T-Com: Trotz "kostenlos" wird Geld verlangt

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)
T-Com: Trotz "kostenlos" wird Geld verlangt

Hallo!

Da mich die unerwünschten Werbeanrufe von Call-Centern mit Rufnummernunterdrückung stören, habe ich bei der Telekom "Abweisen unbekannter Anrufer" kurz ACR beantragt. Da sich im Internet kaum Informationen dazu finden ließen, habe ich bei der Telekom per EMail nachgefragt, wie dies zu aktivieren ist. Daraufhin hat die Telekom geantwortet: "Gerne informieren wir Sie über das kostenlose Leistungsmerkmal Abweisen unbekannter Anrufer, kurz ACR...". Nun heißt kostenlos für mich, daß keine Kosten durch die Aktivierung entstehen. Daraufhin habe ich per EMail einen Auftrag an die Telekom geschickt in der ich extra nocheinmal hervorhoben habe, daß ich an einer kostenlosen Aktivierung interessiert bin: "hiermit beauftrage ich die kostenlose Aktivierung von ACR für meinen
Anschluss.".
Nun erhielt ich eine Auftragsbestätigung per Post, in der für eine Leistung "Bereitstellung je Leistungsmerkmal am T-ISDN MgAs", ein Betrag von 10,16 EUR gefordert wird.
Dieser Betrag wurde wie gesagt vorher nie erwähnt, sondern es war immer von kostenlos die rede.
Schon aus Prinzip, weil ich diese Vorgehensweise nicht gutheißen kann, werde ich einen Widerspruch einlegen.

Nun 2 Fragen:
1. Kann ich die Kosten des Widerspruchs mit der nächsten Telefonrechnung verrechnen? Ich sehe nicht ein hier Geld auszugeben, wo mich die Telekom vorher über die Kosten hätte informieren können/müssen.

2. Bringt es etwas, sich in solch einem Fall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Ich halte die Vorgehensweise der Telekom nicht mehr für legal und denke hier sollten für die Telekom Konsequenzen entstehen.

Danke, Jens

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das ist eine der Fallen oder Mißverständnisse heutzutage:
Das Leistungsmerkmal ist wohl kostenlos-die Aussage der TCOM also korrekt. Lediglich die Dienstleistung "Einrichtung" scheint etwas zu kosten und steht bestimmt in der Preisliste. Also ist das nicht unseriös, sondern nur eine Frage wie objektiv man Kunden informiert. Aber das ist heute wohl nicht mehr in!?


-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#2
 Von 
matthew88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht hilft dir der Paragraph aus dem BGB weiter:


§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo!

Hätte ich eigentlich ein Recht auf kostenlose Erfüllung des Vertrags oder kann die T-Com den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten?
Auf der Telekom-Seite steht auch 'Das LM ist kostenfrei.' von darüberhinaus entstehenden Kosten ist dort auch nicht die Rede.
Hätten die am Ende der EMail im Kleingedruckten geschrieben, daß weitere Kosten entstehen, würde ichs ja einsehen - aber weder in der EMail, noch auf deren Internetseite steht etwas dazu - lediglich 'kostenfrei'.

In der Auftragsbestätigung steht "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn T-Com mit der Ausführung der Dienstleistung begeonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben." - dies ist der Fall.

Andere Anbieter wie SwissCom ermöglichen das aktivieren und deaktivieren von ACR über eine kostenlose Rufnummer innerhalb weniger Sekunden so oft man will. Wieso die Telekom dafür eine Bereitstellungsgebühr verlangt ist mir ein Rätsel.

Danke, Jens

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#4
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo!

Ich will meine Frage nocheinmal erweitern.
Im TKG, § 102 Rufnummernanzeige und -unterdrückung habe ich folgendes im Abs. 1 gefunden:

'Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.'

Ist demzufolge nicht die Telekom verpflichtet, diese Leistung unentgeltlich anzubieten?
Oder bezieht sich das 'unentgeltlich' nur auf den unterdrückten Anruf selbst und nicht auf die Aktivierung dieses Merkmales?

Danke, Jens

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