Stromversorger Rücklastschriftgebühr

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromversorger Rücklastschriftgebühr

Mein Stromversorger hat ein SEPA-Mandat zum Einzug meiner monatlichen Abschläge. Ende Mai habe ich ihm per Mail die Änderung meiner Bankverbindung mitgeteilt mit dem Hinweis dass das alte Konto am 1. Juli nicht mehr existiert. Ich bekam eine Mail zurück mit der Bitte, ein neues Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen (Vordruck war im Anhang). Ich teilte daraufhin mit, dass ich zur Zeit keinen Drucker habe und bat um Zusendung auf dem Postweg. Kam aber nichts. Prompt wurde am 1. Juli vom Versorger versucht vom alten Konto abzubuchen (wissend dass es nicht mehr existiert). Die Rücklastschriftgebühren (7,50€) wurden mir in Rechnung gestellt. Inzwischen ist ein Inkassobüro mit im Boot. Sind diese Gebühren denn wirklich rechtens? Ich hatte doch klar gesagt, dass das Konto nicht mehr existiert und damit indirekt das SEPA-Mandat für dieses Konto entzogen - oder mache ich da einen Denkfehler???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ulikahl):
und damit indirekt das SEPA-Mandat für dieses Konto entzogen

Aber eindeutig entzogen hat man es wohl nicht?



Zitat (von ulikahl):
Ich teilte daraufhin mit, dass ich zur Zeit keinen Drucker habe

Dein Problem, nicht das des Versorgers.



Zitat (von ulikahl):
Sind diese Gebühren denn wirklich rechtens?

Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema "Zahlung" vereinbart ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Es kann doch nach meinem Rechtsempfinden nicht sein, dass ich verantwortlich gemacht werde, wenn eine Abbuchung nicht klappt, der ich vorher durch Hinweis auf Löschung des Kontos quasi "widersprochen" habe!? Gemäß AGB bin ich auch nicht verpflichtet, ein SEPA-Mandat zu erteilen - ich kann auch überweisen!

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von ulikahl):
quasi "widersprochen"
ist aber nicht das selbe wie "Einzugsermächtigung widerrufen".
Zitat (von ulikahl):
Gemäß AGB bin ich auch nicht verpflichtet, ein SEPA-Mandat zu erteilen - ich kann auch überweisen!
Und? Warum hast Du dann nicht überwiesen?

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#4
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und? Warum hast Du dann nicht überwiesen?


das hätte ich schon gemacht !
(übrigens eine sehr geistreiche Antwort)

Zitat (von user08154711):
ist aber nicht das selbe wie "Einzugsermächtigung widerrufen".


brauche ich auch eigentlich nicht, wenn die unbedingt ein neues SEPA-Mandat von mir verlangen, muss ich doch davon ausgehen, dass das alte nicht mehr gültig ist - ich erteile doch keine 2 Mandate für einen Stromvertrag!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ulikahl):
das hätte ich schon gemacht !

Vermutlich war beim Versorger gerade kein Hellseher frei ... im übrigen erfolgt so eine Abbuchung doch einige Tage nach Fälligkeit, von daher nützt ein "hätte ich schon gemacht" in dem Falle nichts.



Zitat (von ulikahl):
wenn die unbedingt ein neues SEPA-Mandat von mir verlangen, muss ich doch davon ausgehen, dass das alte nicht mehr gültig ist

Warum "muss" man? Wie kommt man zu der Meinung?


Das SEPA-Mandat erlischt durch Kündigung / Widerruf des SEPA-Mandats oder durch Erteilung eines neuen SEPA-Mandats welches das alte SEPA-Mandat ersetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

"Vermutlich war beim Versorger gerade kein Hellseher frei ... im übrigen erfolgt so eine Abbuchung doch einige Tage nach Fälligkeit, von daher nützt ein "hätte ich schon gemacht" in dem Falle nichts."

Lieber Herr van Sell, ich habe hier eine Frage gestellt, weil ich Hilfe brauche und nicht um dumme Sprüche zu lesen! Die Abbuchungen erfolgen pünktlich am ersten Arbeitstag eines jeden Monats und nicht irgendwann! Woher nehmen Sie Ihre Weisheiten?

"Warum "muss" man? Wie kommt man zu der Meinung?"

Weil es logisch ist! Weshalb sollten sie das Mandat sonst verlangen und warum sollte ich für einen Vertrag zwei Mandate erteilen?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ulikahl):
Woher nehmen Sie Ihre Weisheiten?

Aus der Erfahrung mit 40 Aktiven und insgesamt über 100 Verträgen mit SEPA-Mandat sowie aus der Kenntnis der gesetzlichen Regelungen.

Ein Einzug vor Fälligkeit ist mir noch nie untergekommen und dürfte als AGB gegenüber Verbrauchern sogar nichtig sein.

Wenn der Einzug aber frühestens mit Fälligkeit erfolgt, ist "hätte ich schon gemacht" in dem Falle logischerweise zu spät - man war bereits in Verzug.



Zitat (von ulikahl):
Weshalb sollten sie das Mandat sonst verlangen

Weil sie einen Ersatz für das derzeit gültige wollten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Einzug aber frühestens mit Fälligkeit erfolgt, ist "hätte ich schon gemacht" in dem Falle logischerweise zu spät - man war bereits in Verzug.


Verzug oder nicht ist doch hier nicht die Frage. Wenn ich in Verzug gerate, soll er mich mahnen und Mahngebühren und Verzugszinsen verlangen aber doch nicht versuchen, Geld von einem Konto einzuziehen von dem er seit 4 Wochen weiß, dass es das Konto nicht mehr gibt - und mir dann noch die Rücklastschriftgebühren zu berechnen!

Zitat (von Harry van Sell):
Weil sie einen Ersatz für das derzeit gültige wollten.


Was die wollen, ist mir egal, gem. AGB haben die kein Recht auf ein Sepa-Mandat - ich kann die Abschläge auch überweisen - was ich mittlerweile auch mache.

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#9
 Von 
ulikahl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute, vielen Dank für Eure Antworten! Habe eben in meinen Mails gesehen, dass STROGON "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" meine "Schulden" storniert hat - die sind sooo großzügig !!!

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