Stromsperre nach Umzug , ziemlich ratlos.

10. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)
Stromsperre nach Umzug , ziemlich ratlos.

Hallo zusammen,


Folgende Sachlage.


Meine Freundinn hat nicht unerhebliche schulden bei dem Grundversorger ihrer stadt.

In der alten Wohnung lief deswegen der Strom am Ende auf meinem Namen bei einem anderen Versorger.
Jetzt mussten wir aber umziehen, da die Wohnung an einer Hauptverkehr strasse lag und der Lärm unerträglich wurde.

Leider wurden wir von der neuen Vermieterin aber zu schnell beim Grundversorger angemeldet.

Ich wusste davon leider nichts und meldete mich bei meinem Versorger um wegen Neueinzug.
dann dauerte der Umzug noch ca 1,5 Wochen und am Umzugstag fanden wir einen einzigen Zettel im Briefkasten, das der Strom unterbtrochen wurde aufgrund Zahlungsrückständen(Gefriersachen alle vergammelt und es war nur dieses eine schreiben im Briefkasten), in der alten wohnung bekam meine freundinn allerdings mahnungen.

Ein Paar Tage später bekam ich folgende Nachricht:
--------------------------
Unsere Netzanmeldung zum 15.09.2016 wurde von enercity Netzgesellschaft mbH abgelehnt, da der Vorlieferant einer Abmeldung nicht zugestimmt hat.

Dem entsprechend kann die Lieferaufnahme durch uns vorerst nicht erfolgen.

Dies könnte folgende Gründe haben:
- Der Vormieter hat sich bei seinem Lieferanten noch nicht abgemeldet. Wenn Sie uns ein Übergabeprotokoll zukommen lassen, können wir dies gerne für Sie klären.
- Oder Sie wurden bereits beim Grundversorger durch Ihren Vermieter angemeldet. In diesem Fall können wir die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen für Sie kündigen. Haben Sie eventuell Vertragsunterlagen erhalten?

Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen, damit wir Sie schnellstmöglich als Kunden begrüßen dürfen – vielen Dank für Ihre Mithilfe!

------------------------------------------


Soweit so gut, ich daraufhin angerufen und alles geklärt, Sie wollten dann ein Schreiben von denen haben (Begrüßung)

Dieses Schreiben hatte ich noch nicht, also zum Grundversorger und das schreiben besorgt, gefragt ob auf meinem Namen auch Schulden bestehen, welches mit nein beantwortet wurde.

Ich sollte mich an das Forderungsmanagment wenden, gesagt getan , Spontan freigenommen und gleich heute morgen beim Forderungsmanagment gewesen.

der "freundliche" Mitarbeiter sagte dann nur zu mir.....

Das so lange die Schulden meiner Freundinn nicht bezahlt sind würde auch kein strom kommen. Ok meine Freundinn meinte vorher schon dass sie im Notfall auch zu ihren Großeltern ziehen würde, damit ich für unsere Tochter (10 Jahre) Strom hätte und sie könnte auch dort wohnen und uns besuchen kommen.

Jetzt kommt das Mega Problem....
Der nette Mitarbeiter meinte nur zu mir das es auch mich betreffen würde und so lange bis die gesamte Summe nicht gezahlt wurde gibt es kein Strom auch nicht wenn meine Freundinn auszieht.

Als ich dann meinte was ich damit zu tun hätte....sagte er nur zu mir das Gespräch sei beendet und selbst wenn ich jetzt einen neuen Versorger beauftrage, werden die einen Wechsel generell ablehnen.daraufhin meinte ich das sie das meiner Meinung nach nicht dürfen. er daraufhin doch das dürfen wir und wenn wir dem neuen Versorger mitteilen das hier schulden bestehen dann nimmt er sie sowieso nicht.


Jetzt meine Frage dürfen die das überhaupt? Selbst wenn ich vorher mit meiner Freundinn schon zusammen gelebt habe, der Strom aber damals nur auf sie lief und ich ab dem ich einen neuen Anbieter hatte, immer dort gezahlt habe?


Eine Ratenzahlung konnte ich leider nicht mehr klären da er dann zu mir meinte das Gespräch sei an dieser Stelle für ihn beendet.


-- Editier von Lastpain am 10.10.2016 10:57

-- Editier von Lastpain am 10.10.2016 11:00

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Leider wurden wir von der neuen Vermieterin aber zu schnell beim Grundversorger angemeldet.

Hatte sie dafür überhaupt eine Vollmacht?

Zweite Frage: Da du von Freundin und nicht Frau spricht, nehme ich an, dass die Schulden aus einer Zeit stammen, wo ihr noch nicht zusammen ward? Dann ist es eigentlich unmöglich, dass die Schulden auf dich zurückfallen.

Zitat:
Das so lange die Schulden meiner Freundinn nicht bezahlt sind würde auch kein strom kommen

Das Argument ist schlichtweg sogar in meinen Augen eine Straftat (Nötigung). Du hast keine Schulden und die fallen auch ohne Weiteres nicht auf dich zurück. DIR den Strom zu verweigern mit Argument, deine Freundin habe Schulden, widerspricht allem, was man so an rechtlichen Grundsätzen anführen könnte. Da es sich beim Strom um Grundbedarf handelt, dürfte das sogar meiner Meinung nach besonders schwer wiegen.

Da dir Fronten verhärtet sind, würde ich heute noch zu einem Anwalt gehen und den damit beauftragen, noch heute eine einstweilige Verfügung bei Gericht zur Stromaufnahme zu beantragen. Dann könnte diese Woche noch was gehen.

Ich denke, hier wirkt auch besonders schwer, dass der Altanbieter oder Grundversorger auch den Wechsel zu einem Neuanbieter und eine Neuanmeldung durch dich verhindern will. Das darf er nicht. Genauso wenig darf er die Stromlieferung eines anderen Unternehmens unterbrechen. Das ist ein komplett verbotener Eingriff in den Vertrag zwischen dir und dem neuen Anbieter.

Sowieso könnte sogar die Sperre durch den Grundversorger gegenüber der Freundin schon strittig sein. Da mit dem Kind ggf. ein besonderer Fall vorliegt.

-- Editiert von mepeisen am 10.10.2016 12:52

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Wir haben damals gemeinsam in der wohnung gelebt, aber aufgrund einer spielsucht (mittlerweile erfolgreich therapiert) hat sie die Gelder leider nicht gezahlt sondern verspielt, dieses habe ich aber viel zu spät mitbekommen.

Es wurde dann der Anbieter mehrmals gewechselt und auch da kam es immer wieder zu kündigungen.

Als ich das ganze dann mitbekommen habe war es aber leider schon viel zu spät worauf ich dann auf meinen Namen zu einem anderen Anbieter gewechselt bin in der alten Wohnung war das auch gar kein problem.
Ich selber habe laut eigener Aussage des Versorgers keine Schulden bei denen.


Klar muss das irgendwie erledigt werden doch zur zeit ist es leider nicht möglich.

Ich habe für morgen nachmittag einen Termin bei einem Anwalt, mal gucken was da raus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

so mal ei kleines Update.


Ich war eben noch einmal beim Grundversorger und habe mir mal eine Auflistung über die aussenstände von meiner Freundinn und mir geholt.


Ich habe persönlich 96 € offen für die sperrung des anschlußes jetzt ansonsten habe ich dort nichts offen.

Meine Freundinn hingegen mehrere 1000€

aber nun gut,

Ich habe also jetzt schriftlich das gegen mich lediglich die vor ei paar Tagen entstandenen 96 € offen sind.


Trotzdem meinte der nette Herr (der war aber wirklich nett) das ein Wechsel aber keinen sinn macht die werden einem Anbieter Wechsel nicht zustimmen, es eher auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen,, da die Summe doch recht hoch ist.

Die Begründung dafür war, das wir ja bereits in der Vergangenheit zusammen gewohnt haben und deswegen würde man mich nicht aus dem Vertrag raus lassen.

Lange Rede kurzer Sinn ich sitze wohl die nächsten Jahre mit meiner 10 Jahre alten Tochter ohne Strom und dadurch auch ohne Heizung da.

Ich habe zwr jetzt heute einen Lieferanten Wechsel in Auftrag gegeben aber mache mir d keine Hoffnungen.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Die Begründung dafür war, das wir ja bereits in der Vergangenheit zusammen gewohnt haben und deswegen würde man mich nicht aus dem Vertrag raus lassen.

Wenn sie einen Vertrag abgeschlossen hat, dann war sie das und nicht du.
Da kann man dich auch nicht rauslassen, wo du nie involviert warst.

Wir hatten hier mal einen ähnlichen Fall, wo versucht wurde, bei einem nicht-verheirateten Paar die Stromschuld einer Person auf die Freundin abzuwälzen. Anscheinend kam der Anbieter damit durch, aber nur, weil irgendwoher plötzlich ihre Unterschrift unter einem Vertrag kam. Ich sehe nicht, dass man dir das anhängen kann, wenn du nie unterschrieben hast.

Aber selbst dann: Es ist verboten, dir den Wechsel zu verweigern. Du hast einen Anbieter, der mit dir einen Vertrag schloss und der dich beliefern will. Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die einem Altanbieter verbieten, eine Stromsperre durchzusetzen und so massiv in den zwischen dir und Neu-Anbieter geschlossenen Vertrag einzugreifen.

Zitat:

Lange Rede kurzer Sinn ich sitze wohl die nächsten Jahre mit meiner 10 Jahre alten Tochter ohne Strom und dadurch auch ohne Heizung da.

Hast du gelesen, was ich geschrieben habe?
Warst du bei einem Anwalt?

Oder soll ich dir Gerichtsurteile heraussuchen, wo sogar der Schuldner selbst zu einem anderen Anbieter wechseln konnte und die Sperre per Gericht verbieten lassen konnte?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Ne Termin habe ich ja erst morgen um 15:30 bekommen.

Einen Vertrag mit dem neuen kam ja nicht wirklich zustande weil der Vorversorger es ablehnte.

so ein urteil wäre gut, suche scho die ganze zeit aber finde nichts
bin grad leider fix und fertig sry

-- Editiert von Lastpain am 10.10.2016 16:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Einen Vertrag mit dem neuen kam ja nicht wirklich zustande weil der Vorversorger es ablehnte.

Das siehst du falsch. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, wo du ihn mit dem Anbieter schließt. Dass dann die Belieferung nicht zustande kommt, weil der Altanbieter die Freigabe verweigert, ändert nichts mehr daran, dass du einen vertrag hast, den der Alt-Anbieter illegal sabotiert hat.

Zitat:
Ne Termin habe ich ja erst morgen um 15:30 bekommen.

Das heißt, du hast einen Anwaltstermin? Dann besprich das mit ihm. Normalerweise sollte er das zügig hinbekommen. Ich suche dir heute abend nochmal Urteile raus, die du dann quasi als Futter mitnehmen kannst. Es macht sich immer gut, wenn man mit Urteilen von höheren Gerichten das ganze begründet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
Trotzdem meinte der nette Herr (der war aber wirklich nett) das ein Wechsel aber keinen sinn macht die werden einem Anbieter Wechsel nicht zustimmen, es eher auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen,, da die Summe doch recht hoch ist.

Nun wie hoch sind denn die Schulden?
Mehrere tausend Euro fallen nicht von heute auf Morgen an, vor allem schreibt der Lieferant in der Regel auch dann alle in der Wohnung gemeldeten Personen an, so von heute auf morgen gibt es keine Stromsperre.
Ich kenne die Grundversorger von beruflicher Sicht zu gut, vor allem man sollte mit denen auf jeden Fall reden, wie man die Kuh vom Eis bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe nie ein Schreiben bekommen.


Die Versorgung in der neuen Wohnung wurde kurz nach der Anmeldung ohne Ankündigung unterbrochen.
Ich selber habe heue Extra schriftlich bekommen das gegen mich nur die Abklemm Gebühren offen sind und keine weiteren , alles andere läuft nicht auf meinen Namen.

angeblich 8000€ was ich aber nicht wirklich nachvollziehen kann, denn dann müßte mehrere Jahre nicht gezahlt worden sein und die Unterbrechung hätte viel eher kommen müßen.

Wie oben ja bereits geschrieben, habe ich das ja versucht mit denen schon zu klären.
Ratenzahlung wäre evtl. möglich aber dann würde eine Versorgung erst wieder stattfinden wenn alles bezahlt ist.
und natürlich alles auf einmal bezahlen aber das wüßte ich beim besten willen nicht wie ich das im Moment machen soll.
ansonsten wird wie gesagt allem wiedersprochen wenn ein neuer Anbieter eine Anfrage stellt wird es seitens des Grundv ersorgers wiedersprochen.

Ja habe morgen um 15:30 einen Anwaltstermin
Urteile wären super gut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
Leider wurden wir von der neuen Vermieterin aber zu schnell beim Grundversorger angemeldet.


"Ihr" wurdet also angemeldet. Auf wen läuft der Mietvertrag und wer wurde von der Vermieterin angemeldet? Wohl in beiden Fällen ihr beide und daher kam deine Freundin beim Grundversorger mit ins Spiel.

Dem steht aber diese interessante Aussage gegenüber:

Zitat:
Ich selber habe heue Extra schriftlich bekommen das gegen mich nur die Abklemm Gebühren offen sind und keine weiteren , alles andere läuft nicht auf meinen Namen.


Wegen der Schulden deiner Freundin klemmt der Grundversorgung also den Strom ab und stellt das dann dir alleine in Rechnung. Diese Tatsache würde ich beim Anwalt gleich mit vorbringen. Am Besten dieses Schreiben vom Grundversorger mitnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Mietvertrag läuft auf uns beide und aus dem Grunde auch die gemeinsame anmeldung beim Grundversorger.
Ich habe das ganze als Form von Konto Auszügen bekommen.


Einmal mit unser beiden Namen und einmal nur auf den namen meiner Freundinn.

Auf dem mit unser beiden Namen steht nur die Abklemm Gebühr und auf dem von meiner Freundinn alles andere.
(Der Mitarbeiter sagte mir das dann mündlich, das nur wo mein Name drauf steht auch meine eigene Sache ist)
Ich war eben noch einmal da in der Hoffnung ein anderer Mitarbeiter gibt mir bessere Infos.

Das ganze läuft denen ihrer Meinung so ab.

Da wir vorher schon zusammen gelebt haben, bin ich mit Haftbar weil mein Name früher schon einmal mit darauf lief.
(War so aber ich bin mal eine Zeitlang ausgezogen gewesen, daraufhin wurde ich abgemeldet, Nach einer Aussprache einige Wochen später bin ich dann wieder eingezogen)
Jetzt sagen die das sie aus diesem Grund mich mit haftbar machen. Als ich daraufhin erneut fragte wieso ein Wechsel verboten wird von denen aus sagte man mir.

Das man es da auf ein Verfahren ankommen lassen wird wo dann geprüft wird ob ich vorher mit in der Wohnung gemeldet war (Klar hab ich ja auch nie abgestritten). und deswegen läßt man mich jetzt nicht aus dem Vertrag raus.

Ich kenne es eigentlich auch so, das man für Verträge anderer egal was ist nicht ohne weiteres Haftbar gemacht werden kann.
Wenn die jetzt sagen würden , wir wollen sie nicht beliefern ok, aber einen Wechsel zu verhindern, kannn ich mir nicht vorstellen das es so ablaufen kann in DE.

Problem ist natürlich das der alternativ Versorger dann auch denken werden, wenn die ablehnen wird es dafür schon Gründe geben.
Und wenn ich dann nen Urteil oder was auch immer habe, sagen die Ne Pustekuchen, von uns gibts nichts mehr.
Das wird mittlerweile echt *******ekalt. war gestern kurz davor selbst anzuklemmen (Nur verplombt) , hatte aber zu viel angst vor den folgen.
hoffe so das heute nachmittag da was passiert durch den Anwalt.





-- Editiert von Lastpain am 11.10.2016 09:22

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein aus dieser Zeit sind tatsächlich keine Stromschulden offen.
Dieses habe ich ja auch anhand der Kontoauszüge schriftlich hier.


Fakt für mich ist das es Schulden sind die nicht auf meinem Namen laufen und ehrlich gesagt habe ich an diesen Auszug damals gar nicht mehr gedacht das ist 8 oder 9 Jahre her und gehört eher zu den Erinnerungen die man sich nicht aufhebt.


bevor jemand fragt woher ich strom für den Computer habe, ich sitze in der alten Wohnung, wo der strom noch auf mich bei meinem alternativ Versorger läuft aber halt keine möbel usw mehr sind.

-- Editiert von Lastpain am 11.10.2016 09:50

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
und der Anbieter zurecht sperrt.

Nein, dieser Eingriff in einen aus Sicht des Grundversorgers fremden Vertrag ist schlichtweg verboten. Und nein, es gibt dort kein Schlupfloch, keine Ausnahme, keine Grauzone.

Anwaltsmeinung: http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromsperre,-Grundversorger-blockiert-Vertrag-mit-Vattenfall--f168081.html

Das einzige, was sich hier geändert hat, ist die Trennung zwischen Versorger und Netzbetreiber. Da ist es sogar noch deutlicher geworden. Der Netzbetreiber darf dir sowieso nicht sperren, da du ja am Netz selbst nichts manipulierst. Und der Netzbetreiber muss dir eigentlich formal die Belieferung durch Neuanbieter gewähren. Ein Veto-Recht hat der Alt-Anbieter nicht. Gibt kein Gesetz zu einem solchen Veto-Recht.

Natürlich machen die Versorger das trotzdem.. Keinen Strom zu haben ist ein extremes Übel. Viele zahlen dann doch irgendwie, beugen sich dem Druck, denn entweder wissen sie es nicht besser oder die gerichtliche Klärung ist denen zu risikoreich oder zu langwierig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

So Update nach dem Anwalt, leider konnte mir dieser nur allgemeine Sachen sagen da es nicht sein spezialgebiet ist hat mir aber einen Kollegen empfohlen.

1. Es scheint so als wenn es tatsächlich möglich ist.

2. soll ich mich schon einmal drauf einstellen, das meine Vermieterin mir wohl kündigen wird, weil die Wohnung dadurch in gefahr ist.

3. und das war ihr spezialgebiet...... Werde ich Besuch oder Post vom Jugendamt bekommen werde und meine Tochter entzogen wird wegen Kindeswohl Gefährdung.


so nu ist guter Rat teuer und ich muss überlegen wie es weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Scherzkeks, da steht mal wieder genau das, was du hier dem TE erzählen willst, nicht drin. Nix neues bei dir. Und nein, ich diskutier auch nicht weiter drüber.

Und was soll dieser Blödsinn hier wieder? Geht's dir nicht gut? Hast du schlecht geschlafen? Wie oft sind wir uns hier im Forum über den Weg gelaufen? Habe ich dir irgendwas getan? Bist du gekränkt?

Ich zitiere mal den Anwalt (Beleidigung editiert - mäßigen Sie Ihren Ton, sonst muß ich hier zumachen!) Denn die eigentlich wichtige Passage steht in der zweiten Antwort, nach der Nachfrage des Fragenstellers:
Zitat:
Grundsätzlich kann der örtliche Versorger eine Kündigung des mit diesem geschlossenen Strombelieferungsvertrages und einen Vertragswechsel zu einem anderen Anbieter wie Vattenfall rechtlich betrachtet nicht verhindern oder gar blockieren, denn insoweit haben Sie grundsätzlich die frei Wahl, welchen Stromanbieter Sie wählen möchten.


Der Anwalt hat klar gestellt, was die rechtlichen Möglichkeiten sind und was die rein praktischen. Rechtlich hat man Anspruch auf Versorgung durch den neuen Vertragspartner und damit Entsperrung. Rein praktisch läuft das beim Wechsel vor die Wand (wie der TE herausgefunden hat). Die Lösung besteht darin, den alten Anbieter zu zwingen, seine Wechsel-Blockade aufzuheben und das ist möglich.

Wenn ich Streitigkeiten mit Hermes habe, dürfen die auch nicht eine Blockade um mein Haus errichten, so dass DHL bei mir nicht mehr zustellen darf.

Ich frage dich also mal: Mit welchem Recht greift Anbieter A derart massiv in den Vertrag zwischen Kunde B und Anbieter C ein? Welches Recht gestattet ihm, so eine Wildwest-Blockade zu errichten? Antwort: Gar keines.

Erst dann, wenn der Kunde keinen anderen Anbieter findet, der ihn beliefern will und er somit beim Grundversorger verbleibt, erst dann hat der Grundversorger faktisch die Möglichkeit, den Strom auf Dauer bis zur Bezahlung abzudrehen. Und auch dann nur, wenn beispielsweise keine angemessene Tilgung erfolgt.

ich suche heute abend nochmal nach Urteilen.

-- Editiert von mepeisen am 11.10.2016 17:45

-- Editiert von Moderator am 11.10.2016 17:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Lieber Moderator, dann mach halt zu. Aber ich lasse mich nicht wiederholt von diesem da oben als Deppen hinstellen, nur weil er unwillig ist, mal vernünftig bis ans Ende zu lesen. Das macht er nicht zum ersten Mal. Liest nichts vernünftig durch, wirft dann irgendwelche Vorwürfe rein, die vollkommener Blödsinn sind.
Danke.

Was die Urteile betrifft: In der Tat finde ich da ziemlich gar nichts. Heißt aber auch: Keinerlei Urteile in die Gegenrichtung, dass es einem Anbieter erlaubt sei, so zu handeln.

Was ich gefunden habe, ist nur ein Indiz. Es gibt eine Reihe fehlgeschlagener einstweiliger Verfügungen, weil (Obdacht) dem Kunden jederzeit ein Wechsel des Anbieters offen stand um so der Sperre zu entgehen.

Ganz interessant finde ich folgendes Urteil: LSG NRW, L 7 AS 1289/14 B ER und L 7 AS 1290/14 B
Da wollte das Amt kein Darlehen gewähren zur Tilgung einer Stromschuld und zum Abwenden einer Sperre. Das Amt hat unter anderem entgegengehalten, dass der Kunde sich nicht genug bemüht habe, einen neuen Lieferanten zu finden.
Das Gericht lässt sich hier sehr ausführlich über den Wechsel aus. Es lässt zweifelsfrei erkennen, dass ein Wechsel zu einem Anbieter problemlos geeignet ist, einer Stromsperre zu entgehen und ein Grund wäre, das Darlehen nicht zu gewähren. Das Gericht hat sich ausführlich dazu ausgelassen, dass es dem Kunde nicht zumutbar war, weil er bestenfalls an Stromanbieter per Vorkasse gelangt wäre und die wegen der Insolvenzen eine Gefahr darstellen und weil er sich so eine Vorkasse nicht hätte leisten können.
Egal wo man hinguckt, irgendwie geht jeder davon aus, dass ein Wechsel möglich ist um Stromsperren zu umgehen. Wenn man einen neuen Anbieter findet.

Wieso auch nicht. Es gibt, ich wiederhole mich, nirgendwo ein Recht eines Anbieters, eine Blockade zu errichten. Das Monopol der Stromkonzerne ist weggefallen vor vielen Jahren schon.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank für deine Mühen, es ist zwar grad nur ein Strohhalm wo ich drann klammer aber immerhin ist es einer.

ich hoffe weiter das es irgendwie gut ausgeht wenn nicht kein plan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Der zweite ist die unverhältnismäßige Härte mit Blick auf das Kind.
Wurde nun eine einstweilige Verfügung beantragt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
1. Es scheint so als wenn es tatsächlich möglich ist.

Nun ein Problem dürfte sein, deine Freundin steht mit im Mietvertrag, und ihr seit beide Hauptmieter?

Zitat (von Lastpain):
2. soll ich mich schon einmal drauf einstellen, das meine Vermieterin mir wohl kündigen wird, weil die Wohnung dadurch in gefahr ist.

Das ist nicht verständlich, warum ist die Wohnung in Gefahr?
Oder benötigt die Wohnung zum Heizen Strom aus dem Zähler der Wohnung, dann vielleicht.
Zitat (von Lastpain):
und das war ihr spezialgebiet...... Werde ich Besuch oder Post vom Jugendamt bekommen werde und meine Tochter entzogen wird wegen Kindeswohl Gefährdung.

So lange Du noch in der alten Wohnung gemeldet bist, und dort wohnst, hm wird es wohl ins Leere laufen.
Zitat (von Lastpain):
so nu ist guter Rat teuer und ich muss überlegen wie es weiter geht.

Mit dem Vermieter reden, und neuen Mietvertrag nur auf deinen Namen abschließen, Freundin zieht aus und meldet sich an anderem Wohnort an. Es kommt auf den Vermieter an, ob er eben das einsieht und mitmacht.
Dann gibt es keinen Angriffspunkt mehr für den Versorger, die Freundin kann ja später als Untermieter mit Einverständnis des Vermieters wieder einziehen.
Wenn man sich das Gespräch mit dem Vermieter sparen will, mit der Bank reden und die Schulden begleichen.


Zitat (von mepeisen):
Wenn ich Streitigkeiten mit Hermes habe, dürfen die auch nicht eine Blockade um mein Haus errichten, so dass DHL bei mir nicht mehr zustellen darf.

Auch wenn ihr zwei euch in den Haaren liegt,
nein so einfach beim Strom ist es nicht, es gibt ein Energiewirtschaftsgesetz, welches aud die Niederspannungsanschlussverordnung verweist. Genau deswegen sind auch Stromsperren erlaubt, und das verhindert eben auch Anbieterhopping.
Es ist tragisch, das hier der Freund leider nichts von den Schulden der Freundin wusste, und das eben ein Kind dafür büssen sollte, jedoch solltest Du dich auch in die Lage der Lieferanten versetzen, welcher nichts dafür kann, das eben zig Mahnungen versendet werden, nur eben das jetzt mit dem gemeinsamen Mietvertrag in eine Wohnung eben der Lieferant an der längeren Seite des Hebels sitzt. Kommt selten vor, aber bedenke, den Schaden durch nicht Zahler, bezahlen alle Kunden mit.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
nein so einfach beim Strom ist es nicht, es gibt ein Energiewirtschaftsgesetz, welches aud die Niederspannungsanschlussverordnung verweist. Genau deswegen sind auch Stromsperren erlaubt, und das verhindert eben auch Anbieterhopping.

Kannst du das näher begründen?
Weil ich genau da nämlich nichts gefunden habe. StromGVV, was die Sperre zulässt, ist nur einschlägig, wenn es einen Vertrag zwischen Anbieter und Kunde gibt. Die Stromsperre kann durchgeführt werden, solange es einen vertrag gibt. Muss aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Der TE hat aber selbst keine Schulden. Das wurde auch bestätigt. Was der Anbieter schon macht ist: Ich sperre dem TE den Anschluss, obwohl er keine Schulden hat (Verstoß gegen StromGVV), um zu erpressen dass er für die Schulden seiner Freundin eingesteht.

§17 NAV trifft offenbar nicht zu.
§24 NAV trifft nicht zu. Der TE hat keine Schulden. Seine Freundin mag Schulden haben, aber nicht bei einem Netzbetreiber, sondern bei einem Lieferanten. Diese Firmen wurden vor geraumer Zeit getrennt.

Und wo steht, dass "Anbieter-Hopping" verboten sei?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich möchte euch auf dem laufenden halten,

´Die Anwaltssuche gestalltet sich sehr schwierig bekomme immer nur zu hören keine Zeit im Moment ihren Fall zu bearbeiten.'


Hab jetzt aber einen gefunden wo ich nächste woche hin kann.


ABER....... Ich sagte euch ja das ich den Wechsel angestoßen habe, heute hatte ich vom GV ein schreiben, das sie es bedauern mich als Kunden zu verlieren und der Vertrag am 3.11. endet. sollte der neue Versorger nicht anmelden dann werde ich automatisch wieder belifert.


das heißt der GV hat nur geblufft und mich doch aus dem Vertrag gelassen.


Wie es auch sei warten wir ab ob alles klappt und arbeiten dann an der Schulden abtragung

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
das heißt der GV hat nur geblufft und mich doch aus dem Vertrag gelassen.

Ich würde abwarten, ob das nicht doch nur ein automatisches Schreiben war. Erst wenn am 3.11. tatsächlich wieder Strom fliest würde ich das glauben.

Ich würde trotzdem zum Anwalt gehen. Über den verhandelt es sich ggf. auch wegen der Schuldenabtragung etwas besser. Vielleicht kann er einen guten Kompromiss aushandeln, wenn er denen nochmal den Spiegel vorhält. Ihr hattet ja auch Schäden, wie verdorbenes Essen usw.
Vielleicht kann der Anwalt auch noch bewirken, dass die dann kurzfristig den Strom wieder anstellen, so dass man nicht noch 3 Wochen warten muss. Zudem wäre mir persönlich wichtig, dass er von denen eine verbindliche Bestätigung abholt, dass die nun wirklich nicht mehr blockieren.

-- Editiert von mepeisen am 13.10.2016 15:00

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,

Es gibt mal wieder ein sehr erfreuliches Update.

Nachdem ich mich an die Verbraucherzentrale gewendet habe,

Die mir bestätigt haben das die ganze Sperre rechtswidrig war, habe ich auf deren Rat ein Schreiben an den Grundversorger geschickt und heute bekam ich einen Anruf....

Meine Kündigung wurde akzeptiert und ein Wechsel wird stattfinden.

Und jetzt der Hammer gegen eine Vorauszahlung in Höhe eines abschlages werden sie den Strom sofort wieder anstellen.

Dieses habe ich jetzt gemacht und den Beleg sofort gefaxt jetzt warte ich auf einen Anruf wann angestellt wird.

Vielen Dank hier noch einmal ich hoffe das sich das Thema jetzt erledigt hat.

Aujedenfall wird die Abrechnung nun noch durch die Verbraucherzentrale geprüft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen