Stromanbieter setzt Preiserhöhung nicht um

7. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Stromanbieter setzt Preiserhöhung nicht um

Ich habe eine Frage zum Sonderkündigungsrecht bei der Ankündigung von Preiserhöhungen bei der Stromversorgung. Mein Stromanbieter kündigte im Oktober letzten Jahres an den Arbeitspreis für eine kWh um 7ct zum 01.12. erhöhen zu wollen. Ich machte von meinem Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2022 Gebrauch. Nun erhielt ich die Schlussrechnung und siehe da der Arbeitsstundenpreis wurde gar nicht angehoben. Ich bin nun bei einem Stromanbieter etwas teurer als zuvor aber momentan noch günstiger als die angekündigte Preiserhöhung. Ist denn das rechtens was der Altanbieter macht? Ich hätte nie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wenn ich gewusst hätte, dass der Strompreis stabil bleibt. Ist denn die Kündigung dann überhaupt wirksam, immerhin hat man mir ja falsche Tatsachen vorgespiegelt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
Mein Stromanbieter kündigte im Oktober letzten Jahres an den Arbeitspreis für eine kWh um 7ct zum 01.12. erhöhen zu wollen.

Die Ankündigung was tun zu wollen, bedeutet ja noch lange nicht, das es dann auch verbindlich gemacht wird. Oder es zu dürfen.



Zitat (von Raider2013):
Ich machte von meinem Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2022 Gebrauch.

Dann wäre eine Erhöhung höchstvermutlich nicht nicht erlaubt gewesen.



Zitat (von Raider2013):
Ist denn die Kündigung dann überhaupt wirksam

Ja, denn beide Seiten haben sie akzeptiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber ist denn das Sonderkündigungsrecht nicht daran gebunden, dass eine Preiserhöhung auch eintritt? Gerade in der jetzigen Situation kann ich doch durch dieses Vorgehen Verbraucher dazu bewegen noch relativ günstige Tarife aufzugeben und somit in teurere zu zwingen. Zumal ich die Kündigung im Dezember aussprach in der Annahme ich bezahle bereits den höheren Preis wie angekündigt. Das der Preis beibehalten wurde, wurde mir nicht mitgeteilt.

-- Editiert von Raider2013 am 07.02.2022 21:59

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
Aber ist denn das Sonderkündigungsrecht nicht daran gebunden, dass eine Preiserhöhung auch eintritt? Gerade in der jetzigen Situation kann ich doch durch dieses Vorgehen Verbraucher dazu bewegen noch relativ günstige Tarife aufzugeben und somit in teurere zu zwingen.


Ich versuchs mal so rum:

Nehmen wir an ihr alter Anbieter hätte gesagt: Ich erhöhe den Preis auf 1.000 €/kWh und sie hätten dem mit einer Kündigung widersprochen. Hätte sie es gut gefunden dennoch die 1.000 €/kWh für den Rest der Zeit zu bezahlen?
Die Preiserhöhung wäre dann eingetreten, wenn sie nicht gekündigt hätten, denn dann hätten sie - vereinfacht - den neuen Preis akzeptiert.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
. Ist denn die Kündigung dann überhaupt wirksam, immerhin hat man mir ja falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Echt jetzt? du beschwerst dich, dass der alte Anbieter so kulant war dirnach deiner Kündigung nur die alten Gebühren zu berechnen obwohl auch die neuen hätten genommen werden können?????
Aber Achtung!!! Es gab jetzt Fälle, dass Stromanbieter versucht haben vorzeitig eine Erhöhung durchzubekommen. Wann hättest du denn Vertragsende zu dem alten garantierten Preis gehabt? Wäre das tatsächlich der 30.11 gewesen?

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Aber Achtung!!! Es gab jetzt Fälle, dass Stromanbieter versucht haben vorzeitig eine Erhöhung durchzubekommen.


Hier rollt die Maschine erst an.
Denn es besteht der begründete Verdacht, dass es Anbieter gab, die ihren Kunden gekündigt / Preise erhöht haben um die Mengen, die sie für ihre eigenen Kunden vorher günstig gekauft haben teuer am Markt zu verkaufen, weil das lukrativer war, als ihre eigene Kundschaft zu den Vertragskonditionen zu beliefern.....

Da wird noch einiges kommen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Denn es besteht der begründete Verdacht,

Das ist kein Verdacht.
Es ist jetzt nur die Frage, ob das rechtlich so korrekt war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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