Stromverbrauch jahrelang nur geschätzt

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
amm73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromverbrauch jahrelang nur geschätzt

Hallo zusammen,

vor 11 Jahren wurde in meinen Wohnhaus die Elektroanlange modernisiert. Die Stromzähler, die sich bis dato in einem Kasten auf dem Hausflur befanden wurden in den Keller in einen verschlossenen Metallkasten verbannt, zu dem kein Mieter mehr Zugang hatte. Bezüglich der jährlich abzulesenden Zählerstände erhielt ich die Auskunft, dass dies vom örtlichen Stromanbieter erledigt wird und an meinen Stromanbieter weiter geleitet wird. Auch gut, dachte ich damals und da die jährlichen Rechnungen nur in soweit erhöhten wie die Strompreis es tat machte ich mir keine Gedanken. Das böse Erwachen kam im Okt. 2013. Ich bin scheinbei im meinem Wohnhaus der einzige Mieter, der nicht Kunde bei örtlichen Stromanbieter ist und erhielt die Mitteilung von meinem Stromanbieter, dass über 11 Jahre mein Stromverbrauch nur geschätzt wurde. Man forderte mich auf den Stromverbrauch selbt abzulesen. Nach unzählingen Telefonaten mit dem örtlichen Stromanbieter ist es dann endlich gelungen, zwei Monate später, einen Zählerstand zu erhalten. Schreck laß nach, ich soll seit 11 Jahren jährlich 6500 kilowatt verbraucht haben. Dies bei einem drei Personen Haushalt, ohne die Tatsache, dass mit strom geheizt wird oder warmes wasser bereitet wird. ebenso betreiben wir keine energieintensiven geräte wie Klimaanlagen, wäschetrockner etc. Ebenso keine uralten Elektrogeräte oder ähnliches. Dazu kommt, dass wir tagsüber nicht zu hause sind, da wir alle berufstätig sind, bzw. mein sohn früher in der Schule war, jetzt an der Uni ist. Der durchschnittsverbrauch einer dreiköpfigen Familie liegt wohl bei 4500 kw. Das haben wir auch jährlich bezahlt. blöderweise ist mir jahrelang dieses Ministernchen hinter der jahresabrechnung entgangen. wenn man genau guckt steht dort. Verbrauch geschätzt. Ich weiß, selbst schuld, hätte ich sehen können, hab ich aber leider nicht. jetzt wird mich wohl eine böse Überraschung erwarten und ich denke es wird eine nachzahlung von mehreren tausend Euro sein, sind ja immerhin 2500 km zu wenig die ich pro jahr bezahlt habe. nun stellt sich mir natürlich die Frage. Dürfen die mich denn 10 Jahre einfach so schätzen? kann man so lange Geld nachfordern? ggf. könnte der Zähler defekt sein, meinte der Anbieter, ich soll diesen auf eigene Kosten prüfen lassen? was wäre wenn bei der Sanierung der Elektroanlage ein fehler passiert wäre. das kann doch kein mensch beweisen. Ich bedanke mich bereits jetzt und wünsche allen einen schönen Tag. Viele Grüße

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12 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (vgl. §§ 195 , 199 BGB).

Fo. vor 2011 wären daher verjährt.

Sie müssten ggfs. die Einrede der Verjährung für diese Fo. gegenüber Ihrem Stromanbieter erheben .

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

und hätte das Aussicht auf Erfolg? Der Verbrauch könnte ja (theoretisch) auch komplett in den letzten 3 Jahren stattgefunden haben. Ist unwahrscheinlich, klar - aber unmöglich?!

Wenn aber ein Fehler in der Elektroinstallation gemacht wurde, dürfte der Fehler ja noch da sein. Mach doch mal ALLE Verbraucher (auch Kühlschrank etc.) stromlos und schau, ob der Zähler noch was zählt. Falls ja, wäre das ein Beweis für eine fehlerhafte Installation, die wohl der Vermieter zu verantworten hätte.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Zunächst sollte wirklich überprüft werden, ob die Installation korrekt ist oder ob nicht doch etwas über den Zähler läuft, was gar nicht zu deiner Wohnung gehört.

Ansonsten ist es mit der Verjährung nicht so einfach. Zwar gibt es auch bei Strom die dreijährige Verjährungsfrist. Aber bei Strom gibt es die Besonderheit, dass die Frist erst beginnt, wenn der Strom in Rechnung gestellt wurde (§17 StromGVV bzw. §27 AVBEltV).
Wenn also jahrelang gar keine Rechnungen gekommen wären, wäre auch noch nichts verjährt.

Siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-Anspruch-nach-Entstehung-oder-nach-Rechungsstellung---f74181.html

Nun sind zwar über die Jahre Rechnungen gekommen und eine Rechnung würde grundsätzlich die 3-jährige Verjährungsfrist beginnen lassen.
Aber die Rechnungen umfassten ja nur einen Teil des Verbrauchs (nämlich die geschätzte Menge). Der Stromversorger wird argumentieren können, dass die über die Schätzung hinausgehende Strommenge bislang nie in Rechnung gestellt wurde und dass dafür die Verjährungsfrist gar nicht begonnen hat und somit auch nichts verjährt ist.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@drkabo: Selbiger Paragraph besagt aber auch, dass man das Recht einer Zahlungsverweigerung hat, wenn offensichtliche Fehler vorliegen oder wenn man eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt.

Ansonsten ist dein Urteil IMHO grundlegend falsch. Zwar hast du Recht (im Grundprinzip) aber ein Mini-Detail, das der TE genannt hat, spricht gegen deine Beurteilung: Der TE schrieb, dass kein Mieter mehr Zugang zum Zähler hatte. Offensichtlich wurde auch kein Mieter aufgefordert, abzulesen, was dafür spricht, dass entweder der Versorger selbst Zugang hatte und hätte ablesen können oder dass der Vermieter als einziges Zugang hatte und (erfolglos) aufgefordert wurde, abzulesen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder der Vermieter hat es jahrelang trotz Aufforderung versäumt, die Zählerstände abzulesen und zu übermitteln oder der Versorger hatte Zugang, aber keine Lust abzulesen.

Siehe hierzu auch:
http://asr2lawgiver.wordpress.com/tag/avbeltv-der-stromkunde-im-nachteil/

Wenn der Versorger selbst Zugang hat, darf er demnach nicht schätzen. Er ist mit den vielen Jahren zuvor in die Verjährung gerannt. Bestenfalls müsste man den durchschnittlich höheren Verbrauch der letzten zwei Jahre nachzahlen (so denn die Stromzähler und die Verkabelung korrekt sind).
Wenn der Vermieter hier den Schaden verursacht hat, weil er sich weigerte oder grob fahrlässig versäumte, die Stromzähler abzulesen und die Werte zu übermitteln, tja, dann dürfte sich IMHO ein Schadensersatzanspruch an den Vermieter ergeben.

Warum der örtliche Versorger plötzlich nach 2 Monaten doch einen Zählerstand hatte, ist auch mehr als fragwürdig. Hatte er den die vielen Jahre zuvor nicht? Hat er plötzlich doch selbst abgelesen und davor keine Lust gehabt? Hat er sich mittels Gerichtsbeschluss den Zugang besorgt bzw. dann die Stahlbox aufbrechen lassen, weil der Vermieter den Zugang nicht gewährte?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.01.2014 11:58

-- Editiert mepeisen am 15.01.2014 11:59

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Der Stromversorger wird argumentieren können, dass die über die Schätzung hinausgehende Strommenge bislang nie in Rechnung gestellt wurde und dass dafür die Verjährungsfrist gar nicht begonnen hat und somit auch nichts verjährt ist.
Und genau dazu gibt es entsprechende Klauseln/Vorbehalte in den AGB. Würde ich prüfen wollen!

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Vermieter hier den Schaden verursacht hat, weil er sich weigerte oder grob fahrlässig versäumte, die Stromzähler abzulesen und die Werte zu übermitteln, tja, dann dürfte sich IMHO ein Schadensersatzanspruch an den Vermieter ergeben. <hr size=1 noshade>

Wobei dann fraglich wäre, ob überhaupt ein erstattungsfähiger Schaden vorliegt. Denn erstattungsfähig wären nur die MEHR-Kosten, die durch ein etwaiges Fehlverhalten des Vermieters entstanden wäre. Und hätte der Vermieter die Zählerstände ordnungsgemäß weitergeleitet, wären ja wahrscheinlich auch 6500 kWh in Rechnung gestellt worden. Sprich: Solange der Fragesteller durch die jetztige Nachforderung nicht mehr bezahlen muss, als es bei ordnungsgemäßer, jährlicher Ablesung der Fall gewesen wäre, sieht es mit Ansprüchen schlecht aus.

In der Tat sollte der Fragesteller herausbekommen:
- Warum wurde nicht abgelesen?
- Wie ist der Stromversorger an den jetzigen Zählerstand gekommen?
- Wer hatte Zugang zum Zähler?


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#7
 Von 
amm73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die zahreichen antworten. ich versuche mal die gestellten fragen, soweit möglich zu beantworten.

Warum wurde nicht abgelesen?
Ich erhielt vom Stromanbieter jährlich ein Schreiben mit der Bitte den Zählerstand abzulesen, da kein Mieter Zugang zum Zähler hat ( verschlossen im keller) leitete ich Anfangs diese Bitte an den Hausmeister-Service weiter. Ständig wecheselnde Mitarbeiter, niemand fühlte sich wohl zuständig, ich erhielt die Auskunft die Zählerstande werden einmal jährlich vom örtlichen Stromanbieter abgelesen und dann an die jeweiligen Stromanbieter weitergeleitet. ich dummes Schaf hab dies geglaubt, war aber nicht so, weiß ich allerdings erst seit kurzem

- Wie ist der Stromversorger an den jetzigen Zählerstand gekommen?
ich habe mich unzählige male mit dem Vermieter, dem hausmeisterservie und dem örtlichen Stromanbieter in Verbindung gesetzt und am letzen Tag 2013 siehe da welch wunder, ein zettel in meinem Briefkasten, vom Hausmeister mit dem Zählerstand, wer allerdings abgelesen hat, keine ahung.
- Wer hatte Zugang zum Zähler

lt. Auskunft des örtlichen Stromanbieters hat dieser keinen Zugang zu verschlossenen Zählerkästen sondern nur der Vermieter, sicher in diesem Fall der Hausmeister, obs stimmt??? weiß wohl nur der liebe gott.

damit sind sicher auch die fragen von " drkabo " bantwortet. nun ja, so recht weiß ich nicht was ich machen soll, es ist eine verzwickte sache und ich fühle mich schon sehr mit schuldig, weil ich eben so dusslig war und der Aussage man würde alles entsprechend weiterleiten geglaubt habe. Hinzu kommt noch, dass wirklich jährlich überall in meinem Wohnumgeld leuchtend orangefarbene Zettel aushängen, auf denen einfach nur steht, Zählerstände werden am ..... abgelesen. nicht mehr und nicht weniger.

Ich würde nur ungern einen Anwalt einschalten, vor allem wegen dem ja sicher vorhandenen Prozeßrisiko und den Kosten, aber vielleicht habe ich ja auch glück im Unglück und der gelbe Strom zeigt sich kulant. Ich bedanke mich bei allen und bin natürlich weiterhin für jeden rat offen. Habt alle einen schönen Abend.


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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Es ist also klar, dass das Fehlverhalten beim Vermieter lag und weder bei dir noch beim Stromanbieter.

Die spannende Frage ist nun, ob dir ein Schaden entstanden ist.

Wenn ja: Regress beim Vermieter nehmen.
Wenn nein: Freue dich, dass du mehrere Jahre lang billig weggekommen bist.



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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Sache ist aber mehrfach verzwickt. Ich kenne es eigentlich wie folgt:
Der Netzbetreiber oder Grundversorger liest grundsätzlich selber ab und meldet (oder auch nicht) an das Vertragsunternehmen. In meinem Vertrag steht auch meine Verantwortung für die korrekte Übermittlung des Zählerstandes an mein Vertragsunternehmen drin. Der Vermieter kann doch gar nicht die jeweiligen Stromversorger kennen. Er meldet allenfalls an den Netzbetreiber. Mögen sich NB und Versorger nicht und fliessen keine Daten, dann hat der Kunde den schwarzen Peter. Eine Verjährung halte ich für absolut unwahrscheinlich, denn die Unternehmen sind durch AGB und SGVV abgesichert.
Vielleicht kann der NB hier Daten aus den Vorjahren liefern?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
ich erhielt die Auskunft die Zählerstande werden einmal jährlich vom örtlichen Stromanbieter abgelesen

Zufällig schriftlich?

quote:
ein zettel in meinem Briefkasten, vom Hausmeister mit dem Zählerstand, wer allerdings abgelesen hat, keine ahung.

Ich würde zunächst einmal die Korrektheit des Wertes anzweifeln, dann die Messeinrichtung selbst oder die Verkabelung. Zumindest gewinnt man damit erst einmal Zeit, denn man muss schon die Gelegenheit erhalten, das alles auf Richtigkeit zu überprüfen. Dass man mal prüfen lässt, ob nicht doch hier jemand anderes Strom abzwackt oder ob die Zähler noch richtig funktionieren, steht einem zu (siehe das oben schon verlinkte Gesetz von drkabo).

quote:
Die Sache ist aber mehrfach verzwickt.

Ja, vor allem dass der Mieter aufgefordert wurde, abzulesen, ändert die Sachlage etwas. Im Schlimmsten Fall (aus Sicht des Mieters) wirft man ihm Fahrlässigkeit vor, dass er spätestens im zweiten Jahr, nachdem aufgefordert wurde und wieder nicht abgelesen wurde, sich nicht mit Nachdruck drum kümmerte. es ist vielleicht wirklich fahrlässig, die Rechnungen nicht genau durchzugucken um das Sternchen zu sehen, wenn man mehrfach aufgefordert wird, die Zählerstände zu prüfen.
Aber ist es nicht auch fahrlässig vom Stromanbieter, 10 Jahre dieses Nicht-Ablesen bei allen Mietern einfach zu dulden?

quote:
Eine Verjährung halte ich für absolut unwahrscheinlich, denn die Unternehmen sind durch AGB und SGVV abgesichert.

Sieh dir mal meinen Link oben an und das dort referenzierte Urteil. Für diese Absicherung gibt es grenzen. Ob die hier erreicht sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Einmal ein anderes Beispiel. Verbraucher meldet Zählerstand nach einem Jahr. Per eMail. Beim Versorger ist das Komma an richtiger Stelle. offensichtlich wurde beim Übertrag in die Versorger-Software ein Komma verrutscht. Das bewirkte, dass der Verbraucher runtergestuft wurde und die Abschlagszahlung ungefähr gedrittelt wurde. Drei Jahre fällt das niemandem auf, zumal danach auch keine Aufforderung zum Ablesen einging. Irgendwann merkt jemand, dass da was nicht stimmen kann und der Netzbetreiber liest ab, meldet das an den Versorger. Dieser fordert nun den kompletten Betrag ein (rund 4000 Euro) mit Mahngebühren und Zinsen. Der Verbraucher (Gewerbetreibender) bietet eine Ratenzahlung an und lehnt Zinsen und Mahngebühren ab mit dem Argument, er habe alles richtig an den Versorger gemeldet. Vor Gericht wurden Verzugsschäden für den Versorger nicht anerkannt, weil er laut Richter hätte froh sein können, dass der Verbraucher überhaupt trotz teilweise eingetretener Verjährung die Stromschuld begleichen will. Da gibt es irgendwo versteckt sogar eine zweijährige Verjährungsfrist. Müsste man die Gesetze noch mal durchblättern.

Wie auch immer: bei solchen Fragen, wer nun fahrlässig gehandelt hat, wer nicht so sehr, wer Schäden verursacht hat und wer nicht, ist ein Ausgang kaum vorherzusagen, finde ich. Ich denke, alle drei Seiten (Vermieter, Mieter, Versorger) haben einfach Fehler gemacht. Dem Versorger muss klar sein, dass man das nicht zehn Jahre so laufen lassen kann.

Zur Frage mit dem Schaden: Wenn sich der Mieter wegen Pflichtverletzungen des Vermieters/ örtlichen Netzbetreibers/ Versorgers nicht auf Verjährung berufen kann, entsteht IMHO ein Schaden. Schließlich müsste sich beim Anrichten eines Schadens der Mieter so gestellt wiederfinden, als ob dieser Schaden nicht entstünde. So will es das Gesetz. Ich wiederhole mich aber: Ob und wem man Schaden nun anlasten soll, ob es gar auf ein prozentuales Aufsplitten des Mitverschuldens hinausläuft, keine Ahnung.


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-- Editiert mepeisen am 16.01.2014 09:07

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Schließlich müsste sich beim Anrichten eines Schadens der Mieter so gestellt wiederfinden, als ob dieser Schaden nicht entstünde. <hr size=1 noshade>

Das ist nicht ganz korrekt.
Die Mieter müssen so gestellt wären, wie sie stünden, wenn sich alle korrekt verhalten hätten.
Und damit sind wir wieder bei der Frage ob durch die jetzige Nachforderung mehr bezahlt werden muss, als dies bei stets korrekter Ablesung der Fall gewesen wäre.

Trotzdem sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob die Verkabelung und der Zähler korrekt sind. 6500 KWh für einen 3-Personen-Haushalt sind echt viel.

Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der jetzigen Nachforderung auf de richtige Preis pro KWh angesetzt wird. Da die Nachforderung vergangene Jahre betrifft, muss natürlich auch der Preis vergangener Jahre angesetzt werden. Nicht dass der Stomversorger versucht, den Mehrverbrauch von vor 10 Jahren mit den Preisen von heute einzutreiben.




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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Mieter müssen so gestellt wären, wie sie stünden, wenn sich alle korrekt verhalten hätten.

Angenommen, man würde zum Schluss kommen, dass sich der Mieter korrekt verhalten hat, weil er die Aufforderung zum Ablesen an den Vermieter/Hausmeister weiterleitete und der Stromanbieter hat sich falsch verhalten, weil er 10 Jahre verzichtete, mit Nachdruck korrekt ablesen zu lassen. Manchmal denke ich mir was dabei, wenn ich Links setze :-) Gemäß dem verlinkten Artikel des Anwalts würde das bedeuten, dass der Stromanbieter verzichtet hat, vernünftig ablesen zu lassen und dass er sich mit seinen Rückforderungen an der Verjährung messen lassen muss.

Das macht das ganze ja so verzwickt, alle drei Parteien haben Fehler gemacht. Welcher wiegt schwerer? Welcher spielt keine Rolle? Welche Auswirkungen hat das auf etwaige Schadensersatzansprüche? Ich denke, man fragt hier 4 Anwälte und kriegt 10 Meinungen. Ziemliches Risiko. Auf der anderen Seite: Was hat der Mieter zu verlieren? Im Moment nichts. Solange nicht sichergestellt ist (und zwar wirklich sicher), dass die Verbrauchszahlen und die Abrechnung stimmen, kann man gemäß Gesetz die Nachzahlung erst mal verweigern. man kann und darf als Verbraucher auf einer Prüfung des Messeinrichtung und Verkabelung bestehen, weil der Verbrauch von 6000 KWh zu hoch zu sein scheint.

Mal was anderes:
Angenommen, der Mieter würde fortan nur noch jährlich 4000 KWh verbrauchen. Dann haben Vermieter und Stromanbieter genauso ein Problem: Keiner kann den exorbitanten angeblichen hohen Verbrauch über 10 Jahre irgendwie sinnvoll begründen, aber Vermieter hat verhindert, dass der Mieter jährlich selbst ablesen kann und Stromanbieter hat 10 Jahre verzichtet, das jährliche Ablesen vernünftig zu erzwingen. Aber Mieter hats weitergeleitet und drauf vertraut, dass auch die Stromabrechnungen richtig sind, er konnte ja die Zählerstände nicht kontrollieren und die 4500 KWh sind im bundesweiten Schnitt plausibel, die 6000 KWh wären das nicht gewesen.
Bei so etwas würde ich kein Richter sein wollen, irgendeiner der drei Parteien, die da involviert sind, wird am Ende sauer sein.


Nachtrag: Gab es bei euch einmal einen Wasserschaden im Laufe der zehn Jahre? nur so als Randidee: Ich habe dieses Jahr einen größeren gehabt. 5 Wochen Trocknungsgeräte haben an Strom fast Strom für ansonsten rund 10 Monate verbraucht. Klar, wird ggf. eine Versicherung zahlen, aber der Stromverbrauch ist trotzdem erst mal da.
Was ich damit meine: Erinnert euch nochmal zurück, ob es in den 10 Jahren irgendwann mal Auffälligkeiten gab.



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-- Editiert mepeisen am 16.01.2014 21:45

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