Subunternehmer wer haftet

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sam-handel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Subunternehmer wer haftet

Guten Abend und Grüße sie,

wir sind grade dabei einen Photovoltaik vertrieb zu eröffnen als GmbH und geben die Aufträge an Subunternehmer weiter (Elektriker) der dies für uns Montieren und Abwickeln.

Jetzt wäre die frage da wir die Photovoltaikanlagen in Unseren Namen Vermarkten des heisst über die GmbH und der Subunternehmer in unseren Namen Montiert wer haftet im Nachgang wenn irgend was mit der Photovoltaik Anlage ist z.b Störung in der Elektrik oder Montage .....

Haftet da der Subunternehmer oder haften wir als Vertrieb GmbH

ich bedanke mich schon mal im Voraus für einen Antwort.

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sam-handel):
wer haftet im Nachgang wenn irgend was mit der Photovoltaik Anlage ist z.b Störung in der Elektrik oder Montage
IdR haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Ihr haftet gegenüber eurem Kunden. Der Subunternehmer euch gegenüber. Achtung. Die Hürden, Anforderungen und Haftungsgrenzen sind in dieser Kette mitunter sehr unterschiedlich.

Für jemanden der so eine Frage stellt bietet sich ein IHK-Kurs für Gründer an.. Ich empfehle diesen zu buchen, zu besuchen und den Themen aufmerksam zu folgen.

Viel Glück

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die GmbH ist damit GU (Generalunternehmer) und haftet gegenüber den Kunden.

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