Hallo
Auf meinem Stromvertrag steht:
"Sofern bei Ihrer Bestellung ein Neukundenbonus vereinbart wurde, wird dieser verbrauchsabhängig nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten auf der ersten Jahresverbrauchsrechnung zu ihren Gunsten verrechnet."
Der Vertrag läuft noch bis März. 6 Wochen Kündigungsfrist. Was wenn ich den jetzt zum März kündige, was passiert mit dem Neukundenbonus ?
Wird er auf meinem Konto gut geschrieben ?
LG Mel
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Stromrechnung Neukundenbonus
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Das ist der bekannte Trick zur Knebelung. Ohne Verbrauch kein Nutzen von einer Gutschrift. Dazu hat der Verbraucherschutz eine andere Meinung und dazu bereits einen Musterprozeß gewonnen. Google mal ob dein Anbieter bereits einen Musterprozeß hatte und was die Verbraucherzentrale rät.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 08.11.2013 16:39
Hallo und Danke
Was Google ich denn da ? Vlt. kannst mir ja einen Link geben. :-)
Mein Stromanbieter: Stromio GmbH ,Tarif grünstrom 12
LG Mel
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Stromio bonus Verbraucherzentrale als Suchworte
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
Hallo,
quote:Ich gehe mal davon aus, dass im März die 12 Monate erreicht sind.
Der Vertrag läuft noch bis März. 6 Wochen Kündigungsfrist. Was wenn ich den jetzt zum März kündige, was passiert mit dem Neukundenbonus ?
Wird er auf meinem Konto gut geschrieben ?
Und dann ist die Antwort ziemlich eindeutig: Ja.
Es gab da mal den Versuch, bei Kündigung die Mindestvertragslaufzeit bereits 12 Monate nach Vertragsschluß* auslaufen zu lassen (und dann sind die 12 Monate zwangsläufig noch nicht rum, ergo kein Bonus), das ist aber bereits - ich meine sogar höchsrichterlich - geklärt: Vertragsbeginn ist gleich Lieferbeginn, egal wann man den Strom gebucht hat.
Das Urteil könnte ich bei Bedarf nennen (leider nicht aus dem Kopf - und ich sitze gerade nicht im Büro, habe daher keinen Zugriff auf meine Unterlagen).
*Vertragsschluß ist der Zeitpunkt, an dem entweder der Auftrag/Vertrag unterschrieben wurde, oder bei Onlineabschluß die Auftragsbestätigung erfolgte
Die Kündigung sollte aber ausdrücklich zum festen Termin erfolgen (hatte ich erst letztens, da wollte der Stromanbieter einen beauftragten Tarifwechsel sofort durchführen, dann wäre der Bonus vermutlich weg gewesen). Und da hier noch genügend Zeit ist, reicht im ersten Schritt sogar eine Onlinekündigung (Email, Fax), dabei aber natürlich eine Bestätigung verlangen.
Stefan
PS: Die Antwort von Mr.Cool verstehe nicht, wo ist denn hier von "Ohne Verbrauch" die Rede?
quote:
PS: Die Antwort von Mr.Cool verstehe nicht, wo ist denn hier von "Ohne Verbrauch" die Rede?
Das ist einer der Punkte, bei dem man den Bonus unterschlagen möchte.
quote:Gibt es nach den 12 Monaten keinen Verbrauch mehr wegen Kündigung, dann kann auch kein Bonus von der Rechnungssumme abgezogen werden. Dazu gibt es eine nette Aufstellung, ich glaube Verbraucherzentrale NRW.
wird dieser verbrauchsabhängig ...
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo,
quote:Danke für die Aufklärung, an solchen Unsinn hatte ich nicht gedacht, wen will man denn damit überzeugen? (insbesondere, welches Gericht?)
Gibt es nach den 12 Monaten keinen Verbrauch mehr wegen Kündigung, dann kann auch kein Bonus von der Rechnungssumme abgezogen werden.
Mir wäre das wahrscheinlich sogar eine Betrugsanzeige wert.
Aus dem zitierten Vertragsbestandteil kann ich das aber auch nicht ableiten, muss ich sagen. Es soll noch nicht einmal mit der Folgerechnungen verrechnet werden, sondern mit der - rückwirkenden - Jahresverbrauchsrechnung (ansonsten wäre das vielleicht eine derartige Falle, weil: wenn es keine Folgerechnung gibt, dann auch keine Verrechnung - imho aber auch ziemlich sicher nicht rechtens).
Mir persönlich ist jedenfalls noch kein Bonus verweigert worden, und ich wechsele schon seit Jahren immer direkt nach der Bonusfrist*.
Nur einmal wurde vergessen , den Bonus abzuziehen, das wurde aber nach einer Beschwerde schnell korrigiert (war damals übrigens flexstrom, ist aber schon lange her, da ging es denen noch relativ gut).
*zum Jahreswechsel 2013/14 wollte ich das erste mal ein zweites Jahr dranhängen, auch weil es einen akzeptablen Alternativtarif gab - leider war der Anbieter aber zu blöd, dies rechtzeitig zu bestätigen, daher habe ich wieder gekündigt
Stefan
Zugegeben, die praktische Erfahrung fehlt mir damit. Nach einschlägigen TV-Beiträgen meine ich das solche Formulierungen trickreich ausgenutzt wurden. Warum hat man denn sonst den Bezug zu "verbrauchsabhängig" nicht ganz weggelassen? Wenn es einer dieser Vorkasseanbieter ist, dann kommt die Abrechnung vermutlich erst im 13. Monat und erst dann sieht man wie es in den nächsten Verbrauchsmonaten verrechnet wird. Die Rückzahlungsmoral dieser Firmen soll auch nicht toll sein.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo,
quote:Das kann ich dir glaube ich erklären. Den Bonus gibt es nämlich oft als Prozentwert (25% o.ä.), und damit nun nicht jemand den bei Vertragsschluß versprochenen Bonus einfordert, wird das derart begrenzt.
hat man denn sonst den Bezug zu "verbrauchsabhängig" nicht ganz weggelassen?
Beispiel:
angenommener Verbrauch 400 Euro
Bonus 25% (=100 Euro)
angenommener Rechnungsbetrag 300 Euro
Nun liegt der wirkliche Verbrauch aber ein wenig unter der Prognose, sagen wir umgerechnet bei 360 Euro. Dann kann der Kunde natürlich nicht mehr die vollen 100 Euro Bonus verlangen, sondern nur noch 90 Euro (25% von 360).
Imho geht es in dem zitierten Absatz darum.
quote:Mag natürlich sein, ich hab' da auch immer meine Bedenken.
Die Rückzahlungsmoral dieser Firmen soll auch nicht toll sein.
Aber positiv kann ich über flexstrom und priostrom berichten, bei beiden kam die Rückzahlung überaschend schnell (aber wie oben schon angedeutet kann das auch an den besseren Zeiten gelegen haben, kurz vor einer Pleite wird man wohl nichts mehr bekommen - aber was will man machen?, eine Klage würde auch zu lange dauern, selbst ein Mahnverfahren könnte ausreichend hinausgezögert werden).
quote:Erstmal, was meinst du mit Vorkasse? Für das ganze Jahr dürfte es mittlerweile fast gar nicht mehr geben, spätestens seit den zwei Großpleiten sollte es sich rumgesprochen haben, was für ein Risiko man damit eingeht.
Wenn es einer dieser Vorkasseanbieter ist
Für einen Monat ist aber Vorkasse üblich (vielleicht auch noch für ein Vierteljahr), und einen Neukundenbonus finanziert man auch erstmal selber (indirekt eine Art Kaution).
quote:Es steht aber hier eindeutig, dass mit der Jahresabrechnung verrechnet wird, also nicht mit den Folgemonaten. Und ein Guthaben muss natürlich ausgezahlt werden (es steht nichts von "Gutschein" oder "Gratisstrom im entsprechenden Wert").
, dann kommt die Abrechnung vermutlich erst im 13. Monat und erst dann sieht man wie es in den nächsten Verbrauchsmonaten verrechnet wird.
Stefan
Tja, vielleicht kam da doch die Paranoia durch
Jedenfalls ist auch bei Stromio Vorsicht geboten und welche Tricks die gerade anwenden wird man erst hinterher merken.
http://www.vz-nrw.de/stromanbieter--aufgepasst-bei-billiganbietern
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo
Habe ab dem 01.03.2013 von Stromio , Strom bezogen. Wenn ich jetzt zum 28.02.2014 kündige, bekomme ich dann die einmal Gutschrift von 200 € ?
LG Mel
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Eigentlich eher eine Frage an ein Hellseherforum.
Ein Rechtsforum hilft eher bei den Problemen wenn etwas nicht klappt.
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
Hallo,
quote:Ich würde sagen ja (ohne jetzt die AGB im Detail durchgearbeitet zu haben).
Habe ab dem 01.03.2013 von Stromio , Strom bezogen. Wenn ich jetzt zum 28.02.2014 kündige, bekomme ich dann die einmal Gutschrift von 200 € ?
Es sollte eigentlich ganz einfach sein: Wenn mit einem Bonus geworben wird (etwa: Neukunde und 12 Monate Strombezug = Bonus), dann kann sich nicht mit überaschenden Klauseln herausgewunden werden. Widerspüchliche Aussagen/Bedingungen gehen zu Lasten des Unternehmens, und Werbeaussagen gehören in den meisten Fällen auch dazu.
Aber wenn der Versorger es drauf anlegt wird man vielleicht doch klagen müssen.
Stefan
Hallo Stefan, hallo zusammen,
quote:
Es gab da mal den Versuch, bei Kündigung die Mindestvertragslaufzeit bereits 12 Monate nach Vertragsschluß* auslaufen zu lassen (und dann sind die 12 Monate zwangsläufig noch nicht rum, ergo kein Bonus), das ist aber bereits - ich meine sogar höchsrichterlich - geklärt: Vertragsbeginn ist gleich Lieferbeginn, egal wann man den Strom gebucht hat.
Das Urteil könnte ich bei Bedarf nennen (leider nicht aus dem Kopf - und ich sitze gerade nicht im Büro, habe daher keinen Zugriff auf meine Unterlagen).
Welches Urteil war das denn? Das würde mich interessieren. Vattenfall hat in seinen AGBs nämlich festgelegt, dass die Mindestlaufzeit mit Vertragsschluss beginnt.
Hatte da schonmal jemand Ärger mit?
Viele Grüße
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Was spricht eigentlich dagegen, kurz vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres die Einzugsermächtigung zu kündigen und den Bonus mit den Abschlagszahlungen aufzurechnen?
Was spricht dagegen, im Falle der ausbleibenden Abschlussrechnung die letzte(n) Einzugsermächtigungen zu widerrufen?
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Hallo,
quote:Damit würdest du vertragsbrüchig. Im Extremfall könnte das etwas dazu führen, dass der Versorger ein Sonderkündigungsrecht hat und diese natürlich auch ausübt (und der Bonus wäre dahin, weil es nur 11 Monate und 25 Tage waren).
Was spricht eigentlich dagegen, kurz vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres die Einzugsermächtigung zu kündigen und den Bonus mit den Abschlagszahlungen aufzurechnen?
Außerdem ist es gerade bei Versorgern (Strom, Gas, Telefon etc.) nicht ungefährlich, da wird dann mal plötzlich die Leitung gekappt (ob nun legal oder nicht will ich jetzt nicht diskutieren, höchst ärgerlich ist es in jedem Fall).
quote:Da könnte ich mir schon eher vorstellen, dass das funktioniert.
Was spricht dagegen, im Falle der ausbleibenden Abschlussrechnung die letzte(n) Einzugsermächtigungen zu widerrufen?
Vorher sollte aber die Endabrechnung und auch die damit verbundene Zahlung mit Fristsetzung anmahnen, erst danach wäre die Gegenseite in Verzug, und man darf imho aufrechnen.
Nur leider ist dann meist nur noch ein Monat zurückzuholen (es gehen ja nur die letzten 8 Wochen).
Stefan
Wenn ich also am Tag nach Versorgerwechsel die Einzugsermächtigung zurückbuchen lasse, müsste ich dem alten Versorger die Lastschriftrückbuchung erstatten, ggf. sind das ja mehrere. Das liegt in der Größenordnung (insgesamt) 10 Euro, damit kann ich leben, wenn ich dafür meine > 100 Euro Bonus auf diese leichte Art ergattere.
Im Verzug o.ä. bin ich damit ja nur, wenn ich mehr zurückbuchen lasse, wie dann schlussendlich auf der Abschlussrechnung stehen wird. Ich werde ja schon dafür sorgen, dass genau das nicht passieren wird.
Zurückbuchen kann ich auch länger als 8 Wochen, wenn ein SEPA Mandat fehlt. Den Nachweis hierfür muss der Gläubiger erbringen. Das kann er nur, wenn ich ihm ein SEPA Mandat unterschrieben habe. Das hab ich nicht. Insofern ist das die schnellste Lösung für das Problem.
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Hallo,
quote:Es geht nicht nur um die Lastschriftrückbuchungsgebühr (die könntest du sogar vermeiden, in dem du dem Versorger die Lastschrift kündigst*).
Wenn ich also am Tag nach Versorgerwechsel die Einzugsermächtigung zurückbuchen lasse, müsste ich dem alten Versorger die Lastschriftrückbuchung erstatten, ggf. sind das ja mehrere. Das liegt in der Größenordnung (insgesamt) 10 Euro, damit kann ich leben, wenn ich dafür meine > 100 Euro Bonus auf diese leichte Art ergattere.
Vielmehr ist die Erstattung noch gar nicht fällig, also darfst du auch nicht damit verrechnen; imho wäre das Betrug.
*Vorsicht, auch das könnte vielleicht ein Sonderkündigungsrecht erzeugen (und damit wäre der Bonus dahin)
Ich kann übrigens nicht nachvollziehen, warum du sogar ~10 Euro investieren willst, um an eine sowieso kommende Erstattung früher zu gelangen. Sinn macht das eigentlich nur, wenn man eine Insolvenz des Versorgers befürchtet.
quote:Wird denn schon mit SEPA abgebucht? Pflicht ist das imho erst ab Februar.
Zurückbuchen kann ich auch länger als 8 Wochen, wenn ein SEPA Mandat fehlt.
Stefan
Der Vertrag ist ja zu dem Zeitpunkt schon ordnungsgemäß beendet, also kann hier kein Sonderkündigungsrecht mehr ausgesprochen werden.
Es geht lediglich um die Schlussverrechnung, und nach meiner Einschätzung ist die zu tätigen, wenn der Vertrag beendet wurde und nicht, wenn eine Partei hierzu ein Schreiben auferlegt.
Warum ich 10 Euro "investieren" will? Weil der Aufwand von meiner Seite massiv geringer ist, als ein gerichtliches Mahnverfahren anzustreben und ich zudem deutlich schneller an mein Geld komme. Das sind mir die 10 Euro durchaus wert.
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Hallo,
quote:Ja, da hast du imho recht, insbesondere weil die Leistung schon erbracht wurde.
Der Vertrag ist ja zu dem Zeitpunkt schon ordnungsgemäß beendet, also kann hier kein Sonderkündigungsrecht mehr ausgesprochen werden.
Prüfen müsste man aber noch, ob nicht der Bonus an weitere Bedingungen wie etwa "keine Zahlungsrückstände" oder "kein Lastschriftwiderruf" geknüpft ist, denn wenn du die Dezemberabbuchung zurückholst, bist du vielleicht damit im Rückstand.
quote:Nein, das siehst du falsch, dem Vorsorger muss schon eine angemessene Frist gewährt werden. Der Vertrag endet ja in der Regel zum Monatswechsel um Mitternacht, und da muss nicht sofort die Abrechnung im Briefkasten liegen, wie soll das auch gehen?
Es geht lediglich um die Schlussverrechnung, und nach meiner Einschätzung ist die zu tätigen, wenn der Vertrag beendet wurde und nicht, wenn eine Partei hierzu ein Schreiben auferlegt.
quote:Das Mahnverfahren ist aber nicht die einzige Alternative (sondern genauso aggressiv wie der Lastschriftwiderruf), ein ordentlicher Kunde wartet ein paar Wochen und fertig.
Warum ich 10 Euro "investieren" will? Weil der Aufwand von meiner Seite massiv geringer ist, als ein gerichtliches Mahnverfahren anzustreben und ich zudem deutlich schneller an mein Geld komme. Das sind mir die 10 Euro durchaus wert.
Sorry, aber wenn du das nicht kannst oder willst, dann darfst du halt keine Verträge mit Bonus abschließen. Diese kleine Vorauszahlung ist eben der Nachteil für den günstigen Strom.
Stefan
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