Stromanbieter verschleppt Kündigungsdatum / Vertragsdauer?!

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kasuare
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter verschleppt Kündigungsdatum / Vertragsdauer?!

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal folgende Situation an:
Ein Stromanbieter wurde beauftragt ab dem 01.01.2017 an ein Privathaushalt zu liefern - und zwar ein kWh Paket. Dieser lieferte aber, angeblich weil die Kündigung beim Netzbetreiber nicht schneller ging, erst ab dem 06.01.2017.
Nun, zum Ende des Vertragsjahres, wurde vom Verbraucher der Vertrag gekündigt.

Die AGB des Stromanbieters hat hierzu folgenden Punkt:
"Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten (Erstlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Sofern der Lieferbeginn nicht der Erste eines Monats ist, endet die Erstvertragslaufzeit zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften Kalendermonats."

Wäre also das Vertragsjahr am 31.12.2017 oder am 31.01.2018 zu Ende?
Denn wenn die AGB so zu interpretieren wäre das es der 31.12. ist, und die Kündigung würde erst zum 31.01. bestätigt, könnte man Angst bekommen, dass ein weiteres bzw. 1/12 Vertragsjahr untergeschoben werden soll. Bei einem kWh Paket sehr relevant.


Vielen Dank für eure Feedbacks!

Mit besten Grüßen
kasuare

-- Editiert von kasuare am 17.11.2017 08:51

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich sage mal der 31.1.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von kasuare):
zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften Kalendermonats.


Sind wir da nicht schon bei Ende Februar?

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#3
 Von 
kasuare
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von kasuare):
zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften Kalendermonats.


Sind wir da nicht schon bei Ende Februar?


Nein, das ganz bestimmt nicht. Februar 2018 wäre der 13. Monat.


Ich bin mir bei der Interpretation der AGB nicht 100% sicher ob der " auf den Lieferbeginn folgende [...] Monat" nun auch schon der Januar 2017 war (letztlich ist auch dieser Monat dem Lieferbeginn (zum Großteil) gefolgt), oder ob der Satz eher meint "zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften VOLLSTÄNDIGEN Kalendermonats."

Wenn der zwölfte vollständige Kalendermonat gemeint ist, dann sind diese 12 Monate Februar 2017 bis Januar 2018.
Also effektiv 12 Monate und 1 Tag bis 12 Monate und 29 Tage, abhängig davon wann so ein Vertrag beginnt, im Beispiel also 12 Monate und 24 Tage.

Wenn aber gemeint ist das zwölf Kalendermonats ENDE erfolgen sollen, dann wäre diese 12 Monate Januar 2017 bis Dezember 2017.
Also effektiv 11 Monate und 1 Tag bis 11 Monate und 29 Tage, abhängig davon wann so ein Vertrag beginnt, im Beispiel also 11 Monate und 24 Tage.


Die nicht perfekte Formulierung bringt mir etwas Unsicherheit.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von kasuare):
Nein, das ganz bestimmt nicht. Februar 2018 wäre der 13. Monat.


Richtig, Brett vorm Kopf........

Wäre der Lieferbeginn der 01.01.17 gewesen, würde der Vertrag am 31.12.17 enden.
Da der Lieferbeginn aber erst am 06.01.17 erfolgte, endet der Vertrag erst zum 31.01.17.

"Geschickt" gemacht vom Anbieter.
So macht er elegant aus 12 Monaten, 13 Monate Vertragslaufzeit.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Da der Lieferbeginn aber erst am 06.01.17 erfolgte, endet der Vertrag erst zum 31.01.17.

So ist es.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
kasuare
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, Danke!

Wenn 3 Personen dem zustimmen wie ich es auch eher interpretiere, also 06.01.17 bis 31.01.18, wird es wohl so sein.
Falls noch jemand eine andere Meinung hat, gerne melden!

Und ja

Zitat (von spatenklopper):
"Geschickt" gemacht vom Anbieter.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

31.01.2018 natürlich nicht 2017.....

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