Stromanbieter vor Lieferung wieder kündigen

24. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Stromanbieter vor Lieferung wieder kündigen

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kündigung eines Stromanbieters.
Folgende Situation:
Ich habe einen Vertrag mit einem Stromanbieter geschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine Zahlung per Vorkasse. Die Lieferung beginnt erst in 3 Monaten. Die Betrag wurde bereits vom Anbieter per Lastschrift eingezogen.
Ich würde den Vertrag gerne kündigen. Da der Vertrag aber abgeschlossen ist scheidet eine normale Kündigung wohl aus. Ich hätte noch die Möglichkeite die Lastschrift einfach zurück buchen zu lassen und dem Anbieter mitzuteilen, dass ich vom Vertrag zurück treten möchte.
Welche Konsequenzen könnte dies haben. Kann der Anbieter auf den Vertrag bestehen?

Danke schon mal für die Antworten

Gruß
ulle

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Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

was steht denn zu Rücktritt und Kündigung im Vertrag?
Natürlich wird der Anbieter auf einen bestehenden Vertrag bestehen, da er damit Geld verdient. Hoffentlich ist es nicht Teldafax.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.
Doch es ist leider Teldafax. Daher war mein Gedanke, das Geld zurückzuziehen, dann ist das Geld auf jeden Fall schon mal wieder bei mir. Die Frage ist halt nur welche Konsequenzen das hat bzw. wie weit der Anbieter gehen würde / könnte, wenn ich einfach nicht bezahle.

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#3
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Noch ein Nachtrag dazu. Auf der Auftragsbestätigung steht:

Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Versorgungsstart.

Dieser ist erst in 3 Monaten. Könnte ich mit Bezug darauf kündigen?

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

wohl kaum
Der Vertrag besteht doch, nur die Laufzeit hängt am Lieferzeitraum. Auch ein Insolvenzverwalter würde dir hinterherjagen.
http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/erpressungsgeruechte-um-stromfirma-teldafax-1.103798

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Daher war mein Gedanke, das Geld zurückzuziehen

Wurde abgebucht oder hast du überwiesen?


Da die zuständige Aufsichtsbehörde nach Überprüfung derzeit keine Anzeichen für Insolvenz erkennen konnte gibt es keinen Grund wegen irgendwelcher Gerüchte vertragsbrüchig zu werden.
Dem Anbieter stehen bei Zahlungsverweigerung/Zahlungsverzug daher alle rechtlichen Möglichkeiten offen.

Selbst wenn die Insolvenz eintreten sollte, muss man sein Geld beim Insolvenzverwalter zurückfordern. Bucht man einfach zurück, wird man ganz schnell einen Mahnbescheid des Insolvenzverwalter im Briefkasten haben.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Daher war mein Gedanke, das Geld zurückzuziehen

Wurde abgebucht oder hast du überwiesen?


Da die zuständige Aufsichtsbehörde nach Überprüfung derzeit keine Anzeichen für Insolvenz erkennen konnte gibt es keinen Grund wegen irgendwelcher Gerüchte vertragsbrüchig zu werden.
Dem Anbieter stehen bei Zahlungsverweigerung/Zahlungsverzug daher alle rechtlichen Möglichkeiten offen.

Selbst wenn die Insolvenz eintreten sollte, muss man sein Geld beim Insolvenzverwalter zurückfordern. Bucht man einfach zurück, wird man ganz schnell einen Mahnbescheid des Insolvenzverwalter im Briefkasten haben.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, danke. Ich werde dann erstmal abwarten.
Ggf. läuft ja auch alles problemlos.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Laut Gesetz muss 'nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird.'

Zum einen sind hier nur unbestätigte Gerüchte die durch die Medien geistern.
Zum anderen konnte die zuständige Aufsichtsbehörde nach Überprüfung derzeit keine Anzeichen für Insolvenz erkennen.

Damit sehe ich kaum eine Möglichkeit diesen oft hilfreichen Paragraphen in diesem Falle erfolgreich durchzusetzen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Naja, es ist ja immerhin nicht die Blödzeitung, die berichtet, da ist auch die Wirtschaftspresse mit dabei und da die großen und seriösen Adressen.

Auch ist es wohl so, daß die Geschäftsführung kein ganz unbeschriebenes Blatt ist...

man kann sicher nicht jetzt behaupten, daß die pleite sind oder gehen werden, aber für eine massive Verunsicherung langt das was bekannt ist doch allemale?

Ich frage mich auch, wie die weitere Neukunden generieren wollen, bei allem was jetzt so durch die Medien geht...

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#11
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Ähnliche Frage von mir: Habe meinen neuen Stromanbieter zum 1.1.21 schon abgeschlossen, weil ich dachte, der Preis sei gut (ist auch inkl. der Boni deutlich besser als mein letzter inkl. Boni). Es kam wie es kommen musste, dass grad recht viel Bewegung im Markt ist (andere nun doch deutlich billiger sind) und ich gerne kündigen würde vor Start der Belieferung am 1.1.21. Frist zum Widerruf ist natürlich abgelaufen.

geht mir einfach nur drum, ob durch eine Belieferung am 1.1.21 sich ggf. Möglichkeiten zur Kündigung vor Lieferbeginn ergeben. DANKE

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Selbstverständlich kannst Du den Vertrag auch jetzt schon wieder kündigen.

Die Kündigung wirkt dann zum vereinbarten Vertragsablauf.

Berry

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