Guten Abend und Grüße sie,
wir sind grade dabei einen Photovoltaik vertrieb zu eröffnen als GmbH und geben die Aufträge an Subunternehmer weiter (Elektriker) der dies für uns Montieren und Abwickeln.
Jetzt wäre die frage da wir die Photovoltaikanlagen in Unseren Namen Vermarkten des heisst über die GmbH und der Subunternehmer in unseren Namen Montiert wer haftet im Nachgang wenn irgend was mit der Photovoltaik Anlage ist z.b Störung in der Elektrik oder Montage .....
Haftet da der Subunternehmer oder haften wir als Vertrieb GmbH
ich bedanke mich schon mal im Voraus für einen Antwort.
VG
Subunternehmer wer haftet
25. August 2019
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Frage vom 25. August 2019 | 19:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Subunternehmer wer haftet
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#1
Antwort vom 25. August 2019 | 19:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
IdR haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Ihr haftet gegenüber eurem Kunden. Der Subunternehmer euch gegenüber. Achtung. Die Hürden, Anforderungen und Haftungsgrenzen sind in dieser Kette mitunter sehr unterschiedlich.Zitatwer haftet im Nachgang wenn irgend was mit der Photovoltaik Anlage ist z.b Störung in der Elektrik oder Montage :
Für jemanden der so eine Frage stellt bietet sich ein IHK-Kurs für Gründer an.. Ich empfehle diesen zu buchen, zu besuchen und den Themen aufmerksam zu folgen.
Viel Glück
#2
Antwort vom 27. August 2019 | 13:26
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Die GmbH ist damit GU (Generalunternehmer) und haftet gegenüber den Kunden.
Und jetzt?
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