Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgendes Problem .
Vor über 2 Jahren habe ich bei Sparstrom einen Stromvertrag abgeschlossen und mir dort die Prämie PS5 ausgesucht .Durch Corona war diese leider nach über 2 Jahren immer noch nicht bei mir .
Alle Abschläge usw wurden bezahlt.
Nach 2 Jahren habe ich den Vertrag verlängert und mir eine neue Prämie ausgesucht .In diesem Fall ein iPhone Mini .
Dies kam auch an. Alles gut . Leider kam es zu dem Fall , das ich eine Nachzahlung von 700 Euro nicht zahlen konnte und somit im Minus war.
Auf Nachfrage wann die PS5 denn geliefert wird , wurde mir gesagt , dass sie die Lieferung storniert haben weil ich im Minus bin und somit die Konsole nicht mehr erhalte .
Ist das rechtens? Ich meine sie ist abbezahlt und hätte eigentlich schon längst bei mir sein sollen . Nur weil ich beim neuen Vertrag im Zahlungsverzug bin , können sie doch nicht die Prämie des letzten Vertrages einbehalten und stornieren .
Stromvertrag ,Prämie abbezahlt aber nie erhalten
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



ZitatDurch Corona war diese leider nach über 2 Jahren immer noch nicht bei mir . :
Hat man die Prämie denn immer angemahnt? Immerhin ist die Prämie ja bereits länger "offen"
ZitatAuf Nachfrage wann die PS5 denn geliefert wird , wurde mir gesagt , dass sie die Lieferung storniert haben weil ich im Minus bin und somit die Konsole nicht mehr erhalte . :
Ist das rechtens?
Dazu befrage man die AGB. Was spricht aber denn dagegen, die Nachzahlung zu leisten und die Prämie einzufordern?
ZitatVor über 2 Jahren habe ich bei Sparstrom einen Stromvertrag abgeschlossen :
Das kann man gar nicht, denn die sind nur Vertragsvermittler ...
ZitatIst das rechtens? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatAuf Nachfrage wann die PS5 denn geliefert wird :
War das die erste Nachfrage?
ZitatIch meine sie ist abbezahlt :
Mit welcher Summe (monatlich / gesamt) konkret?
Dann war es im übrigen ein Kauf und keine Prämie ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAuf Nachfrage wann die PS5 denn geliefert wird , wurde mir gesagt , dass sie die Lieferung storniert haben weil ich im Minus bin und somit die Konsole nicht mehr erhalte . :
Allenfalls dürfte ein Zurückbehaltungsrecht bestehen, oder wurde hier Aufrechnung erklärt? Man könnte die Rückstände also begleichen und dann die Konsole erhalten.
ZitatDazu befrage man die AGB. Was spricht aber denn dagegen, die Nachzahlung zu leisten und die Prämie einzufordern? :
Signatur:
Die Prämie wie sie es nennen, ist eigentlich eine Ratenzahlung.
Diese bin ich vollständig nachgekommen bis zum Ende der Vertragslaufzeit .
Danach konnte man in einen neuen Vertrag wechseln mit neuer "Prämie". Die Nachzahlung gilt für den neuen Vertrag . Hätten sie die PS5 fristgerecht bei Vertragsabschluss ausgeliefert , hätten sie diese auch anschließend nicht für die Nachzahlung verrechnen können , da sich die Konsole dann schon bei mir befinden würde. Aus diesem Grund sehe ich nicht ein die Nachzahlung zu begleichen und werde mir im schlimmsten Fall davon selber eine Konsole kaufen .
ZitatWar das die erste Nachfrage? :
Nein . Im Laufe der 2 Jahre war es die achte Anfrage bezüglich der Verfügbarkeit und Lieferung .
ZitatMit welcher Summe (monatlich / gesamt) konkret? :
Dann war es im übrigen ein Kauf und keine Prämie ..
Die Summe für die "Prämie" wie sie es nennen war pro Monat 30 Euro .Es war die Top Option 30.
Laut AGB waren Sie verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Stromlieferung zu versenden .
Dies taten Sie leider nie. Deren Begründung lautet immer : Die Konsole ist aufgrund von Corona und Chipmangel zurzeit nicht Lieferbar . Wir informieren Sie , sobald uns eine neue Lieferung erreicht.
ZitatAllenfalls dürfte ein Zurückbehaltungsrecht bestehen, oder wurde hier Aufrechnung erklärt? Man könnte die Rückstände also begleichen und dann die Konsole erhalten. :
Es wurde eine Aufrechnung erklärt. Die Summe der monatlichen Beträge von 30 Euro über 24 Monate wurde mit den Schulden des neuen Vertrages verrechnet . Somit macht es in meinen Augen keinen Sinn , die Restschuld zu begleichen. Dann kaufe ich mir lieber selber eine Konsole davon
Ich habe mir bei Vertragswechsel extra ein teures iPhone ausgesucht und dieses auch erhalten . Dieses möchten sie allerdings zurück erhalten bezüglich des negativen Kunden Kontostands.
Ich überlege ob ich das Handy verkaufe und mir davon eine Konsole kaufen soll .
Sie haben meine Konsole verrechnet. Dann kann ich doch deren Handy verkaufen und mir über diesen Weg das Geld bzw die mir zustehenden Konsole beschaffen.
Sie müssen laut AGB innerhalb von 30 Tagen nach Anschluss die "Prämie " liefern . Dies taten sie nicht . Hätten sie es getan , hätten sie es nicht verrechnen können .Aus diesem Grund finde ich es logisch wenn ich die "Prämie " aus dem neuen Vertrag nehme und verkaufe sowie die Zahlungen für das Handy einstelle .
Eigentlich kann mir doch nichts passieren oder ?
-- Editiert von User am 3. Mai 2023 09:24
Es sieht wohl so aus, als wäre die Prämie PS5 storniert worden und das dafür vereinnahmte Geld wieder gutgeschrieben worden (24*30 EUR = 720 EUR).
Durch die Erklärung der Aufrechnung wurden die 700 EUR Nachzahlung beglichen und es besteht kein Zahlungsrückstand mehr. Im Gegenteil. Es werden noch 20 EUR geschuldet.
Allerdings hat der Zahlungsrückstand offenbar mindestens einmal bestanden. Daher kann es sein, dass der Ratenkauf des iPhone ebenfalls storniert wurde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
29 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten