Stromanbieter zahlt Geld nicht zurück

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Stromanbieter zahlt Geld nicht zurück

Ein Stromanbieter berechnet seine Abschlagszahlungen dreimonatlich im Voraus unter Benennung der Kalendermonate - also im Dezember wird der Abschlag für Januar, Februar und März berechnet.

Der Stromanbieter kündigt nun den Liefervertrag berechtigterweise zum 31. Januar. Eine Schlussrechnung wird trotz Aufforderung seit über vier Monaten nicht erstellt.

Der Kunde fordert nun die Abschläge für die Monate Februar und März zurück und setzt für die Rückerstattung eine Frist. Der Stromanbieter erklärt, der Kunde solle die Schlussrechnung abwarten und zahlt nicht.

Der Kunde ist der Meinung, dass für die Monate Februar und März kein Vertragsverhältnis mehr bestand und er die Rückzahlung unabhängig von der Schlussrechnung verlangen kann.

Was würdet Ihr dem Kunden raten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
richtig! Der Abschlag für Februar und März war unberechtigt, und müsste zurückgezahlt werden! Das dürfte das EDV-System kaum erkennen - und der Hotline-Mitarbeiter keinen Einfluß darauf haben! Leider schreibst du nicht, ob eine entsprechende Zählerstandsmitteilung vom Netzbetreiber zum 31.01. erfolgt ist!?
Das ganze unterliegt einem Automatismus. Der Versorger kann sich mit der Rechnung Zeit lassen (mal abgesehen von Verjährungsfristen) bis der Netzbetrieber ihm die entsprechenden Verbrauchsdaten übermittelt hat...
Die unberechtigten Abschläge allerdings sind zu Erstatten! Ob du selbst hier was ausrichten kannst, waage ich zu bezweifeln, deine Anfragen landen alle in einem Mitarbeiter-Pool der nichts ausrichten kann. Ein Anwalt wäre hier von nöten, damit sich was bewegt. Ob sich dies lohnt musst du selber entscheiden!

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke CBW,

ob eine Zählerstandsmitteilung erfolgt ist, weiß ich nicht. Der Kunde hat den Stand jedenfalls übermittelt. Der ist dann natürlich im Zweifelsfall weder vom Kunden noch vom Netzbetreiber angekommen.

Da der Stromanbieter bereits unter Fristsetzung schriftlich und mit Nachweis dazu aufgefordert worden ist, die Abschläge zu erstatten, kann sich jetzt ein Anwalt ein paar Euros hinzuverdienen, gelle?

Fazit: Nicht bei allen Stromanbietern hat der Kunde das Gefühl, mit der nötigen PRIOrität behandelt zu werden... ;-)


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#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
Der Stromanbieter kündigt nun den Liefervertrag berechtigterweise zum 31. Januar.
Warum eigentlich?

Sicher das es eine Rückzahlung gibt? Kann auch Nachzahlungen geben. Es ist auch zu überlegen, je nach Kündigungstermin, ob die Vorauszahlungen nicht unberechtigt eingezogen wurden und man zurückbuchen kann. Selbst wenn man eine Rücklastgebühr zahlen müsste und den Januar, kann das Ergebnis besser sein als abzuwarten.

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" Gruss aus Offenbach"

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#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke OFentsch,

der Anbieter behält sich bei Umzug des Kunden ein Kündigungsrecht vor. Er hat dann versucht, dem Kunden eine Neuanmeldung mit neuer Vertragslaufzeit "unterzujubeln". Glücklicherweise hat der Netzbetreiber die versuchte Neuanmeldung zurückgewiesen...

Eine Rückbuchung ist - leider !!! - nicht mehr möglich, der Bankeinzug erfolgte vor fast 6 Monaten.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

unberechtigte Einzüge sind 13 Monate rückholbar. Wenn der Einzug berechtigt erfolgte natürlich nicht

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" Gruss aus Offenbach"

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#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Vielleicht ist das ein Weg. Herzlichen Dank, OFentsch!

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#7
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

und eil dich mit der Rückbuchung, wenn es teldafax ist

http://www.vzbv.de/go/presse/1498/9/48/index.html

Anders kommen die Kunden nie wieder an die Knete!

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" Gruss aus Offenbach"

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