Hallo liebe 123recht.de-Community,
nachdem ich am 01.11.20 umgezogen bin und meinen bestehenden Stromvertrag mit in die neue Wohnung genommen habe, stellt sich nun ein ärgerlicher Sachverhalt wie folgt dar:
- am 02.11.20 wurde ich an der Gegensprechanlage von einem Mitarbeiter des hiesigen Strom-Grundversorgers (im weiteren Verlauf "S") gefragt, ob die Familie X (Name des Vormieters) noch hier wohnhaft sei. Dies verneinte ich.
- zwei Minuten später wurde durch diesen Mitarbeiter des Anbieters S der Strom in unserer Wohnung abgestellt.
- ich stellte diesen zur Rede und wies darauf hin, dass ich bereits bei Anbieter "P" den Umzug ordnungsgemäß gemeldet habe und dieser mir die Versorgung an der neuen Adresse/Zählernummer bestätigt hat.
- Mitarbeiter S erfragte noch kurz meinen Namen sowie den Namen des Anbieters.
- der Strom wurde wieder angestellt, womit der Sachverhalt für mich erledigt war.
Nun erhielt ich vor wenigen Tagen eine Auftragsbestätigung des Anbieters S.
Dort werde ich zum einen als "Frau" adressiert, zum anderen ist der Nachname auch falsch geschrieben.
Ich habe jetzt vorab folgende E-Mail an den Anbieter S geschrieben, welche zudem auch heute noch per Einschreiben an diesen rausgeht:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Verwunderung erhielt ich vorgestern ein auf das Datum des 13.11.2020 datiertes Schreiben Ihrerseits, in welchem von der o.g. Kundennummer und einem neuen Vertrag für die Zählernummer XXX die Rede ist.
Es wurde durch mich zu keinem Zeitpunkt ein Auftrag an Sie erteilt. Ich bin Kunde der Firma P GmbH und dort mit der Zählernummer XXX unter der Kundennummer 123456789 unter Vertrag.
Sie habe mir daher darzulegen, wie es zu dem von Ihnen behaupteten Vertrag gekommen ist.
Ferner erwarte ich Ihre Mitteilung, dass der von Ihnen behauptete Vertrag hinfällig ist und zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Beziehung besteht.
Als Frist habe ich mir hierzu den 08.12.2020 notiert.
Nach fruchtlosem Ablauf werde ich ohne weitere Kommunikation negative Feststellungsklage erheben sowie den Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Weitere zivilrechtliche Schritte behalte ich mir in diesem Falle ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre ansonsten in der Angelegenheit noch etwas zu tun?
Anregungen für das weitere Vorgehen?
Für eure Antworten bedanke ich mich bereits im Vorraus!
Grüße
Vermillion