Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier- gleich aus aktuellem Anlass.
Ich habe heute eine Stromrechnung (Nachberechnung) bekommen- startend von 01/2002 bis jetzt.
Obwohl ich immer davon ausgegangen bin, dass der Strom von meinem Vermieter mit den Nebenkosten abgerechnet wird, ist dies wohl nicht so gewesen.
Nun will man für die 5 Jahre über 3000 Euro nachfordern.
Künftig sind dann monatlich 50 Euro fällig (das ist ja auch ok).
Nun meine Frage dazu:
ist das rechtlich so in Ordnung ? Nachdem wir 5 Jahre nichts gehört haben, nun alles auf einmal nachzahlen zu müssen ?
Gibt es da irgendwelche Verjährungsklauseln ?
Auch wenn wir da vielleicht zu blauäugig waren und nicht intensiv genug selbst nachgefragt haben, hat doch auch der Energieversorger in der Pflicht, sich nicht erst nach über 5 Jahren zu melden, oder ?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten, die uns da etwas helfen können.
Gruß,
Steffen
Stromrechnung: Vertragsbeginn über 5 Jahre vorher ?
7. April 2007
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Frage vom 7. April 2007 | 18:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromrechnung: Vertragsbeginn über 5 Jahre vorher ?
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#1
Antwort vom 7. April 2007 | 20:13
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Forderungen von vor dem 1.1.2004 sind am 31.12.2006 verjährt.
#2
Antwort vom 8. April 2007 | 09:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Das entspricht also der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §195 BGB
?
Das wäre ja dann schon wenigstens etwas- würde die Forderungen um fast 1000 Euro reduzieren...
Vielen Dank schon mal,
Steffen
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#3
Antwort vom 8. April 2007 | 12:48
Von
Status: Praktikant (986 Beiträge, 575x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 8. April 2007 | 23:37
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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