Stromanbieter und Mindestlaufzeit

9. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Stromanbieter und Mindestlaufzeit

Guten Tag,
wir sind seit fats 4 Jahren bei e-wie-einfach, wir hatten damals gewechselt, da die 1 cent billiger als die stadtwerke waren haben mal bei 2500 kwh/jahr mit 45 euro angefangen, wir haben jedes jahr mehr bezahltr, aber bei geringerer einstufung.
dieses jahr sind wir auch 2300 kw eingestuft und müssen 54 euro bezahlen letztes jahr waren wir auf 2007 eingestuft und haben 50 euro bezahlt wie gesagt damals bei 2500 nur 45 euro.
von 1 cent günstiger als die stadtwerke kann man nun nicht mehr reden, die sind momentan bei dem billigsten tarif am günstigsten.
leider haben wir aber eine mindestvertragsklaufzeiot, die noch bis mai 2013 geht wir hatten verpasst zu kündiogen und ab juni nun gehts neu los bis 2013 da im mai endabrechnung war.
nun weiß ich nicht ob diese permamenten preissteigerungen nicht auch ein grund zum sonderkündigen sind?
ich meine bei 45 euro im monat angefangen und nun bei 54 euro, da ist ja wohl dann kein preis mehr wie am anfang.

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
nun weiß ich nicht ob diese permamenten preissteigerungen nicht auch ein grund zum sonderkündigen sind?

In der Regel nicht.
Ansonsten einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen studieren, ob dort eventuell abweichendes vereinbart wurde.



quote:
ich meine bei 45 euro im monat angefangen und nun bei 54 euro, da ist ja wohl dann kein preis mehr wie am anfang.

Nein, das ist das reale Leben ...



quote:
wir hatten verpasst zu kündiogen

Und hoffentlich jetzt nachgeholt? Mit gerichtfestem Zustellnachweis (z.B. Einschreiben-Rückschein)?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

naja erstmal was anderes passendes finden, bevor wir kündigen.
klar sind erhöhungen der monatsbeiträge realität, nur es kann nicht sein, das die mti 1 cent weniger als der örtliche anbieter werben aber demnach fast 5 cent teurer sind.
würde ich mich als neukunde anmelden, würde ich 2 euro weniger zahlen aber bei 200 kw mehr darf doch nicht sein oder?
ich schaue nochmal ob ich da was in den vertragsbedinungen lesen kann, ob da etwas wegen kündigung steht bei sonderrechten wie einmal im jahr erhöhung oder so.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
naja erstmal was anderes passendes finden,

Wie wäre es mit dem örtlichen Anbieter? Der scheint ja nun wieder günstiger zu sein?



quote:
nur es kann nicht sein, das die mti 1 cent weniger als der örtliche anbieter werben aber demnach fast 5 cent teurer sind.

Wenn die das zum Zeitpnunk der Werbung waren, ist das in Ordnung.
Wurden keine späteren Preiserhöhungen vertraglich ausgeschlossen, darf das Unternehmen seine Preise entsprechend erhöhen.
Das nennt man freie Marktwirtschaft.



quote:
würde ich mich als neukunde anmelden, würde ich 2 euro weniger zahlen aber bei 200 kw mehr darf doch nicht sein oder?

Doch, welche Konditionen er anderen Kunden anbietet, hat keinen Einfluss auf deinen aktuellen Vertrag.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das ist ein komplexes Thema.

Nach einer Strompreiserhöhung hast du ein Sonderkündigungrecht von 14 Tagen... Dieses sollte man nutzen!

Wer in Sachen Strom sparen will, sollte sich in Portalen umsehen, und (meist) jährlich wechseln und Boni's nutzen! Denn sonst kann man nichts sparen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
Nach einer Strompreiserhöhung hast du ein Sonderkündigungrecht von 14 Tagen

Dann kannst du doch bestimmt auch die gesetzliche Grundlage dafür benennen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.571 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen