Stromrechnung Urteil - Wann zahlen

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromrechnung Urteil - Wann zahlen

Ich habe jetzt ein Gerichtsurteil bekommen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wann muß ich den Betrag zahlen?
Da in den Betrag auch Zinsen sind, darf ich mir die selber ausrechnen?

Oder muß der EnergieKonzern mir jetzt noch eine Rechnung schicken?

P.S. meine Anwältin scheint in Urlaub zu sein.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Trizep):
Wann muß ich den Betrag zahlen?


sofort nach Rechtskraft.

Zitat (von Trizep):
Da in den Betrag auch Zinsen sind, darf ich mir die selber ausrechnen?
Warum? Wenn in dem Betrag auch Zinsen enthalten sind, was will man da rechnen?

Oder sollen von dem Betrag noch Zinsen gezahlt werden? Dann ja.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Zinsen sind nur als Zinssatz angegeben.

Ich hab das jetzt selbst ausgerechnet und Überwiesen. Von meiner Anwältin hab ich eine mail erhalten, aber sie hat nur geschrieben das ich das selbst überweisen soll und ist auf meine Frage gar nicht eungegangen.

Gibt es irgendwelche Fristen ab wann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann?
Es wäre ja sehr rechtswiedrig wenn der Kläger gleich nach Urteilsverkündung den Gerichtsvollzieher beauftragt, sodaß der Beklagte keine Chance hat den Betrag zu überweisen.

P.S. Wenn die Kosten %ual aufgeteilt werdem, z.B. 93% zu 7%, muß dann die eine 93er Seite die gesamten Kosten übernehmen?
Meine Anwältin schrieb mir das ich keine Gerichtskosten zu tragen hätte.

-- Editiert von Trizep am 25.12.2016 15:53

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