Habe ich als Stromkunde (öfftl. Versorgungsunternehmen) einen Rechtsanspruch darauf, meinen eigenen Stromverbrauch auch innerhalb der jährlichen Abrechnungsperiode zu überprüfen? Wenn ja, gegen wen ist dieser Anspruch durchzuesetzen: Stromlieferant, Hausverwaltung, Vermieter?
Fall:
Ich wohne seit Jahrzehnten in einer Wohnanlage, die über sog. Zählerräume im Keller verfügt, in welchen die Stromzähler montiert sind. Diese Räumen sind mit einem Zylinderschloss verschlossen. Die Zähler sind von außen nicht einsehbar.
Seit vielen Jahren verfüge über einen regulären Schlüssel, gegen Gebühr vom Versorgungsunternehmen ausgegeben.
Nun hat der "Hausmeister", übrigens seit dem 1.2. im "wohlverdienten Vorruhestand", so die Hausverwaltung, sich entschlossen, die Zylinderschlösser eigenmächtig auszutauschen. Wohl deshalb, damit man seinen Missbraucxh der Zählerräume als Sperrmüll-Lagerstätten nicht mehr fotografisch dokumentieren kann. Und quasi als seine letzte Duftmarke als Erinnerung an einen langjährigen Berufspenner. Ein Zutritt zum Zwecke der persönlichen Zählerablesung ist somit nicht mehr möglich.
Stromlieferant, Hausverwaltung und Vermieter bezeichnen sich als "machtlos" und empfehlen, sich mit dem Hausmeister "zu arrangieren" (ein arbeitsscheues Individuum übrigens).
-----------------
""
Stromverbrauch überwachen?
1. März 2012
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2012 | 10:08
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 60x hilfreich)
Stromverbrauch überwachen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. März 2012 | 14:11
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Die Antwort steckt hier drin:
quote:
Schlüssel? gegen Gebühr vom Versorgungsunternehmen ausgegeben.
Reklamiere den nicht mehr funktionierenden Schlüssel mit diskretem Hinweis auf den mutmaßlichen Verursacher und das klärt sich.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
#2
Antwort vom 2. März 2012 | 18:55
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:
Seit vielen Jahren verfüge über einen regulären Schlüssel, gegen Gebühr
Dann verlange dein Geld zurück und reklamiere schon mal im voraus die nächste Rechnung, da du die Angaben nicht prüfen kannst.
Wer liest denn jetzt eigentlich die Zähler ab, wenn nur der Typ den Schlüssel hat?
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. März 2012 | 01:55
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 60x hilfreich)
Die Angelegenheit ist erleidgt.
Der asoziale, dauer-pennende "Hausmeister" wurde von der Hausverwaltung auf Druck der Beiräte gezwungen,das Original-Schloss wieder einzubauen. Danke für das Interesse.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.329
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten