Studienvertrag einer Privatuniversität ! was tun ?

4. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Studienvertrag einer Privatuniversität ! was tun ?

Hallo,

habe nur eine kurze Frage, die für mich aber sehr wichtig und dringend ist. Ich habe mich zum kommenden Wintersemester bei mehreren Uni's und FH's, unter anderem einer privaten Fachhochschule angemeldet und für ein Studium beworben.

Da ich für keine der Bewerbungen eine Zusage bekam entschied ich mich für die private Fachhochschule.

Also Studienvertrag unterschrieben und abgegeben. Ich erhielt eine sichere Zusage und bis hierhin war alles ok.

So nun habe ich vor ein paar Tagen doch eine Zulassung für meinen eigentlichen Wunsch-Studiengang "Jura" :) bekommen und wollte mich demnach wieder von der privaten FH abmelden.

Da ich den Vertrag ja unterzeichnet hatte, wusste ich das Kosten auf mich zukommen würden, da man trotz Absage für die BEARBEITUNGSGEBÜHR aufkommen muss. Die Kosten betragen heir 290 €.

So, da ich mich aber bei der FH etwas nach der Anmeldefrist angemeldet habe kamen zusätzlich nochmal extrakosten in Höhe von 100€ aufgrund der VERSPÄTETEN ANMELDUNG auf mich zu.


Heute habe ich bei der FH angerufen und bescheid gegeben das ich das Studium nicht antreten werde, die Mitarbeiterin teilte mir sodann mit das ich 390€ (290€ Anmeldegebühr + 100€ Zusatzgebühr aufgrund der Verspäteten anmeldung ) zahlen muss.


Aus dem Vetrag, indem beide Kosten unetrschiedlich benannt sind habe ich aber eig nur herauslesen können das die Baerbeitungsgebühr trotzdem gezahlt werden muss und nicht die NACHMELDEGEBÜHR.

Hier die beiden zutreffenden Auszüge aus dem Vertrag:

quote:
1.3. Einschreibegebühr
Die Fachhochschule für angewandtes Management erhebt für die
Prüfung der Bewerbungsunterlagen, die Anlage der Interessentendaten
und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine einmalige
Einschreibegebühr in Höhe von 290,00.- Euro.
Mit Eingang des unterschriebenen Studienvertrages bei der Fachhochschule
für angewandtes Management wird die Einschreibegebühr
fällig.
Bei Überschreiten der Anmeldefrist (10.02. zum Sommersemester
und 10.09. zum Wintersemester) wird eine Nachmeldegebühr in
Höhe von 100,00.- Euro erhoben und mit der Einschreibegebühr
vom angegebenen Konto abgebucht.



und hier der Auszug zum Widerrufsrecht von dem ich gebrauch machen will:

quote:
5. Widerrufsrecht
Die Studienanmeldung kann vom Studierenden/Bewerber innerhalb
von 2 Wochen nach Zugang der Bescheinigung über die Vergabe
des Studienplatzes ohne Angabe von Gründen gegenüber der Fachhochschule
für angewandtes Management schriftlich widerrufen
werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs.
10
Erhaltene Materialien sind im Falle eines Widerrufs an die Fachhochschule
für angewandtes Management zurück zu senden bzw.
nur elektronisch vorliegende Studienmaterialien vollständig und unwiderruflich
zu löschen. Mit diesem Widerruf ist das Vertragsverhältnis
aufgelöst.
Die Studiengebühr wird bei fristgerechtem Widerruf für den ersten
Studienmonat rückerstattet.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Einschreibegebühr bleibt bestehen.



Hier steht aber nichts davon das ich auch die NACHMELDEGEBÜHR bezahlen muss !!!

Kann mir jemand vllt helfen und mir einen Tipp geben wie ich vorgehen soll?

Vielen lieben Dank im Vorraus,

lg Jenny


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-- Editiert Padded am 04.10.2011 18:11

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Aus dem Vetrag, indem beide Kosten unetrschiedlich benannt sind habe ich aber eig nur herauslesen können das die Baerbeitungsgebühr trotzdem gezahlt werden muss und nicht die NACHMELDEGEBÜHR.

Nein, in der von dir ziterten Klausel steht doch ganz deutlich, das du beides zahlen musst???



quote:
Hier steht aber nichts davon das ich auch die NACHMELDEGEBÜHR bezahlen muss !!!

Warum auch? Das steht ja schon unter 1.3.
Offenbar war man der Meinung, das man für die angehenden Studenten nicht alles mehrfach wiederholen muss?



Fraglich wäre hier noch, ob der Vertrag im Rahmen des Fernabsatzes geschloosen wurde und ob dann die entsprechendne §§ zur Anwendung kämen.

Also beschreibe mal wie gensu dieser Vertrag zustande kam.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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