Stromvertrag Mietende

9. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)
Stromvertrag Mietende

Kann ich meinem Stromvertrag vor Mietende kündigen?
Wir haben kurzfristig eine neue Wohnung gefunden. Allerdings müssen wir noch 1 Monatsmiete in der alten Wohnung bezahlen obwohl wir schon in der neuen Wohnung wohnen.
Kann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Kann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen?
Da Du bis zur Wohnungsübergabe noch für den Stromverbrauch in der Wohnung und auch für die Grundgebühren verantwortlich bist: nein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Kann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen?

Sinn macht das ja nicht wirklich ...


In wie weit das möglich wäre, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen?

Sinn macht das ja nicht wirklich ...


bei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde.

Zitat:
In wie weit das möglich wäre, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Weder im alten noch im neuen Mietvertrag steht etwas das man unbedingt Strom anmelden muß.

Hier geht es mal eben um 1500€ Miete + eben diese 120€ die ich gerne sparen möchte.

So dicke hat man es eben nicht als Rentner und eine Rentenerhöhung von 10-15% ist auch nicht in Sicht.


-- Editiert von User am 10. Februar 2023 08:18

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
bei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde.

Wie denn das?
Die Grundgebühr beträgt so 20-40 EUR ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1038 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
bei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde.


Das ist doch vermutlich der Abschlag?

Was davon nicht verbraucht wurde, bekommst du doch bei der Endabrechnung sowieso zurück.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ob du den Stromvertrag kündigen kannst hängt eben von dem Vertrag ab (Kündigungsfrist, dabei auch Fristen für Bonus u.ä. beachten).
Falls das möglich ist steht es dir frei, die Wohnung ohne Strom zu mieten.

Üblich ist zudem, dass man den Stromvertrag in die neue Wohnung mitnimmt, auch das geht zu fast jedem Zeitpunkt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ob du den Stromvertrag kündigen kannst hängt eben von dem Vertrag ab (Kündigungsfrist, dabei auch Fristen für Bonus u.ä. beachten).
Falls das möglich ist steht es dir frei, die Wohnung ohne Strom zu mieten.

Üblich ist zudem, dass man den Stromvertrag in die neue Wohnung mitnimmt, auch das geht zu fast jedem Zeitpunkt.

Stefan


Hallo Stefan,

das ist die erste vernünftige Antwort im Thread.
Habe jetzt endlich Kontakt mit meinem Stromanbieter bekommen der mir bestätigt das ich zum 31.3 (wie gewollt) meinen alten Stromvertrag kündigen kann. Eine Übernahme des Vertrages in die neue Wohnung erfolgt nicht da die Preise mittlerweile etwas gesunken sind.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine Übernahme des Vertrages in die neue Wohnung erfolgt nicht da die Preise mittlerweile etwas gesunken sind.
OK, umso besser wenn die Nichtmitnahme bei dir möglich ist.

Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann es der Voersorger aber mitunter erzwingen, außerdem stehen dann Boni auf der Kippe. Daher hat ich das erwähnt.

Was noch beachtet werden sollte: In seltenen Fällen entsteht durch eine Zeit ohne Strom ein Schaden an der Wohnung. Dann darf man den Strom nicht abmelden. Ein Beispiel wäre eine Kellerwohnung mit Nachtspeicherheizungen, und zwar im Winter.
Spielt für dich aber sicher auch keine Rolle, ich sag' das nur der Vollständigkeit halber.

Stefan

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Lustige Ratschläge hier!

Und der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet? Viel Spaß dann mit dem Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet?

Nö, die ganzen Kosten berechnet er logischerweise dem Mieter weiter ...
Milchmädchenrechnung halt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet? Viel Spaß dann mit dem Vermieter.
Was soll denn wieder dieser Unsinn?

Erstens zahlt man ohne Stromvertrag natürlich auch keine Grundgebühr.
Und zweitens entfallen Kosten die während der Mietzeit anfallen und umlegbar sind immer noch auf den Mieter (die tauchen dann in der Nebenkosten auf).

Was passieren könnte ist, dass der Netzbetreiber seinen Stromzähler abbaut, bei nur einem Monat ist das aber unwahrscheinlich (die Mühlen mahlen langsam).
Um Schadenersatzansprüche auszuschließen würde ich aber trotzdem den Vermieter informieren.

Noch was: Zähler ablesen nicht vergessen, am Besten sowohl am 31.3. als auch zum Ende der Mietzeit (sollte eigentlich gleich sein, aber man weiß ja nie). Und den Strom abstellen (Hauptsicherung der Wohnung oder FI).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was soll denn wieder dieser Unsinn?

Tja, es gibt halt Leute, bei denen ist der Tellerrand nicht die Grenze ...



Zitat (von reckoner):
Was passieren könnte ist, dass der Netzbetreiber seinen Stromzähler abbaut, bei nur einem Monat ist das aber unwahrscheinlich (die Mühlen mahlen langsam).

Eher unwahrscheinlich
Die Kosten müsste als Verursacher im übrigen auch der Mieter tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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