Stromrechnung Kürzen nach Kündigung

12. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromrechnung Kürzen nach Kündigung

Mein Stromvertrag wurde fristlos durch den Lieferer gekündigt.
Da der Lieferer den gesamtpreis fordert, möchte ich die Rechnungkürzen.
Ich habe einige Informationen gesammelt und habe folgende Berechnung aufgestellt.
Es wäre schön wenn einige Ihre Meinung dazu sagen würde.

Hintergrund:
Es handelt sich um ein Packettarif.
Da der Lieferer den Bonus aus dem 1. jahr nicht (wie in den AGBs beschrieben) auszahlte, sondern verrechnete hatte ich die Abschlagszahlungen eingestellt(OK das war nicht soo schlau). Nach langen schriftlichen hin und her bekam ich dann die Kündigung (in den AGBs steht das der Versorger bei 100,- Euro Verzug fristlos Kündigen darf, es sei den ich habe die Leistung zu recht verweigert).
Eine Endabrechnung habe ich erhalten. In dieser wird der volle Preis abzüglich einer position i.H.v. 20,- Euro verlangt(die Position wird als "Kulanz" bezeichnet).
Ich habe nun in erfahrung gebracht das ich (egal ob Kündigung schuldhaft oder nicht) zumindest die Aufwendungen/Steuern/Umlagen etc. abziehen kann, da sich der Versorger nicht an der Kündigung bereichern darf und er diese Kosten ja nun nicht mehr Leisten muß/Eingespart hat.

Berechnung:
Zur Berechnung der fraglichen Strommenge/Monat habe ich jetzt das Packetvolumen /12 gerechnet.
Zur Berechnung der fraglichen Strommenge/tag habe ich die Strommenge/Monat durch 30 gerechnet.
Ich komme damit auf ein Restvolumen von 1207,5 kWh

Rechnung 2016 (alle Preise in Cent/kiloWattStunde c/kWh(außer Netzentgelt Grundpreis)

Netto
3,97 c/kWhStromeinkaufspreis Börse stand 11.02.2016
2,39 Konzessionsgebühren
2,05 Strom&Ökosteuer
0,55 Energiesteuer
------
8,96summe
1,70MwSt 19%
------
10,66 gesamt 1
------

Brutto
0,7561 EEG Umlage
0,530 KWK Umlage
0,450 Umlage nach §19 StromNEV
0,048 Offshore haftungs
0,45 Umlage für abschaltbare Lasten
6,2832 Netzentgelt 2016 Arbeitspreis
-------
8,5173 gesamt 2
-------

19,1773 cent kWh Gesamt 1+2 Brutto
=======

231,57 Euro (1207,5 kWh x 19,1773 c/kWh)

13,27 Euro Anteilig Netzentgelt 2016 Grundpreis(24,-Euro Jahr)
---------------------------
244,84 Euro Gesamt
==========================

Weitere Schritte:
Nun würde ich die Rechnung um den Betrag i.H.v. 244,84 kürzen, Den entsprechenden Rest Betrag der Rechnung überweisen und den Lieferanten per email/Einschreiben über meine Berechnung/kürzung informieren.
Wenn der Lieferant mich dann Anschreibt und weiterhin den vollen Preis verlangt gebe ich die Sache an die StromSchlichtungsstelle. Und wenn´s dann schlecht läuft bin ich wieder hier.

Außerdem hatte der Versorger eine Mahnsperre eingerichtet. Er hatte auch in den letzten emails gedroht diese rauszunehmen.
Das bedeutet ich habe keine Mahnungen erhalten. Dennoch wird für jeden Monat einmal Mahngebühren berechnet (für Dezember sogar 2x). Diese habe ich vor ersatzlos zu streichen.

Wenn jetzt jemand noch einen Tip hat, was ich noch (besser) machen kann, dann her damit.




Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich mußte die Rechnung korrigieren da sich fehler engeschlichen hat.

Rechnung 2016 (alle Preise in Cent/kiloWattStunde c/kWh(außer Netzentgelt Grundpreis)

Netto
3,97 c/kWhStromeinkaufspreis Börse stand 11.02.2016
2,39 Konzessionsgebühren
2,05 Strom&Ökosteuer
6,354 EEG Umlage
0,445 KWK Umlage
0,378 Umlage nach §19 StromNEV
0,040 Offshore haftungs
0,006 Umlage für abschaltbare Lasten
5,28 Netzentgelt 2016 Arbeitspreis
-------
20,913 Summe cent kWh Netto
-------

252,52 Euro <= (1207,5 kWh x 20,913 c/kWh)

13,35 Euro <= Anteilig Netzentgelt 2016 Grundpreis(24,-Euro Jahr) taggenau 203 von 365 tagen
-----------
265,87 Euro Netto
-----------------
50,52 Euro MwSt (19%)
----------
316,39 Euro Gesamt Der Betrag kommt mir hoch vor.
==================


-- Editiert von Trizep am 13.02.2016 21:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen