Stromrechnung Nachforderung für über 5 Jahre

16. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
StevieP2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromrechnung Nachforderung für über 5 Jahre

Hallo zusammen,

folgender Fall beschäftigt uns gerade:

nachdem Einzug in unsere Wohnung 01/2002 ist von uns versäumt worden, sich um den Stromanschluss zu kümmern. Allerdings kam auch nie in der ganzen Zeit jemand zu uns und hat deswegen nachgefragt. Wir gingen immer davon aus, dass die Stromkosten in unseren Nebenkosten abgedeckt sind.

Nun kam Anfang April 2007 tatsächlich Post vom Stromanbieter, mit der Begrüßung zur Vertragsbestätigung, rückwirkend bis 2002. Anbei eine Rückrechnung über die ganzen 5 Jahre. Dabei kommt heraus, dass man in der ganzen Zeit nie den Zählerstand abgelesen hat, sondern anhand von "Berechnungen" bis 2002 zurück rechnet. Es existiert nur eine tatsächlich Ablesung, die Ende März 2007 gemacht wurde.
Dabei wurde für unseren 2-Personen-Haushalt ein Durchschnittsverbrauch von knapp 3400 kWh/Jahr angenommen. Es gibt keine Erklärung bis heute dazu, wie man auf so eine Summe kommt- ein Anfangszählerstand von 2002 liegt ja nicht vor.
Insgesamt kommt so eine Nachzahlungssumme von über 3000 Euro zustande.

Ich habe dann mehrere Briefe an den Stromversorger geschickt und nachgefragt, woher denn nun die Annahme für so einen hohen Verbrauch kommt. Laut der eigenen Website des Versorgers beträgt der Durchschnittsverbrauch für einen 2-Personen-Haushalt in Deutschland 2400 kWh/ Jahr. Auch habe ich schon mal vorsorglich darauf hingewiesen, dass Forderungen vor dem 1.1.04 sowieso verjährt sein dürften. Gegen die erste Mahnung habe ich auch ausdrücklich Widerspruch schriftlich eingelegt.

Es kam bisher keinerlei Antwort darauf, keine Erklärung, nichts...
Dafür kam heute die zweite Mahnung, mit der Ankündigung zur Unterbrechnung der Energieversorgung (§19 StromGVV/GasGVV), wenn wir nicht sofort bezahlen würden.

Nun meine Fragen dazu:
- besteht tatsächlich die Gefahr, das man uns den Strom abschaltet ? Auch wenn es bisher keinerlei Aussage zum Sachverhalt vom Stromversorger gemacht wurde ?
- wie beurteilt ihr die Chancen in einem eventuellen Gerichtsverfahren ? (damit wurde jetzt in der 2.Mahnung auch gedroht)
- ist mein Wissen über die Verjährung vor 1.1.04 richtig ?

Ich würde mich freuen, wenn hier zahlreiche Antworten kommen.. wie man mit soetwas am besten umgeht.

Vielen Dank und Gruß,
Steffen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 798x hilfreich)

Helfen kann ich euch bei eurem Problem nicht. Aber ich verstehe wirklich nicht, wie man es 'versäumen' kann sich beim Stromversorger anzumelden. Das wird doch auch sicherlich im Mietvertrag gestanden haben, dass in den NK kein Strom mit enthalten ist (ist auch wohl nicht so üblich m.W.). Selbst die Aussage >Wir gingen immer davon aus, dass die Stromkosten in unseren Nebenkosten abgedeckt sind.< kann ich nicht nachvollziehen. Kontrolliert ihr eure Betriebskostenabrechnung nicht? Da müsste das doch bereits im ersten Jahr aufgefallen sein, dass Strom nicht mit in den Betriebskosten-Vorauszahlungen enthalten ist.

Mich machen solche Aussagen immer etwas stutzig.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Übergabeprotokoll einer Wohung stehen üblicherweise Zählerstände. Schaut dort mal nach.
Dann lässt sich die Rechnung überprüfen.

Ansonsten sollte man bezogene Leistungen auch bezahlen! Verjährungsfristen sind dabei nebensächlich, denn die regeln nur die Einklagbarkeit.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StevieP2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sicherlich haben wir eine Mitschuld zu tragen- ich besteite ja gar nicht, dass wir Strom bezogen haben und wir auch dafür bezahlen wollen.
Nur muss man natürlich auch mal fragen, wieso es passieren kann, dass wir 5 (!) Jahre einfach so Strom beziehen könne, ohne dafür in irgendeiner Weise mal angeschrieben zu werden. Normalerweise kommt beim Einzug der lokale Stromanbieter auf den Mieter selbst zu. Im Übergabeprotokoll wurde übrigens kein Zählerstand notiert- sämtliche Zählerstände sind (wie schon geschrieben) nur errechnet, d.h. geschätzt. Das wir zu zweit keinen Verbrauch wie ein 4-Personen-Haushalt haben, sollte auch klar sein...

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1707x hilfreich)

wieso es passieren kann, dass wir 5 (!) Jahre einfach so Strom beziehen könne, ohne dafür in irgendeiner Weise mal angeschrieben zu werden.

Das Argument funktioniert auch umgekehrt - Sie hatten Ihren Haushalt anscheinend auch nicht im Überblick, aber die Stromfirma ist jetzt der Böse?
Freuen Sie sich lieber über den zinslosen Kredit.

Normalerweise kommt beim Einzug der lokale Stromanbieter auf den Mieter selbst zu.

Ja, wenn man nicht jedem den Popo hinterherträgt...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

und woher bitte schön, soll der Stromanbieter wissen, dass jetzt Meier in der Wohnung ist und nicht mehr der Müller, wenn der Nachfolger sich zeitgerecht schön ruhig verhält ?

Im Grunde ist die Sache unverständlich. Bei uns wird der Zählerstand 3 Jahre hintereinander vom Verbraucher abgelesen und dem VU mitgeteilt. Im 4-ten Jahr kommt ein Ableser vom VU für Gas, Wasser und Strom. Danach wieder 3 Jahre der Verbraucher u.s.w. Diese Methode hat sich die letzten 15 bzw. 18 Jahre für beide Parteien bewährt. Fehlablesungen können so schneller auffallen und im vierten Jahr kann auf den Grundstand korrigiert werden, falls ein Verbraucher einmal in den 3 Jahren davor *ausversehen* zu wenig gemeldet hat.

Warum ausgerechnet Sie in den 5 Jahren nicht aufgefallen sind, bleibt mir verborgen respektive total schleierhaft.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 567x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6993 Beiträge, 3911x hilfreich)

Nicht nur das der Beginn der Verjährung von dem Entstehen des Anspruchs (Fälligkeit) abhängt. Es ist auch notwendig, dass der Anspruchsinhaber von der Person des Anspruchsgegners Kenntnis oder grob Fahrlässige Unkenntnis hat. Da ihr euch ja nie beim Stromanbieter gemeldet habt und dieser offensichtlich erst jetzt euch ermitteln konnte, hat die Verjährung unter Umständen auch erst dieses Jahr begonnen. Dann wäre noch gar nichts verjährt.

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