Stromliefervertrag kostenpflichtige Kündigung

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb430090-86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Stromliefervertrag kostenpflichtige Kündigung

Hallo zusammen,

vor etwa einem halben Jahr haben wir einem neuen Stromanbieter (Mivolta/Sparedo komfort) zugestimmt und einen Vertrag für die sofortige Lieferung unterschrieben. Stellte sich aber raus, dass eine Belieferung erst zum 01.02.2019 möglich sei und ob wir noch interessiert wären. Wir haben darauf nicht reagiert.

Vor 2 Monaten sind wir dann umgezogen, haben den alten Anbieter gekündigt und sind zu einem anderen (jeweils nicht der o.g.) gewechselt. Wir dachten, dass mit der nicht mehr möglichen Belieferung des o.g. Stromanbieters die Sache ohnehin hinfällig geworden ist.

Heute erreicht uns jedoch ein Schreiben des o.g. Stromanbieters mit einer "Außerordentlichen und kostenlosen Kündigung" und man hätte gerne für Verwaltungsaufwand, Nichtausführung und Stornierung 96,10€.

Mir kommt das ein wenig eigenartig vor, besteht hier Schadensersatz?

Danke für die Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Mir kommt das ein wenig eigenartig vor

Mir auch.

Wie war der genaue Wortlaut der "Vertröstungs-Nachricht"?

Ich würde dem Anbieter ansonsten kurz schreiben, dass das alles stark nach Betrug seitens des Anbieters aussieht und dass man ihm viel Glück wünscht damit, das vor Gericht zu begründen, was er da haben will. Dass man nie wirksam einen Vertrag abschloss, da er damals die Bedingungen mit sofortiger Belieferung nicht einhalten konnte oder wollte. Dass es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt und er deswegen auch 0,00€ kriegt und nicht mehr.

Der Anbieter kann nicht zuerst den Vertrag brechen und dann für diesen Vertragsbruch seinerseits dann auch noch gebühren von dir verlangen. Das ist unsinnig und bar jeder juristischen Logik aus dem Bereich des Schadensersatzes.

-- Editiert von mepeisen am 17.07.2018 17:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb430090-86):
Heute erreicht uns jedoch ein Schreiben des o.g. Stromanbieters

Genauer Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb430090-86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie war der genaue Wortlaut der "Vertröstungs-Nachricht"?

Leider finden wir das Schreiben nicht mehr.. nur das danach:

[...]
zur og. Zählernummer haben wir vom örtlichen Stromnetzbetreiber auf elektronischem Weg die Mitteilung erhalten, dass wir die Strombelieferung zum 01.02.2019 nicht übernehmen können.

Auf Grund dieser Mitteilung vermuten wir, dass Sie Ihren Vertrag mit ihrem bisherigen Lieferanten außerordentlich gekündigt und damit vorzeitig beendet haben, z.B. auf Grund eines Umzugs oder einer Preiserhöhung.
[...]

Zur Besprechung wollte man dann Kontakt aufnehmen.


Zitat (von Harry van Sell):
Genauer Wortlaut?

[...]
mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen die Stornierung des o.g. Vertrags mit, da eine Belieferung mit Energie nicht durchgeführt werden konnte, bzw. von Ihnen nicht mehr gewünscht wird.

Wie bereits erwähnt, ist uns aufgrund des Verwaltungsaufwandes, der Nichtausführung und Stornierung des Auftrages ein Schaden entstanden. Hierfür werden wir Ihnen in den kommenden Tagen einen Betrag i.H.v. 96,10 EUR in Rechnung stellen.

Wir hoffen, mit dieser Regelung eine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben.
[...]

-- Editiert von fb430090-86 am 17.07.2018 22:55

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Leider finden wir das Schreiben nicht mehr..

Sehr unglücklich. Wenn der Anbieter nun lügt und dieses Schreiben abstreitet, kann man es auch nicht mehr vorlegen. Habt ihr noch etwas vom ursprünglichen Vertrag? Also als Nachweis, dass die sofortige Belieferung gewünscht und zugesagt war?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Finde ich alles nicht dramatisch. Kommt täglich unzählige Male vor, dass der Wechsel nicht klappt, weil Netzbetreiber oder Vorlieferant keine Freigabe geben. Würde denen zurückschreiben, dass man die Forderung zurückweist und der Bundesnetzagentur zur Kenntnis gibt.

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