Subunternehmervertrag Gebäudereinigung

24. Mai 2007 Thema abonnieren
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 Von 
Markus24
Status: Frischling (32 Beiträge, 7x hilfreich)
Subunternehmervertrag Gebäudereinigung

Hallo@ll

ich habe als Einzelunternehmer eine Gebäudereinigungsfirma. Seit 3 Monaten arbeite ich als Subunternehmer für eine große Gebäudereinigung. Zur Leistungserstellung habe ich einen anderen Subunternehmer verpflichtet. Dieser ist seiner Leistung nicht nachgekommen und ich habe jetzt Probleme mit meinem Auftraggeber. Dieser möchte von mir im Falle einer Kündigung seines Kunden Schadensersatz einfordern, was auch vertraglich festgelegt wurde. Mein Subunternehmer wurde aufgrund privater finanzieller Schwierigkeiten ins Gefängnis. Auch er ist mir vertraglich zu Schadensersatz verpflichtet. Allerdings habe ich jetzt natürlich Bedenken dieses Geld jemals von dieser Person eintreiben zu können.

Im moment versuche ich die Objekte fertigzustellen, die normal mein Subunternehmer reinigen sollte.Dadurch muss ich meine Gebiete unfertig zurücklassen. Laut meinem Auftraggeber sind die Gebiete, die meinem "Sub" zugeteilt sind eher gefährdet, gekündigt zu werden.

Soll ich nun besser mein Gebiet reinigen, oder soll ich weiterhin die Gebiete meines "Subs" versuchen fertigzustellen?

Kann mein Sub auch direkt von meinem Auftraggeber in die Pflicht genommen werden?

Ich hab echt "bammel" vor dem Schadensersatz! Wie soll ich mich nun verhalten. Unterstützung für die Leistungserstellung kann ich kaum erwarten. Der Auftraggeber hat mir nur ein paar Telefonnummern zur Verfügung gestellt, die Leute haben mir alle bisher abgesagt haben, oder nur sehr geringfügige Unterstützung in Aussicht gestellt.

Ich bin echt verzweifelt, wenn ich diese Strafe kassiere, dann kann ich einpacken! Zumindest siehts für mich so aus.

Für jeden Rat bin ich dankbar!

Dankeschön im Vorraus.

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4 Antworten
#1
 Von 
guest123-1047
Status: Praktikant (985 Beiträge, 588x hilfreich)

--- editiert vom Admin

64x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von go565207-94):
schade, weshalb wurde hier die Antwort gelöscht?

Vermutlich weil das genau so ein doofer Spammer war wie Du?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
de Bakel
Status: Student (2227 Beiträge, 485x hilfreich)

In der Branche einen Sub-Sub-Sub einzusetzen ist meiner Meinung nach nahe an der Sklaverei.

Mal zum Verständnis:
Wieviele Angestellte und wieviele Auftraggeber hast Du?
Wieviele Angestellte und wieviele Auftraggeber hat Dein Sub?

Rein formal sind es, so wie Du es dargestellt hast, alles DEINE Baustellen und alle gleich wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

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