Stromanbieterwechsel / Vertragskündigung

4. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
mathiasruderer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieterwechsel / Vertragskündigung

Hallo,
hier mein Problem: Wollte den Stromanbieter wechseln. Am Sa, den 30.05.15 per Einschreiben gekündigt. Alter Anbieter sagt, dass die Kündigung erst am Di, den 02.06.15 eingegangen ist. Damit ist sie angeblich nicht fristgerecht. (?) Entscheidend sei der Eingang der Kündigung. ( 3 Monate Kündigungsfrist; gekündigt wurde zum 31.08.15) Wenn das stimmt, geht mein Vertrag noch bis 31.08.16; d.h. er verlängert sich um weitere 12 Monate.
Was meint das Forum? Kann man wg. des Wochenendes oder dem Poststreik etwas beeiflussen?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Nein!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Um Hanburgers Nein etwas zu präzisieren: Dass Samstags niemand arbeitet, ist dir bekannt. Dass der Brief somit erst Montags raus ging und damit erst Dienstags bei denen einging, damit musst du rechnen (1 Werktag Laufzeit mindestens).
Es zählt das Posteingangsdatum bzw. das Eintreffen im Machtbereich des Anbieters. Daran ändert auch ein Streik nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Damit ist sie angeblich nicht fristgerecht. (?)

Korrekt



Zitat:
Entscheidend sei der Eingang der Kündigung.

Genau deswegen



Zitat:
Was meint das Forum? Kann man wg. des Wochenendes oder dem Poststreik etwas beeiflussen?

Ja, hätte man selbstverständlich können/müssen. Hat man aber unterlassen, dashalb muss man jetzt damit leben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.988 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen