Kann ich meinem Stromvertrag vor Mietende kündigen?
Wir haben kurzfristig eine neue Wohnung gefunden. Allerdings müssen wir noch 1 Monatsmiete in der alten Wohnung bezahlen obwohl wir schon in der neuen Wohnung wohnen.
Kann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen?
Stromvertrag Mietende
9. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2023 | 09:07
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
Stromvertrag Mietende
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2023 | 11:44
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Da Du bis zur Wohnungsübergabe noch für den Stromverbrauch in der Wohnung und auch für die Grundgebühren verantwortlich bist: nein.ZitatKann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen? :
#2
Antwort vom 9. Februar 2023 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatKann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen? :
Sinn macht das ja nicht wirklich ...
In wie weit das möglich wäre, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Februar 2023 | 08:17
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
ZitatKann ich den Stromvertrag schon einen Monat vor der endgültigen Wohnungsübergabe kündigen? :
Sinn macht das ja nicht wirklich ...
bei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde.
Zitat:In wie weit das möglich wäre, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.
Weder im alten noch im neuen Mietvertrag steht etwas das man unbedingt Strom anmelden muß.
Hier geht es mal eben um 1500€ Miete + eben diese 120€ die ich gerne sparen möchte.
So dicke hat man es eben nicht als Rentner und eine Rentenerhöhung von 10-15% ist auch nicht in Sicht.
-- Editiert von User am 10. Februar 2023 08:18
#4
Antwort vom 10. Februar 2023 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitatbei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde. :
Wie denn das?
Die Grundgebühr beträgt so 20-40 EUR ?
#5
Antwort vom 10. Februar 2023 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1038 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitatbei mir sind das mal eben 120 € die ich sparen würde. :
Das ist doch vermutlich der Abschlag?
Was davon nicht verbraucht wurde, bekommst du doch bei der Endabrechnung sowieso zurück.
#6
Antwort vom 10. Februar 2023 | 19:47
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
ob du den Stromvertrag kündigen kannst hängt eben von dem Vertrag ab (Kündigungsfrist, dabei auch Fristen für Bonus u.ä. beachten).
Falls das möglich ist steht es dir frei, die Wohnung ohne Strom zu mieten.
Üblich ist zudem, dass man den Stromvertrag in die neue Wohnung mitnimmt, auch das geht zu fast jedem Zeitpunkt.
Stefan
#7
Antwort vom 11. Februar 2023 | 08:07
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
ZitatHallo, :
ob du den Stromvertrag kündigen kannst hängt eben von dem Vertrag ab (Kündigungsfrist, dabei auch Fristen für Bonus u.ä. beachten).
Falls das möglich ist steht es dir frei, die Wohnung ohne Strom zu mieten.
Üblich ist zudem, dass man den Stromvertrag in die neue Wohnung mitnimmt, auch das geht zu fast jedem Zeitpunkt.
Stefan
Hallo Stefan,
das ist die erste vernünftige Antwort im Thread.
Habe jetzt endlich Kontakt mit meinem Stromanbieter bekommen der mir bestätigt das ich zum 31.3 (wie gewollt) meinen alten Stromvertrag kündigen kann. Eine Übernahme des Vertrages in die neue Wohnung erfolgt nicht da die Preise mittlerweile etwas gesunken sind.
#8
Antwort vom 11. Februar 2023 | 10:25
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
OK, umso besser wenn die Nichtmitnahme bei dir möglich ist.Zitat:Eine Übernahme des Vertrages in die neue Wohnung erfolgt nicht da die Preise mittlerweile etwas gesunken sind.
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann es der Voersorger aber mitunter erzwingen, außerdem stehen dann Boni auf der Kippe. Daher hat ich das erwähnt.
Was noch beachtet werden sollte: In seltenen Fällen entsteht durch eine Zeit ohne Strom ein Schaden an der Wohnung. Dann darf man den Strom nicht abmelden. Ein Beispiel wäre eine Kellerwohnung mit Nachtspeicherheizungen, und zwar im Winter.
Spielt für dich aber sicher auch keine Rolle, ich sag' das nur der Vollständigkeit halber.
Stefan
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#10
Antwort vom 11. Februar 2023 | 17:11
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Lustige Ratschläge hier!
Und der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet? Viel Spaß dann mit dem Vermieter.
#11
Antwort vom 11. Februar 2023 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatUnd der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet? :
Nö, die ganzen Kosten berechnet er logischerweise dem Mieter weiter ...
Milchmädchenrechnung halt ...
#12
Antwort vom 11. Februar 2023 | 17:43
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
Was soll denn wieder dieser Unsinn?Zitat:Und der Vermieter zahlt dann für den einen Monat die Grundgebühren, bis die Wohnungsübergabe stattfindet? Viel Spaß dann mit dem Vermieter.
Erstens zahlt man ohne Stromvertrag natürlich auch keine Grundgebühr.
Und zweitens entfallen Kosten die während der Mietzeit anfallen und umlegbar sind immer noch auf den Mieter (die tauchen dann in der Nebenkosten auf).
Was passieren könnte ist, dass der Netzbetreiber seinen Stromzähler abbaut, bei nur einem Monat ist das aber unwahrscheinlich (die Mühlen mahlen langsam).
Um Schadenersatzansprüche auszuschließen würde ich aber trotzdem den Vermieter informieren.
Noch was: Zähler ablesen nicht vergessen, am Besten sowohl am 31.3. als auch zum Ende der Mietzeit (sollte eigentlich gleich sein, aber man weiß ja nie). Und den Strom abstellen (Hauptsicherung der Wohnung oder FI).
Stefan
#13
Antwort vom 11. Februar 2023 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatWas soll denn wieder dieser Unsinn? :
Tja, es gibt halt Leute, bei denen ist der Tellerrand nicht die Grenze ...
ZitatWas passieren könnte ist, dass der Netzbetreiber seinen Stromzähler abbaut, bei nur einem Monat ist das aber unwahrscheinlich (die Mühlen mahlen langsam). :
Eher unwahrscheinlich
Die Kosten müsste als Verursacher im übrigen auch der Mieter tragen.
Und jetzt?
Schon
266.880
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
32 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten