Ich hoffe, das hier ist die richtige Kategorie, sonst bitte verschieben.
Fall:
Mieterin zieht Anfang des Jahres in eine Wohnung ein. Sie erhält die Aufforderung des Stromfirma, den Zählerstand zu melden. Das tut sie. Die Stromfirma unterlässt es jedoch, ihr einen Vertrag zu schicken oder Geld einzufordern, liefert aber dennoch Strom. Die Mieterin ist das Jahr über kaum in ihrer Wohnung und verbraucht dementsprechend Strom nur durch laufende Geräte wie Kühl- und Gefrierschrank.
Am Ende des Jahres erfragt die Stromfirma wiederum den Zählerstand. Erst dabei fällt dem Angestellten auf, dass überhaupt kein Vertrag besteht und keine Zahlungen erfolgt sind. Es gab auch niemals Mahnungen.
Der Angestellte behauptet, die Mieterin müsse trotzdem über 300€ nachzahlen. Ist das rechtlich haltbar?
Viele Grüße
Thomas
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" Schwerpukt IT und Telekommunikation"
-- Editiert von Moderator am 10.11.2014 20:48
-- Thema wurde verschoben am 10.11.2014 20:48
Stromanbieter vergisst Vertrag, will Geld
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

quote:
Der Angestellte behauptet, die Mieterin müsse trotzdem über 300€ nachzahlen. Ist das rechtlich haltbar?
Ja.
Der tatsächliche Verbrauch ist natürlich zu zahlen, eventuelle Zuschläge, Gebühren etc., falls gefordert, aber nicht.
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""
Zitat:
Ich hoffe, das hier ist die richtige Kategorie, sonst bitte verschieben.
Und nö, gehört eher ins Vertragsrecht.
-- Editiert spatenklopper am 10.11.2014 20:10
quote:<hr size=1 noshade>Der Angestellte behauptet, die Mieterin müsse trotzdem über 300€ nachzahlen. Ist das rechtlich haltbar? <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich.
Bei Strom kommt der Vertrag bereits mit der Entnahme zustande, eines schriftlichen Vertrages bedarf es dazu nicht (wie bei vielen anderen Verträgen auch).
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Allerdings kann auch kein willkürlicher Strompreis festgelegt werden, sondern im Zweifel nur ein dem Markt angemessener. Wenn der Strompreis im Vergleich zu hoch ist würde mangels Vertrag ggf. nur ein Teil des Geldes berechtigt sein. Hier sollte man sich aber besser nicht wegen 5 € streiten.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings kann auch kein willkürlicher Strompreis festgelegt werden, sondern im Zweifel nur ein dem Markt angemessener. <hr size=1 noshade>
Das sollte man natürlich kontrollieren, das da keineMondpreise berechnet werden
Zweifel dürfte es da bezüglich des Preises glaube ich keine geben, denn ohne gesonderten Vertrag gilt doch der gesetzlich vorgeschriebene Tarif der Grundversorgung wenn ich das richtig im Kopf habe?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Vielen Dank für eure Antworten.
Noch als kleiner Zusatz:
Die Firma schickte an die Mieterin ein Willkommensschreiben, in welchem Sie den Zeitpunkt des Vertrags- und Lieferbeginns auf 09/14 festlegt, obwohl sie Strom ab 02/14 lieferte. Unter dem Absatz "Zahlungen und Forderungen" werden nur zukünftige Abschlagszahlungen aufgeführt, aber keine ausstehenden Zahlungen oder aufgelaufenden Kosten. Ist auch das egal? Dann kann man sich als Lieferant ja offensichtlich so dämlich anstellen, wie man mag. :-)
Am Telefon wurde ihr vorher erzählt, sie habe bis zum Mai nächsten Jahres - wenn die Abrechnung erfolgt - keine Schulden bei der Firma, dann würden ihr die Kosten ab Februar in Rechnung gestellt. Wieso steht in dem offiziellen Schreiben etwas ganz anderes?
Viele Grüße
Thomas
P.S.: Wenn man Abschlagszahlungen z.B. für Strom monatlich im Voraus zahlt, aber keine Schulden bei der Firma hat, müssten dann die Einzahlungen nicht als Guthaben gewertet werden?
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" Schwerpukt IT und Telekommunikation"
quote:<hr size=1 noshade>Die Firma schickte an die Mieterin ein Willkommensschreiben, in welchem Sie den Zeitpunkt des Vertrags- und Lieferbeginns auf 09/14 festlegt, obwohl sie Strom ab 02/14 lieferte. <hr size=1 noshade>
Ich spekuliere mal, das es sich bei dmedort genannten Tarif um einen Tarif handelt der nicht der Grundversorgungstarif ist?
quote:<hr size=1 noshade>Unter dem Absatz "Zahlungen und Forderungen" werden nur zukünftige Abschlagszahlungen aufgeführt, aber keine ausstehenden Zahlungen oder aufgelaufenden Kosten. Ist auch das egal? <hr size=1 noshade>
Das ist nicht nur egal, sondern auch absolut logisch, da die wenigsten Stromversorger Hellseher beschäftigen ...
quote:<hr size=1 noshade>Am Telefon wurde ihr vorher erzählt, sie habe bis zum Mai nächsten Jahres - wenn die Abrechnung erfolgt - keine Schulden bei der Firma, dann würden ihr die Kosten ab Februar in Rechnung gestellt. <hr size=1 noshade>
Das das falsch ist dürfte eigentlich jedem einleuchten.
Wer eine Leistung bezieht ohne die verinbarte Gegenleistung zu erbringen, baut ein Minus auf ...
quote:<hr size=1 noshade>Wieso steht in dem offiziellen Schreiben etwas ganz anderes? <hr size=1 noshade>
Was für ein Schreiben ist das und was steht da drin?
quote:<hr size=1 noshade>Wenn man Abschlagszahlungen z.B. für Strom monatlich im Voraus zahlt, aber keine Schulden bei der Firma hat, müssten dann die Einzahlungen nicht als Guthaben gewertet werden? <hr size=1 noshade>
Die werden dann gegengerechnet.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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