Stromkosten bei Wohnungskauf

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.10.2021 18:23:14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkosten bei Wohnungskauf

Hallo,
habe 2014 eine Eigentumswohnung erworben. Die Kaufsumme war im 01.04.2014 fällig.
Die Schlüsselübergabe war am 01.03.2014. Ich habe mich bei einem Stromversorger angemeldet - die Anmeldung wurde zum 25.03. bestätigt.
Nun habe ich im Oktober 2015 eine Rechnung vom regionalen Stromversorger für die Zeit vom 1.10.2013 - 24.03.2014 bekommen. Ich habe mich mit dem Stromversorger in Verbindung gesetzt und dieser wollte einen Nachweis dafür, ab wann die Wohnung mir gehörte. Ich habe dann angeboten die Seite des Kaufvertrags zu schicken auf der die Fälligkeit der Kaufsumme steht. Der Herr am Telefon bestätigte das dies ok ist.
Nun kam heute eine Mahnung über den Betrag - wieder mit dem Stromversorger in Verbindung gesetzt und nun reicht die Seite des Kaufvertrags nicht aus sondern ich soll ein Übergabeprotokoll einreichen.

Ich bin jetzt ziemlich verärgert - weil ich der Meinung bin, das ich da überhaupt nicht in der Beweispflicht stehe!
Nachdem die Mieter im September 2013 ausgezogen sind ging ja der Vertrag auf den damaligen Eigentümer über und dieser musste sich doch beim Stromversorger abmelden? Das habe ich ja bei dem Haus in dem ich vorher wohnte auch so gemacht.

Wie seht ihr das?


-- Editiert von Moderator am 10.12.2015 17:49

-- Thema wurde verschoben am 10.12.2015 17:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wie seht ihr das? Durchaus ähnlich - nur ist der Stromversorger in einer verhältnismäßig starken Verhandlungsposition, weil er Ihnen den Strom abstellen kann. Wie hoch ist die Summe denn (er kann nämlich erst ab einer bestimmten Höhe der "Schulden" den Strom abdrehen)?
ich soll ein Übergabeprotokoll einreichen. Gibt es denn eins? Gemeinhin notiert man doch bei Bezug einer Wohnung zusammen mit dem Hausverwalter den Zählerstand...

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#2
 Von 
guest-12311.10.2021 18:23:14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Strom abdrehen geht nicht, da ich mich ja bei einem anderen Stromanbieter angemeldet habe.
Der Betrag ist auch nicht so hoch - aber ich habe diese Kosten ja nicht verursacht. Bin erst im Mai 2014 eingezogen.
Man könnte mir höchstens die Kosten für den März zurechnen.

Mich hat jetzt einfach mal interessiert ob ich denn hier wirklich eine weitere Beweispflicht habe! Es ist ja aus dem Kaufvertrag zu ersehen das ich die Wohnung nicht schon 2013 besessen habe. Dann müsste doch der frühere Eigentümer angeschrieben werden.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Mich hat jetzt einfach mal interessiert ob ich denn hier wirklich eine weitere Beweispflicht habe! Nö. Die Beweispflicht, die sowieso erst vor Gericht relevant wird, hat immer der, der einen Anspruch anmeldet. Und dies ist hier der Stromversorger.

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