sei.
Sie hatte keine Rechnungen von STROMANBIETER Y mehr erhalten und – wie geschrieben – es wurde weiterhin fleißig von Stromanbieter x bei mir abgebucht.

Nun erhält sie von STROMANBIETER A keine Rechung mit Mahnung!

Sie hat alle Schreiben von STROMANBIETER X aufgehoben, z.B. Begrüßung als Kunde und Abschlussrechnung.
STROMANBIETER X weigert sich die Sache zu regeln. Bei STROMANBIETER Y hätte sie einiges mehr zu zahlen!

Was könnte sie tun?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wo kommt A denn plötzlich her?

quote:
Nun erhält sie von STROMANBIETER A keine Rechung mit Mahnung!
ist doch gut!

Und was sagt Y zu A, B, X oder was auch immer?

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, sorry verschrieben, soltte natürlich rechnung MIT mahnung heißen.

Y sagt, dass es ein Versehen war und damit ist der Fall für sie erledigt.
Und zudem dass FrauG die Schreiben von Stromanbieter Y in den Müll werfen soll (Wörtlich und schriftlich!).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Was hat "STROMANBIETER A" denn mit STROMANBIETER Y oder X zu tun :???:

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

3 Stromanbieter und nur 1 Vertrag? Mit wem denn nun?

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ändert man denn seinen Beitrag...hab da 1, 2 Faehler reingmacht. :(
Sorry, deswegen hier nochmal:

Frau G kündigt zum 31.12. ihren Vertrag beim alten Stromanbieter und schloss einen Vertrag zum 1.2. bei Stromanbieter X ab.
Dies wurde ihr von Stromanbieter X bestätigt.
Nur wenige Tage später teilte man ihr mit, dass es sie zum 1.3.2011 klappen würde. Bis dahin war sie Kunde (Januar und Februar) bei STROMANBIETER Y (Grundversorger).
Sie bezahlte ab dem 1.3.2011 ihren Stromabschlag an Stromanbieter X und bekam, da sie zum 1.6. wegen eines Umzuges in die Schweiz kündigte, eine Abschlussrechnung von Stromanbieter X.

Zwischendurch erhielt sie eine Rechnung von STROMANBIETER y. Nach einem Anruf bei STROMANBIETER Y und STROMANBIETER X, sagte man mir, dass ein Fehler des Netzbetreibers vorliegt, sie sich um nichts kümmern brauche. STROMANBIETER X würde dies mit STROMANBIETER Y regeln.
Frau G sei natürlich bei STROMANBIETER X Kundin!
So buchte STROMANBIETER X weiter ab, von STROMANBIETER y kam nichts mehr.

Frau G bekommt Mitte Juni eine Abschlussrechnung von STROMANBIETER X. 2 Wochen später zahlte ihr STROMANBIETER X alles Geld zurück und schrieb, dass sie Kunde bei STROMANBIETER Y gewesen wäre, da etwas beim Anmelden schief gelaufen sei.
Sie hatte keine Rechnungen von STROMANBIETER Y mehr erhalten und – wie geschrieben – es wurde weiterhin fleißig von Stromanbieter X bei ihr abgebucht.

Nun erhält sie von STROMANBIETER Y eine Rechung mit Mahnung!

Sie hat alle Schreiben von STROMANBIETER X aufgehoben, z.B. Begrüßung als Kunde und Abschlussrechnung.
STROMANBIETER X weigert sich die Sache zu regeln. Bei STROMANBIETER Y hätte sie einiges mehr zu zahlen!

Was könnte sie tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Kaum vorstellbar, das es dafür keine weitere Begründung gibt.
Grundsätzlich konnte Kunde von Vertrag mit X ausgehen. Wenn jetzt X plötzlich Rückzieher macht, könnte X zur Zahlung der Differenzsumme ersatzpflichtig werden. Eigentlich hätte X an Y zahlen müssen.
besser noch - Da Kundin jetzt in der Schweiz ist, würde ich Y an X verweisen, da Vertragsbelege vorliegen. Y wird Schwierigkeiten haben einen Vertrag nachzuweisen. Ich würde allenfalls Zahlungen in Höhe der Beträge für X anbieten.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Y ist der Grundversorgeer, dadurch ensteht automatisch ein Vertrag, wenn X verpasst den kunden bei sich anzumelden.
Dies ist hier wohl so geschehen.
X antwortet auf Anspruchsfoderungen nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

du hast doch einen Vertragsbeweis und der Grundversorger kann dir keinen Strom abstellen - also was solls?
Soll Y erst mal Vertrag nachweisen und dann an X verweisen.


-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Das muss der Grundversorgeer nicht, da ich automatisch bei ihm unter Vertrag bin, wenn ich keinen anderen Stromanbieter habe.
Und den hatte ich nicht, da es x verbockt hatte.

Aber über schadensersatz müsste das doch gehen, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich würde jetzt rein gar nichts mehr machen.
Sollte Stromanbieter Y (oder das Inkasso) einen Mahnbescheid beantragen, würde ich Diesem widersprechen.
Sollte es zur Klage kommen, sollte der Kunde den Anspruch bestreiten und auf die Vertragsunterlagen (inkl. Abschlussrechnung) verweisen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Was habe ich oben denn geschrieben?

quote:
Wenn jetzt X plötzlich Rückzieher macht, könnte X zur Zahlung der Differenzsumme ersatzpflichtig werden. Eigentlich hätte X an Y zahlen müssen


Trete doch deine Ansprüche an den Grundversorger ab, denn Belege liegen doch vor.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

X will ja nicht, nur der GRundversorger Y.

Und wenn ich da nicht zahel, habe ich wohl auch ein Problem, da ich sicher deren Kunde war.
Gegen y kann ich nicht vorgehen, nur gegen x und die haben mir das abgebuchte Geld zurückerstatte und stellen sich nun tot.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Auch ich meine, das es für den Anbieter nicht möglich ist aus einem zweifelsfrei abgeschlossenen Vertrag wieder rauszukommen. Auch die Rückzahlung ermöglicht das nicht!

Die Idee sich nicht mit x rumzuärgern ist eigentlich nicht so übel, denn X hätte ohnehin an Y zahlen müssen. Vertragsbestätigung mit nettem Anschreiben an Y und Ansprüche gegenüber X abtreten. Dann hat Y erst mal was zum Nachdenken.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

da ich ne mahnung bekommen habe, habe ich an y ersteinmal gezahlt.

hm...und nun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
da ich ne mahnung bekommen habe, habe ich an y ersteinmal gezahlt.
:crazy:
Eine Mahnung kann doch jeder versenden. Sagt zur Rechtmässigkeit nichts aus.

wenn du dich doch nicht wehren wolltest, ist doch diskutieren hier sinnlos! Du postest bestimmt noch 10x ohne auch nur einen Einschreib-Brief an X zu schreiben.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ha be ich schon vor 2 Wohen direkt an den Vorstand und bevor Mahnung usw. von Grundversorger y kam.
Bisher keine Antwort!

Müssen die auf ein Einschreiben reagieren?

Danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen