Stromrechnung eon

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ilona Ziegler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung eon

Hallo zusammen,

Ich habe ein Anliegen, bezüglich unserer schlussrechnung der eon.

Ein paar Details zum Verständnis:

1.Wir haben ein Einfamilienhaus mit zwei Personen im Haushalt

2.Unsere Heizung läuft über Strom (HT und NT)

Wir wohnen jetzt seit drei Jahren in diesem Haus und wir hatten jedes Jahr eine Nachzahlung für den Strom.
Doch als wir im Oktober unsere schlussrechnung für das Jahr 2015/16 erhalten haben hat es mir wirklich den Schalter raus gehauen! Wir hatten bis Okt. 2016 einen monatl Abschlag für die Heizung von 100€ und für unseren normalen Strom von 50€. Doch jetzt sollten wir im Monat 190€ für unsere Heizung bezahlen und für den normalen Strom nur noch 36€. Ein Schock!!!
Und dazu kam noch eine Nachzahlung von etwa 900€ für unseren Heizstrom!
Dazu muss ich sagen, wir haben keine Fußbodenheizung und im Haus haben wir etwa 21 grad. Wir haben die Rechnung bezahlt und ich habe daraufhin den stromanbieter gewechselt!

Soweit so gut!

Am 13.01.2017 kam die erste Rechnung der eon in Höhe von 479,06€ für die Zeit von 17.11.2016 bis 31.12.2016 mit einem Verbrauch von 1.856 kWh

Dann am nächsten Tag kam die zweite utopische Rechnung für unseren Heizstrom!
Wir sollen 765,89€ für 4.646 kWh für den gleichen Zeitraum (41 Tage) verbraucht haben.

Daraufhin bin ich wirklich aus allen Wolke. Gefallen und habe leicht angesäuert bei der lieben eon angerufen...

Lange Rede kurzer Sinn, sie sind nur für die Berechnung verantwortlich ich solle bei bayernwerke anrufen. Gesagt getan, nur keiner konnte mir weiter helfen!

Zieh Telefonate und graue Haare später, habe ich unseren gesamten Verbrauch der letzten drei Jahre zusammengerechnet und mit Hilfe der preisen pro kWh für diesen Zeitraum ausgerechnet und ich komme auf ein ganz anderes Ergebnis als die eon. Daraufhin habe ich erneut angerufen und mir wurde wieder das gleiche gesagt...

Ich bin mit meinem Latein am Ende! Kennt sich da jemand aus und kann uns bitte weiterhelfen???

DANKE im Voraus
Viele Grüße ilona



-- Editiert von Moderator am 20.01.2017 18:22

-- Thema wurde verschoben am 20.01.2017 18:22

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Ilona Ziegler):
habe ich unseren gesamten Verbrauch der letzten drei Jahre zusammengerechnet und mit Hilfe der preisen pro kWh für diesen Zeitraum ausgerechnet

Ja und? Wen interessiert das, was Du wo anders bezahlt hast, was manin der Vergangenheit verbraucht hat? Relevant ist, was man beim aktuellen Anbieter für einen Tarif abgeschlossen und wieviel man dort verbraucht hat.



Zitat (von Ilona Ziegler):
Wir sollen 765,89€ für 4.646 kWh für den gleichen Zeitraum (41 Tage) verbraucht haben.

Und?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ilona Ziegler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja das interessiert mich!
Wie gesagt wir waren drei Jahre bei eon und sollen jetzt für 41 Tage diese Summe bezahlen??
Das kann nicht sein!


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Ilona Ziegler):
ich habe daraufhin den stromanbieter gewechselt!

Zitat (von Ilona Ziegler):
Am 13.01.2017 kam die erste Rechnung der eon

Zitat (von Ilona Ziegler):
Wie gesagt wir waren drei Jahre bei eon

???
Irgendwie unlogisch die Schilderung ...



Zitat (von Ilona Ziegler):
Das kann nicht sein!

Da wäre noch die andere Rückfrage offen ...
Was hat denn der Zählerabgleich ergeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilona Ziegler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist daran unlogisch??

Wir waren von Nov. 2013 bis oktober 2016 Kunde bei eon und haben zum 31.12.2016 bei eon gekündigt!

Es geht um die schlussrechnung, in der utopische Werte angegeben sind..

Nun ja unsere Verbräuche der gesamten 3 Jahre entsprechen laut meiner Berechnung 5.419 € mit steuern wären das ca 6.400€
Auf unserem Kundenkonto der eon sind bis jetzt 6.396€ eingegangen in den letzten 3 Jahren!

Und jetzt wollen sie zusätzlich fast 1.100€ Nachzahlung für Strom den wir gar nicht verbraucht haben??? Das kann doch nicht stimmen! Ich denke da ist ein Fehler unterlaufen, aber ich bekomme keine vernünftige Aussage der eon diesbezüglich!

Erklär mir bitte was ich falsch gemacht habe!

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat:
Nun ja unsere Verbräuche der gesamten 3 Jahre entsprechen laut meiner Berechnung 5.419 € mit steuern wären das ca 6.400€


Eine Stromrechnung beinhaltet nicht nur den Verbrauch. Hast du auch die Grundgebühr, Zählermiete etc... mit eingerechnet?
Aus der Rechnung wird doch genau hervorgehen, wieviel der Verbrauch war und welcher Preis dafür berechnet wurde. Wenn der Verbrauch mit dem Zählerstand übereinstimmt, und der korrekte Verbrauchspreis ausgewiesen wurde, wirds wohl stimmen. Da aber keiner Deine Rechnung oder die Zählerstände kennt, musst du das für dich selber nachrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ilona Ziegler):
Wir wohnen jetzt seit drei Jahren in diesem Haus und wir hatten jedes Jahr eine Nachzahlung für den Strom.

Dann ist eben die monatliche Abschlagszahlung zu wenig.
Zitat (von Ilona Ziegler):
Wir hatten bis Okt. 2016 einen monatl Abschlag für die Heizung von 100€ und für unseren normalen Strom von 50€. Doch jetzt sollten wir im Monat 190€ für unsere Heizung bezahlen und für den normalen Strom nur noch 36€. Ein Schock!!!

Nun das sind die kalten Monate, man braucht im Sommer keine Heizung.
Zudem sollte man die Kosten für die Zähler usw, Grundgebühr mit berücksichtigen.
50€ monatlich für ein Einfamilienhaus sind definitiv zu wenig für zwei Personen.
Zitat (von Ilona Ziegler):
habe ich unseren gesamten Verbrauch der letzten drei Jahre zusammengerechnet und mit Hilfe der preisen pro kWh für diesen Zeitraum ausgerechnet

Mit Preisen rechnet man nicht, sondern die Arbeitsleistung in kW/h ist entscheidend. Zudem kann man leicht selbst die Zählerstände ablesen, der HT / NT Zähler zeigt zwei Werte an, und der Normalstromzähler zeigt einen Wert an, diese Werte kann man mit den Werten in der Rechnung abgleichen.
Zitat (von Ilona Ziegler):
Dazu muss ich sagen, wir haben keine Fußbodenheizung und im Haus haben wir etwa 21 grad. Wir haben die Rechnung bezahlt und ich habe daraufhin den stromanbieter gewechselt!

Ob ein Wechsel vom Stromanbieter auf Dauer viel bringt, sei mal dahin gestellt. Jedoch sollte man sich auf längere Sicht überlegen, ob die Heizung nicht zeitgemäß ist.
Hier könnte ein Energieberater wohl weiter helfen.

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#8
 Von 
Ilona Ziegler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich unsere stromverbräuche der letzten Jahre ansehe, scheint es mir sehr unwahrscheinlich in 41 Tagen einen Verbrauch von über 4000 kWh zu haben (das wären hochgerechnet für ein Jahr 23.000 kWh) wir hatten 2015 einen Verbrauch von knapp 5400 kWh für ein ganzes Jahr und da war auch Winter!

Zu unserer Heizung, wir sind 2013 in ein neugebautes Haus gezogen, die Heizung ist eine liftwärmepumpe.

Mir kommt es spanisch vor und ich bin definitiv der Meinung das da was nicht richtig berechnet wurde!

In meiner Rechnung habe ich natürlich jedes kWh gerechnet mit dem aktuellen Preis, MwSt und Grundgebühr!

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ilona Ziegler):
In meiner Rechnung habe ich natürlich jedes kWh gerechnet

Und was sagen die Zähler im Haus?
Zitat (von Ilona Ziegler):
Also wenn ich unsere stromverbräuche der letzten Jahre ansehe, scheint es mir sehr unwahrscheinlich in 41 Tagen einen Verbrauch von über 4000 kWh zu haben (das wären hochgerechnet für ein Jahr 23.000 kWh) wir hatten 2015 einen Verbrauch von knapp 5400 kWh für ein ganzes Jahr und da war auch Winter!

Wann wurde der Zähler abgelesen?
Es nützt nichts, wenn man sich nicht die Mühe macht und mal zu den Zähler real schaut.
Man kann auch selbst das ein wenig überprüfen, heute um Uhrzeit z.B 13 Uhr schreibt man beide HT / NT den Zählerstand auf, morgen um die gleiche Zeit auch wieder. Das ergibt dann schon mal den Tagesverbrauch.
Jedoch haben die Luftwärmepumpen eben auch den grundsätzlichen Nachteil, je kälter die Außenluft ist, desto mehr Energie wird verbraucht:
http://www.heizungsfinder.de/waermepumpe/luft-wasser/stromverbrauch
Nebenbei unter -16 Grad schalten die Wärmepumpen ab, und die Aufheizung im Kreislauf erfolgt mittels elektrischer Heizstäbe.
Damit steigt der Verbrauch nochmals an.
Zitat (von Ilona Ziegler):
Zu unserer Heizung, wir sind 2013 in ein neugebautes Haus gezogen, die Heizung ist eine liftwärmepumpe.

Nach 4 Jahren kann auch mal Kühlmittel verloren gehen, wurde die Wärmepumpe denn auch regelmäßig gewartet?
Wenn die einen Fehler hat, wird es auch mit dem neuen Stromanbieter ein Groschengrab.
Zitat (von Ilona Ziegler):
Mir kommt es spanisch vor und ich bin definitiv der Meinung das da was nicht richtig berechnet wurde!

Die Werte sind einfach nach zu vollziehen, Zählerstände kann man selbst ablesen.
Luftwärmepumpen sind nicht unbedingt eine günstige Heizung (nur beim Kauf), Ausnahme ist man erzeugt den Strom mittels PV selbst.
Wenn man ins Haus 2013 eingezogen ist, entspricht das einem Planungsstand von 2011, und damit ist die Technik heute schon veraltet. Auch aus dem Grund sollte man sich mal mit einem Energieberater der HWK vor Ort unterhalten, wie man diesen Stand von damals auf heutiges Niveau bringen kann.
Die Strompreise werden nicht sinken, und der Unterschied Normalstrom zu Wärmepumpenstrom wird immer kleiner.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich glaube , du versuchst hier zu viele Dinge auf ein mal zu klären.

Fang doch erst einmal mit dem Verbrauch an. Stimmen die Zählerstände auf der letzten Rechnung mit dem Zähler bei euch im Haus überein? (Anfang mit dem Ende der letzten Rechnung und Ende mit dem was ihr zum Wechsel abgelesen habt)

Gruß Mike

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Die Werte sind einfach nach zu vollziehen, Zählerstände kann man selbst ablesen.
Luftwärmepumpen sind nicht unbedingt eine günstige Heizung (nur beim Kauf), Ausnahme ist man erzeugt den Strom mittels PV selbst.
Wenn man ins Haus 2013 eingezogen ist, entspricht das einem Planungsstand von 2011, und damit ist die Technik heute schon veraltet. Auch aus dem Grund sollte man sich mal mit einem Energieberater der HWK vor Ort unterhalten, wie man diesen Stand von damals auf heutiges Niveau bringen kann.
Die Strompreise werden nicht sinken, und der Unterschied Normalstrom zu Wärmepumpenstrom wird immer kleiner.


Und zusätzlich ist die Kombination Wärmepumpe konventionelle Heizkörper eher ungünstig, da hier höhere Vorlauftemperaturen nötig sind und damit der Wirkungsgrad weiter sinkt.

Mike

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Ilona Ziegler):
Was ist daran unlogisch??

Ich habs doch estrs fett markiert.
Man schreibt von Anbieterwechsel und erster Rechnung.
Und dann stellt es sich heraus es war die Schlussrechnung (also die letzte Rechnung).




Zitat (von Ilona Ziegler):
Also wenn ich unsere stromverbräuche der letzten Jahre ansehe, scheint es mir sehr unwahrscheinlich in 41 Tagen einen Verbrauch von über 4000 kWh zu haben (das wären hochgerechnet für ein Jahr 23.000 kWh) wir hatten 2015 einen Verbrauch von knapp 5400 kWh für ein ganzes Jahr und da war auch Winter!

Was genau war denn an
Zitat (von 0815Frager):
Nun das sind die kalten Monate, man braucht im Sommer keine Heizung.

nicht zu verstehen?

Das - grob gerechnet - 90% der Heizkosten von Oktober bis März entstehen ist doch logisch?
Man hat den Vertrag im Winter beendet, die Ansparung durch die Vorrauszahlungen in den heizungsarmen/heizungslosen Monaten fehlt also. Logischerweise kommt es dann zu einer deftigen Nachzahlung wenn der Vertrag im Winter endet.



Zitat (von Ilona Ziegler):
sie sind nur für die Berechnung verantwortlich ich solle bei bayernwerke anrufen.

Ich vermute mal das von den Bayernwerken die Ableser kommen?



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ilona Ziegler):
Das kann nicht sein!


Da wäre noch die andere Rückfrage offen ...
Was hat denn der Zählerabgleich ergeben?

Die Frage sollte man doch mal als erstes klären, bevor man da stundenlang herumrechnet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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